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02.11.2016, 16:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.11.2017, 16:03 von Tobey.)
Kann jemand Vor- und Nachteile der Ausgliederung durch eine mögliche Veräußerung von Anteilen der Tochtergesellschaft (Fußball-Lizenzspielerbereich) nach Paragraph 16c Nr. 2 Satzung DFB (sogenannte „50+1Regel“) angeben?
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Mich beschleicht bei der Forderung unseres Präsidenten ein ganz mulmiges Gefühl. Er weiss in Sachen Finanzen sicherlich sehr gut Bescheid und wird wissen, wo die Reise nach aktuellem Stand hingeht. Ich vermute, es ist schlimmer, als wir alle glauben und wir werden ohne Ausgliederung kaum Überlebenschancen haben. Was hat uns das neue Stadion bisher gebracht? Nix. Aus bekannten und zum Teil unglücklichen Umständen läuft hier gerade alles entgegen den doch so erhofften Erwartungen. Ein Zuschauerschnitt, der uns weiter nahe an den Abgrund führt. Wenig verkaufte Stadionpakete für die Eröffnungsfeier. Das Geld der Genussscheine ist sicher auch schon verbraucht, von den Verbindlichkeiten mal ganz zu schweigen. Jetzt steigt die Stadionmiete....ich bin froh, dass es sportlich mit diesem Kader halbwegs läuft. Wir brauchen für die Stadioneröffnung Schalke, Lüdenscheid oder die anderen Unaussprechlichen. Hier muss frisches Geld her. Das verlorene Pokalfinale hat gerade in diesem Jahr schlimmere Auswirkungen, als gedacht.
Genau Horrorszenario muss her.
Man,man,man...
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03.11.2016, 09:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.11.2016, 09:06 von Nummer13.)
Ich habe mir in den letzten Tagen so meine Gedanken gemacht.
Ebbis Horrorszenario ist nicht ganz abwegig. Ich denke im Verein ist man zur Erkenntnis gekommen, dass man die Schulden nicht mehr aus eigener Kraft tilgen kann. Jetzt versucht man einen weiteren Strohhalm zu schnappen.
Eine Ausgliederung an sich ist per se nichts Schlimmes. Es sichert auch ein Überleben des Vereins. Gerade das Thema Insolvenz spielt hier eine Rolle. Geht eine ausgegliederte GmbH & Co.... pleite, bleibt der Verein am Leben und kann von weiter unten wieder neu starten. Geht der Verein in Insolvenz, dann war es das. Dann geht nur noch eine Neugründung.
Eine Ausgliederung schafft aber auch die Möglichkeiten zum Einstieg von Investoren, weil diese dann Anteile im Rahmen der (50+1 Regel) erwerben können. Der Verein muss immer die bestimmende Mehrheit behalten. Damit haben wir Mitglieder weiterhin die Möglichkeit unseren Einfluss geltend zu machen. Das ist aber nur die graue Theorie. Grundlegend gesehen ebnet es den Einstieg für Investoren und deren (Mit)bestimmung. Die Frage ist aber was für welche das sein werden? Ist es eine Heuschrecke wie in Jena? Wir spielen in der 3. Liga und haben einen Schuldenberg, der in etwa so hoch ist wie unser Jahresetat. Ein Investor will ja mit seinem Investment etwas erreichen. Das ist bei uns aber mittelfristig nicht möglich. Für mich gibt es zwei Szenarien. Entweder es kommt die Heuschrecke, die sich einkauft und alles bestimmen und schnell Ihr Geld vermehren will oder man findet eine regionale Gruppe von Firmen, die investiert und das als Imagebildung und weniger aus Gewinnerzielung tut. In beiden Fällen wollen die Investoren natürlich mitbestimmen, auch wenn die 50+1 Regel einen beherrschenden Einfluss auf dem Papier verhindert, so kann dieser trotzdem entstehen. Gerade bei einem einzigen Investor ist er wahrscheinlich, dass dieser wie in Jena mittels Erpressung die Handlungsmacht übernimmt. Alles wird dann ganz schnell alternativlos. Bei mehreren regionalen Investoren wäre dies weniger wahrscheinlich, aber bei weitem nicht ausgeschlossen. De facto wird der Einfluss der Vereinsmitglieder beschränkt. Nun dürfte das den meisten egal sein, weil sie sowieso nie Einfluss genommen haben. Für die wenigen, die aber ihre Mitgliedschaft auch leben wäre das ein weiterer Stolperstein.
Ich persönlich bin nicht grundsätzlich gegen eine Ausgliederung. Für mich hängt es davon ab, ob wir aktuell finanziell noch atmen und inwieweit man es verhindern kann, das nur ein Investor in die ausgegliederte Unternehmung einsteigen darf, damit man von diesem nicht erpressbar wird.
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Ist es denn möglich, festzulegen, dass maximal 25+1 Stimmenanteile extern ausgegeben werden dürfen?
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hehe .. genau die Idee hat ich eben auch beim Lesen von Nummer 13 ...
Fände sogar noch mehr Festlegungen gut ...
- max 40% ausgeben.
- größter möglicher Einzelanteil 15%
- kleiner möglicher Einzelanteil 5%
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(03.11.2016, 09:04)Nummer1 schrieb: Ebbis Horrorszenario ist nicht ganz abwegig. Ich denke im Verein ist man zur Erkenntnis gekommen, dass man die Schulden nicht mehr aus eigener Kraft tilgen kann. Jetzt versucht man einen weiteren Strohhalm zu schnappen.
Ich sehe es genau so wie ihr . Wo soll auch die Kohle über die Jahre hergekommen sein . Jahre lang keine Pokaleinnahmen oder hohe Transfererlöse erreicht, und dann in einer Liga spielen wo kaum wirtschaftliches Leben möglich ist , hinterlässt halt seine Spuren . Und dadurch auch kaum Schuldentilgung , wenn überhaupt. Und nun noch die höhere Miete für die Arena .
Das wird sicherlich wieder eine heiße MV .
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03.11.2016, 12:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.11.2016, 16:19 von ronry.)
Danke erst mal für die Infos.
Mir erschließt sich im Moment nicht die Notwendigkeit da gleich eine Satzungsänderung zu fordern.
Zitat aus dem Anhang zur MG:
"Um eine Unterstützung des Vereins durch externe Investoren zu ermöglichen, bittet das Präsidium die Mitgliederversammlung um den Auftrag es zu beauftragen, alle für eine Ausgliederung des Fußball-Lizenzbereiches rechtlich notwendigen Unterlagen zu erstellen und Maßnahmen vorzubereiten, die dafür erforderlich sind, dass der FC Rot-Weiß Erfurt e. V. seinen Fußball-Lizenzspielerbereich auf eine Tochtergesellschaft übertragen kann.
Vor diesem Hintergrund wird das Präsidium ermächtigt, im Zusammenhang mit der beauftragten Vorbereitung der Ausgliederung die mögliche Veräußerung von Anteilen an der Tochtergesellschaft nur in dem nach Paragraph 16c Nr. 2 Satzung DFB (sogenannte „50+1Regel“) zulässigen Rahmen vorzubereiten. Mit dieser Ermächtigung durch die Mitglieder möchte das Präsidium in die Lage versetzt werden, alle möglichen Maßnahmen und Optionen für die wirtschaftliche Gesundung des Vereins zu prüfen. Im Zusammenhang mit der Prüfung der Bedingungen für die Ausgliederung des Fußball-Lizenzbereichs auf eine zu gründende Tochtergesellschaft soll diese Möglichkeit einer ausschließlich vereinsrechtlichen Umgestaltung der bestehenden Satzungsstruktur des FC RWE gegenübergestellt werden."
Eine Beauftragung zur Erstellung von rechtlichen Unterlagen/Prüfung der Bedingungen kann man sehr wohl auch ohne eine Satzungsänderung machen. Ich denke mal das gehört zum normalen Geschäftsumfeld eines Unternehmens.
Wenn es ein Ergebnis und einen oder besser mehrere Investor(en) gibt, kann man z.B. eine Außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen und zwar an einem Punktspiel freiem Wochenende, wo dann auch deutlich mehr Mitglieder ihr ja oder nein dazu abgeben können, als nur die obligatorischen 200, die ohnehin kaum mal den Mund aufmachen.
(03.11.2016, 12:25)Günni Detzer schrieb:
Ich sehe es genau so wie ihr . Wo soll auch die Kohle über die Jahre hergekommen sein . Jahre lang keine Pokaleinnahmen oder hohe Transfererlöse erreicht, und dann in einer Liga spielen wo kaum wirtschaftliches Leben möglich ist , hinterlässt halt seine Spuren . Und dadurch auch kaum Schuldentilgung , wenn überhaupt. Und nun noch die höhere Miete für die Arena .
Das wird sicherlich wieder eine heiße MV .
Also ich habe noch keine heiße MV bei uns gesehen.
Vielleicht ein altes Image Problem auf das schon unzählige Male zu unzähligen Veranstaltungen oder auch hier im Forum hingewiesen wurde. Das sollte ja das Stadion richten. So wurde es uns ja erzählt. Mit dem Stadion wird alles gut. Nur, wenn man nicht konsequent an die Ursachen ran geht, kommt dann das raus was jetzt als nächstes von uns erwartet wird: Einem Investor zuzustimmen. Was kommt denn dann als nächstes?? Die Regel 50-1, wenn sie der DFB ändert?
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@hille
Zunächst bittet das Präsidium die Mitglieder ja lediglich, den Auftrag zu erteilen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung einer Tochtergesellschaft zu schaffen.
Dafür, so verstehe ich das zumindest, ist keine satzungsänderung erforderlich.
Vielmehr soll der Möglichkeit der Gründung einer Tochtergesellschaft noch als Alternative die vereinsrechtliche Umgestaltung der Satzung des RWE gegenübergestellt werden.
Das zweitere wäre natürlich mit einer grundsätzlichen Satzungsänderung verbunden aber darüber wird ja bei der MV 2016 nicht abgestimmt. Es wäre eine option.
Werden irgendwann die Mitglieder eine der beiden Varianten (so verstehe ich das jedenfalls) beschließen, wird meiner Meinung nach in jedem Falle die Satzung geändert werden müssen.
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Weshalb sollen denn die Mitglieder ihre Zustimmung für die "Erstellung von rechtlichen Unterlagen/Prüfung der Bedingungen" geben. Auf welcher Grundlage? Der Verein hat uns doch auch nicht befragt, als uns die Genussscheine auf dem Silbertablett serviert wurden. Die waren einfach fertig.
Was ich nicht eindeutig verstehe ist der Satz:
"Im Zusammenhang mit der Prüfung der Bedingungen für die Ausgliederung des Fußball-Lizenzbereichs auf eine zu gründende Tochtergesellschaft soll diese Möglichkeit einer ausschließlich vereinsrechtlichen Umgestaltung der bestehenden Satzungsstruktur des FC RWE gegenübergestellt werden."
Wer verdammt hat diese abscheuliche Satzformulierung gemacht?
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@hille
Die Mitglieder beauftragen den Vorstand. Was ist daran so schwer zu verstehen. Die Genussscheine haben doch eine ganz andere Bedeutung und greifen in der zukunft nicht möglicherweise in die Satzung ein. Das war eine Aktion, kurzfristig Geld zu generieren. Der Vorstand bittet ja auch nicht die Mitglieder um zustimmung, wenn man einen Sponsorenvertrag unterschreiben möchte oder vielleicht ein Darlehen aufnimmt.
Hier geht es erst einmal darum, den Verein rechtlich auf eine ganz andere Grundlage zu stellen. Dafür möchte der Vorstand ganz gerne mal die Meinung der Mitglieder wissen.
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(03.11.2016, 13:42)Papa schrieb: @hille
Zunächst bittet das Präsidium die Mitglieder ja lediglich, den Auftrag zu erteilen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung einer Tochtergesellschaft zu schaffen.
Dafür, so verstehe ich das zumindest, ist keine satzungsänderung erforderlich.
Vielmehr soll der Möglichkeit der Gründung einer Tochtergesellschaft noch als Alternative die vereinsrechtliche Umgestaltung der Satzung des RWE gegenübergestellt werden.
Das zweitere wäre natürlich mit einer grundsätzlichen Satzungsänderung verbunden aber darüber wird ja bei der MV 2016 nicht abgestimmt. Es wäre eine option.
Werden irgendwann die Mitglieder eine der beiden Varianten (so verstehe ich das jedenfalls) beschließen, wird meiner Meinung nach in jedem Falle die Satzung geändert werden müssen.
Ich denke mal, dass das mit der Satzungsänderung nicht als Option gemeint ist, sondern schon drüber abgestimmt werden soll. Deswegen steht es ja auch so wischi-waschi-schwammig in dem Anhang drin. Spätestens dann, wenn uns die Zahlen vorliegen, wird es wieder alternativlos sein. Alle sind wieder wie bei letzten mal bestürzt und (vorallem) sprachlos und heben die Hand.
(03.11.2016, 15:15)Papa schrieb: @hille
Die Mitglieder beauftragen den Vorstand. Was ist daran so schwer zu verstehen.
Ich weis schon, dass ich schwer verstehe. Und ich denke alle hier im Forum wussten das auch schon und alle Neuen hier wissens jetzt auch. Brauchst das nicht ständig mit solch süffisanten Bermerkungen noch zu unter mauern. Soviel dazu.
Übrigens fehlt bei " Was ist daran so schwer zu verstehen. " das Fragezeichen.
(03.11.2016, 15:15)Papa schrieb: Die Genussscheine haben doch eine ganz andere Bedeutung und greifen in der zukunft nicht möglicherweise in die Satzung ein. Das war eine Aktion, kurzfristig Geld zu generieren. Der Vorstand bittet ja auch nicht die Mitglieder um zustimmung, wenn man einen Sponsorenvertrag unterschreiben möchte oder vielleicht ein Darlehen aufnimmt.
Hier geht es erst einmal darum, den Verein rechtlich auf eine ganz andere Grundlage zu stellen. Dafür möchte der Vorstand ganz gerne mal die Meinung der Mitglieder wissen.
Da kannst du Recht haben mit den Genussscheinen.
Für eine (ich habe das schon ein oder zwei mal hier geschrieben) "Erstellung von rechtlichen Unterlagen/Prüfung der Bedingungen" ist allerdings genauso wenig eine Mitgliederbefragung nötig.
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Wahrscheinlich wird es eine große Menge Zeit und etwas Geld kosten.
Kosten, die wir uns sparen können, wenn die Mitglieder ohnehin dagegen sind.
Außerdem verkauft sich so eine Entscheidung besser portionsweise und unter Einbeziehung der Mitglieder.
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(03.11.2016, 09:04)Nummer13 schrieb: ...
Ich persönlich bin nicht grundsätzlich gegen eine Ausgliederung. Für mich hängt es davon ab, ob wir aktuell finanziell noch atmen und inwieweit man es verhindern kann, das nur ein Investor in die ausgegliederte Unternehmung einsteigen darf, damit man von diesem nicht erpressbar wird. So ist es, aber genau dabei liegt ja jetzt das Problem : Diese Frage wird dir im Dezember niemand beantworten!
Du gibst mit einem "Ja" zur Ausgliederung der Vereinsführung einen Freibrief, einen Investor zu suchen -> das kann genauso ein solches von dir benannte Firmenkonsortium , als auch die bewußte "Heuschrecke" sein...
Bei den Heinzen lief es da etwas anders -> da war der mögliche Investor eigentlich bekannt, aber man steuerte die Mitglieder mit dem "Alternativlos"-Gequatsche zur "ja"-Stimme...
Man hat ihnen quasi solange das Hirn gewaschen, bis man glauben mußte, wenn man mit "nein" stimmen würde, wäre man am bankrott des Vereins unmittelbar dran schuld...
Beim RWE schaut man aktuell mit einer Sonnenbrille in ein schwarzes Loch und soll entscheiden...
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Sollten sich die Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt für eine Ausgliederung entscheiden, muss ein engmaschiges Netz aus Bedingungen geknüpft werden, die in den Gesellschaftervertrag aufgenommen werden, damit sg. Heuschrecken von vornherein abgeschreckt werden.
Bei Zeiss wurden die Pläne übrigens ne Woche vor der MV bekannt und die Mitglieder vor vollendete Tatsachen gestellt.
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