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Zuschauer/Karten/Eintrittspreise - alles zum Thema
@Twinix: Was hat das mit dem Gesundheitsamt zu tun? Es gibt Gesetze und Verordnungen und daran hat sich gerade eine Behörde, die Stadt etc dran zu halten.
Einfach mal den ESB anschreiben. Die haben einen genauen Überblick und können euch das genau erklären was auf den Sportplätzen der Stadt erlaubt ist und was nicht.
Fragt einfach mal nach dem 6. Nachtrag zum Infektionsschutzkonzept.
da steht das nämlich drin mit den 1000 Personen. Und noch mehr interessantes.
Am besten wäre der Verein setzt sich mit dem ESB in Verbindung und nicht jeder einzelne hier.
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Ihr habt aber die Mitteilung alle genau gelesen oder?

"voraussichtlich dürfen wir für das kommende Heimspiel gegen den FC Oberlausitz Neugersdorf nur 1000 Zuschauer zulassen"

Es steht also noch gar nicht fest, da ja die Verordnungen derzeit alle paar Tage geändert werden.

Was mich nur wundert, dass man immer noch bei den 1000 Zuschauern ist, obwohl letzte Woche Montag die Verordnung erst geändert wurde.

Coronahinweise für Vereine | Thüringer Fußball-Verband - tfv-erfurt

"Was gilt für Veranstaltungen im Sport mit Zuschauern?

Das gilt in Warnstufe 2 im Sport:

Die Regelungen gelten nur, sofern sie durch den betroffenen Landkreis oder die betroffene kreisfreie Stadt per Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt wurden. Ist dies nicht der Fall, gelten die Regelungen der Warnstufe 3.

Sportveranstaltungen

Sportveranstaltungen mit Zuschauern sind mindestens zehn Tage im Voraus bei der zuständigen Behörde anzuzeigen (entfällt für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige Sportveranstaltungen, z. B. Spielbetrieb in einer Liga). Es gelten folgende Zugangsbeschränkungen und Obergrenz

innen: 2G (geimpft oder genesen)- vorhandene Zuschauerkapazität darf zu 50 % ausgelastet werden- maximal 1.000 Zuschauer außen: 2G (geimpft oder genesen)- vorhandene Zuschauerkapazität darf zu 75 % ausgelastet werden- maximal 2.000 Zuschauer zugelassen"

Diese Verordnung gilt seit 8.2.! Warum man dann im Gesundheitsamt sich immer noch nicht meldet beim Verein, was nun erlaubt ist oder nicht, sollte vlt mal hinterfragt werden
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Warum sollte sich das Gesundheitsamt beim Verein melden?
Wenn einem Verein etwas unklar ist dann sollte sich doch der betroffenen Verein zb beim ESB melden. Die sollten ja wissen was auf ihren Sportanlagen erlaubt ist oder?
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(15.02.2022, 12:12)erfurter110287 schrieb: Ihr habt aber die Mitteilung alle genau gelesen oder?

"voraussichtlich dürfen wir für das kommende Heimspiel gegen den FC Oberlausitz Neugersdorf nur 1000 Zuschauer zulassen"

Es steht also noch gar nicht fest, da ja die Verordnungen derzeit alle paar  Tage geändert werden.

Was mich nur wundert, dass man immer noch bei den 1000 Zuschauern ist, obwohl letzte Woche Montag die Verordnung erst geändert wurde.

Coronahinweise für Vereine | Thüringer Fußball-Verband - tfv-erfurt

"Was gilt für Veranstaltungen im Sport mit Zuschauern?

Das gilt in Warnstufe 2 im Sport:

Die Regelungen gelten nur, sofern sie durch den betroffenen Landkreis oder die betroffene kreisfreie Stadt per Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt wurden. Ist dies nicht der Fall, gelten die Regelungen der Warnstufe 3.

Sportveranstaltungen

Sportveranstaltungen mit Zuschauern sind mindestens zehn Tage im Voraus bei der zuständigen Behörde anzuzeigen (entfällt für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige Sportveranstaltungen, z. B. Spielbetrieb in einer Liga). Es gelten folgende Zugangsbeschränkungen und Obergrenz

innen: 2G (geimpft oder genesen)- vorhandene Zuschauerkapazität darf zu 50 % ausgelastet werden- maximal 1.000 Zuschauer außen: 2G (geimpft oder genesen)- vorhandene Zuschauerkapazität darf zu 75 % ausgelastet werden- maximal  2.000 Zuschauer zugelassen"

Diese Verordnung gilt seit 8.2.! Warum man dann im Gesundheitsamt sich immer noch nicht meldet beim Verein, was nun erlaubt ist oder nicht, sollte vlt mal hinterfragt werden
Das ist von der offiziellen Seite des Landes Thüringendie ist ziemlich aktuell. Und da steht der 07.02. und 1000 Zuschauer drin. Aber vielleicht hab ich auch was übersehen.

TMASGFF: Rechtsgrundlage
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und wo steht da jetzt was zum Thema Sport?
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(15.02.2022, 11:14)Twinix schrieb: Vielleicht sollte jemand einen vernünftigen Text mit den hier geschilderten Fakten verfassen. Und wer möchte, kann diesen dann an das gesundheit@erfurt.de senden. 
Bestenfalls alle mit gleichem Thema und Inhalt. Vielleicht hilft es, wenn 10 -20 E-Mails zu diesem Thema das Gesundheitsamt noch erreicht.

Die kommen ohnehin schon nicht mehr hinterher. Das Gesundheitsamt vollzuspamen wird die Sache nicht besser machen.
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TMASGFF: Aktuelle Maßnahmen
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@ritter-für den Sport ist die Zusatzodnung des Bildungsministeriums gültg. Die steht mit den wichtigsten Regelungen auf der TFV -Seite. Das ist das, was @erfurter oben verlinkt bzw zitiert hat.
Da die Stadt Erfurt in Warnstufe 2 ist, wären eigentlich bis 2000 Zuschauer möglich.
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ja gut. Mein Fehler. Tel hat was anderes gezeigt. Alles gut. Hab es dann woanders auch gelesen.

wurden den von der Stadt Erfurt diese Verfügung in Kraft gesetzt?
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Das kann ich nicht so genau sagen, ob die Stadt Erfurt jetzt darauf basierend nochmal was eigenes aufgesetzt hat.

Man kommt ja teilweise nicht mehr wirklich hinterher mit den ganzen Verordnungen Bund/Land/Kreis/Kommune und bei wem da jetzt egrade was konkret gilt.

Es ist ja schon verwirrend, dass das TMAGSF die Verordnung erarbeitet und rausgibt und dabei - entgegen anderen Bundesländern - eben sagt: Okay, Sport ist nicht unsere Baustelle.
Dafür ist das Ministerium für Bildung, Jugend, Sport etc verantwortlich - also der Herr Holter.
Der muss jetzt mit seinem Ministerium eine Landesverordnung für den Amateursport rausgeben zusätzlich.

Da verliert man auch schnell den Überblick.

Ich hallte mich meist an den TFV, der tagesaktuell auf seiner Website das immer für die Vereine seiner Spielklassen einstellt, was Holter sein Ministerium für den Sport herausgibt.
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So wird das gegen Neugersdorf ablaufen:

Hinweise zum Heimspiel gegen den FC Oberlausitz NeugersdorfAktuelle News - FC Rot Weiß Erfurt

Kartenvorverkauf also dann am Donnerstag/Freitag.
Es bleibt bei 1.000 Zuschauern sowie ausschließlich Sitzplatzbereich.

Bitte die Vereinsinfo gut durchlesen.
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(15.02.2022, 20:49)ronry schrieb: So wird das gegen Neugersdorf ablaufen:

Hinweise zum Heimspiel gegen den FC Oberlausitz NeugersdorfAktuelle News - FC Rot Weiß Erfurt

Kartenvorverkauf also dann am Donnerstag/Freitag.
Es bleibt bei 1.000 Zuschauern sowie ausschließlich Sitzplatzbereich.

Bitte die Vereinsinfo gut durchlesen.
1000 Zuschauer. Leider. Überall wird gelockert, aber im SWS sollen nicht einmall 2500 Fans gefahrlos Fußball schauen. Schade.
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Ein Wahnsinn wie man sich an diesen Schwachsinn gewöhnt hat. Na mal sehen was nach dem morgigen Corona Gipfel noch übrig bleibt von den Maßnahmen. Speziell Zuschauerobergrenzen sollen schnell angehoben werden, damit das Volk wieder seine Brot und Spiele bekommt. Von daher habe ich noch Hoffnung, dass es etwas mehr Zuschauer werden können am Samstag.
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@stone - nicht mit dieser Erfurter Stadtverwaltung.

Letztens WE gab es in der TA einen Kommentar zur "Sportstadt" Erfurt und einen ausführlichen Artikel, wie die Verwaltung immer wieder die Vereine ausbremst.
Das ist auf vielen Feldern gegenüber den Sportvereinen der Stadt schon Methode.

1,5 Jahre lang hat das mit rund 2.000 Zuschauern, Maske, Konzept und das ganze Prozedere funktioniert.
Mir ist nie bekannt geworden, das im Zusammenhang mit einem RWE-Heimspiel im Nachgang Infektionen festgestellt wurden, die auf den Stadionbesuch zurückgehen.
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Ich war vergangenen Samstag bei den Volleyball Mädels in der Rieth Halle. Knapp 500 waren da offiziell zugelassen. Nun angeblich 1000 im SWS….. Das kannst Du doch keinem mehr begründen.
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