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Umfrage: Die AMV finde ich:
Diese Umfrage ist geschlossen.
Sinnvoll und gut
74.36%
29 74.36%
Überflüssig, weil... (bitte begründen)
15.38%
6 15.38%
Mir egal etc.
10.26%
4 10.26%
Gesamt 39 Stimme(n) 100%
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AOMV ***** Wird Verschoben!!!*****
Der Aufsichtsrat hat das ganze wohl zur Absage/zur Verschiebung gebracht. Da bin ich echt mal auf eine Begründung gespannt, so denn da überhaupt was offizielles kommt.
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Ich verstehe nun wirklich nicht warum das so plötzlich kommt...
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Vielleicht weil erst ein Tag später das Punktspiel ist ?
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Laut TA ist sie verschoben weil man sich auf den Abstiegskampf konzentrieren will
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(17.10.2017, 20:23)Ritter schrieb: Ich dachte die wäre so dringend. Weil wir keinen GF mehr haben? Oder warum?  Hab mir extra Zeit geschaufelt das ich da hin kann.  Ganz grosses Kino.

Ich denke eher, das hier gerade hinter den Kulissen Dinge/Machtfragen etc laufen, die einschneidende Änderungen darstellen könnten.
Und ich glaube, das da auch Dinge dabei sind, die möglicherweise für eine Ausgliederung eine nicht ganz unerhebliche Rolle spielen. Richtung mögliche Investoren.
Ist nicht ganz neu, das der AR über seine eigentlichen Kontrollaufgaben hinaus seit längerem hinter den Kulissen eigene Modelle baut.

Das das Verhältnis Vorstand - AR kein gutes war und ist, weiß man schon länger - spätestens seit der Beutel-Nummer des AR.
Das Kalt dem AR schon länger ein Dorn im Auge war, ist auch nicht ganz neu. Deswegen hat der AR nun auch den Rücktritt per sofort angenommen von Kalt. Damit ist der Vorstand nicht mehr beschlussfähig. Und der AR muss schleunigst mindestens ein neues Vorstandsmitglied benennen und ernennen.

Und das der AR offenbar stärker Einfluss nimmt oder nehmen will, scheint wohl die Ursache der Mißstimmung gewesen zu sein.
Es spricht Bände, wenn es Entscheidungen gab, in die der AR nicht einbezogen wurde bzw. garnicht konsultiert wurde. So wie zb bei der Krämer-Entlassung.

Kalt war im Übrigen auch nie GF - sondern Vorstandsmitglied. Einen GF haben wir nicht und werden wir auch vorläufig nicht haben.
Weiß auch nicht, wer bei Kalt stets und ständig dann noch dieses Vizepräsident reinbrachte - das war der offiziell nie.
Wir haben einen Vorstand - die sind alle Vorstandsmitglieder und einer ist Präsident.
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Der Vorstand ist weiterhin beschlussfähig. Die Aussage von Kalt, dass bei einem Ausscheiden von ihm ein Notvorstand durch das Registergericht eingesetzt werden soll, ist nicht richtig. Das wäre nur in dringenden Fällen nötig, die bei RWE aber nicht ersichtlich sind.

Wenn wir schon spitzfindig sind. Es gibt auch keinen Vorstand, sondern ein Präsidium mit einem Präsidenten. Die Präsidiumsmitglieder können Vize-Präsidenten sein. Dafür ist die Ernennung durch den Aufsichtsrat notwendig. Davon wurde im Falle Kalt, so glaube ich kein Gebrauch gemacht.
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Die ewige Schlangengrube RWE
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Ich hoffe der AR meint mit der Aussage, es gibt ja noch die reguläre MV im Dezember, nicht man könne die Ausgliederung dort diskutieren. Das dies nicht funktioniert hat ja die letzte Mitgliederversammlung gezeigt.

Ansonsten bin ich mal gespannt, was da jetzt tatsächlich läuft und fände es als Vereinsmitglied auch schön darüber mal was vom Verein zu hören und nicht ausschließlich aus der Presse. Von der Idee, dass der Verein als Erstes berichtet, hat sich glaube ich eh schon jeder verabschiedet.
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@nummer13

Zitat:Endet ein Vereinsamt durch Rücktritt, so hat die betroffene Person das Amt so
lange kommissarisch zu führen, bis auf satzungsgemäße Weise über die
Nachfolge entschieden ist

Artikel 8 Ziffer 3 der RWE-Satzung
Insofern wundert mich etwas, das der AR einfach so mal den Rücktritt per sofort festsetzt und annimmt.
Denn damit wäre der AR in der Pflicht,  auch per sofort mindestens ein neues Präsidiumsmitglied zu bestellen. Wobei Rombach satzungsgemäß ein Vorschlagsrecht hätte.

Zitat:Das Präsidium vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des
§ 26 BGB, wobei je zwei Präsidiumsmitglieder gemeinsam zur Vertretung des
Vereins berechtigt sind. Die wechselseitige Bevollmächtigung ist
ausgeschlossen.

Artikel 13 Ziffer 3 der RWE - Satzung

Zitat:Eine Amtsniederlegung darf - außer aus wichtigem Grund - nicht „zur Unzeit“ geschehen. Der Verein muss ausreichend Zeit haben, das Vorstandsamt neu zu besetzen. Zur Unzeit erfolgt der Rücktritt, wenn durch die Amtsniederlegung die zur Vertretung des Vereins erforderlichen Vorstandsmitglieder nicht mehr vorhanden sind
Das ist allgemeine Rechtsauffassung an den Gerichten zu solchen Fällen und belegt mit mehreren Urteilen.

Und in Verbindung mit unserer Satzung wäre das aktuell der Fall. Da 2 Personen den Verein vertreten müssen zB bei Rechtsgeschäften.
Insofern ist die Kaltsche Aussage nach Inhalt von §29BGB durchaus richtig. Rombach könnte also zum AG gehen und das beantragen bzw. jedes Vereinsmitglied.


EDIT:
@rwe rabbert - die Befürchtung habe ich auch, das das genau so vom AR gemeint war.
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@ronry- ist das nicht so, dass diese Person auch aus dem bestehenden AR vorübergehend kooptiert werden kann.
Natürlich muss diese Person zwischenzeitlich aus den AR ausscheiden, damit es nicht zu einem Interessenkonflikt kommt!
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Denke schon, das das theoretisch möglich ist.
Aber wie Du schon sagst - satzungsgemäß darf er dann nicht mehr im AR sein.
2005 kamen Rombach und Goss ja auch aus dem AR und bildeten das Präsidium, während sie ihre Ämter im AR aufgaben.
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Zum jetzigen Zeitpunkt braucht das keiner kann man sowas nicht in der Winterpause machen.
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(18.10.2017, 08:07)ronry schrieb: Kalt war im Übrigen auch nie GF - sondern Vorstandsmitglied.

War Kalt nicht GF, dann ein halbes Jahr zu stark in der Farbenbranche eingebunden und erst danach zum Vorstand berufen worden?
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(18.10.2017, 10:29)ronry schrieb: Denke schon, das das theoretisch möglich ist.
Aber wie Du schon sagst - satzungsgemäß darf er dann nicht mehr im AR sein.
2005 kamen Rombach und Goss ja auch aus dem AR und bildeten das Präsidium, während sie ihre Ämter im AR aufgaben.

Ist das nicht so ähnlich, wie bei ner Bundespräsidentenwahl? Sobald der geeignete Kandidat gefunden ist, verlässt er die Partei (hier: den AR) und kann danach ins Amt gewählt werden.
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@ronry
Da ist unsere Satzung nicht ganz gesetzeskonform. Dem Gesetz nach braucht es keinen 2. Vorstand um vertretungsberechtigt zu sein. Dieser Satzungspassus wirkt nur vereinsintern, aber eben nicht nach außen. Ein Registergericht würde hier keine Notbesetzung vornehmen, nur weil wir uns das in die Satzung geschrieben haben. Die Aussage stammt nicht von mir, sondern aus tatsächlich berufenem Munde (gestern Abend).
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