Ich glaube nicht, dass das so einfach funktioniert. So, wie du das schreibst würden 149 von 150 bestraft, wenn 1 was falsch macht. Wäre auch nicht sonderlich fair und würde ebenso Proteste nach sich ziehen.
Urteile und Strafen gegen Vereine und Spieler
|
(23.09.2016, 10:18)Flaschendeckel schrieb: http://www.zeit.de/sport/2016-09/boeller...hof-urteil Ich halte die Argumentationskette, die Du hier aufführst für falsch. Was ist denn durch den BGH jetzt bestätigt worden ? Nur, dass ein Verein Schadenersatz gegenüber Verursachern einklagen kann, wenn er vom DFB zu einer Geldstrafe aufgrund Pyrotechnikvergehen oder anderen Dingen verurteilt wird. Verursacherprinzip. Dafür muss der Verein aber zweifelsfrei nachweisen können, WER der Verursacher war. Nehmen wir Dein Beispiel von den 149 Vermummten und einem Nichtvermummten. Mag sein, dass er dann der einzige ist, der identifiziert wurde. Wenn ihm aber nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass er was gemacht hat, ist es Geschichte.
hmm Darf denn der DFB dann Sammelstrafen geben ohne die Einzelsummen zu definieren?
Normal müsste der DFB nun jeder einzelne Verfehlung als Strafzahlung ausweisen. Nur diese Einzeltat mit Nachweis der Personalie kann dann ja weitergegeben werden. Alles andere wird man nicht zuordnen können.
in dem urteil steht doch auch, dsss das OLG köln den fall neu beurteilen muss. und der ist dann interessant. jeze ist doch alles zu pauschal.
und papa hat schon recht, wenn einer überführt wird, dann darf der auf jeden fall nicht für den rest haftbar gemacht werden. das wird alles sehr knifflig und dss jezige urteil sagt nicht wirklich viel aus.
´bleiben wir bei dem Beispiel, dann mussen sie eben die Trafe in Höhe von Summe X durch die daran beteiligten Personen teilen und wenn eben nur einer erwischt wird bezahlt der eben seinen Anteil aber nicht mehr.
um die zahl der anderen messen zu können, müssten die sich aber alle melden und dann gibts ne strichliste... ansonsten muss geschätzt werden und dann freuen sich die anwälte. oder die mods der sendung "schätzen sie mal".
Um eine Klage auf Schadenersatz anstreben zu können brauchts keine Streichliste von möglichen Tätern sondern Einen oder Mehrere konkrete Tatverdächtige, denen man die vorgeworfene Tat auch möglichst genau nachweisen kann. Wenn der Verein für einen Bierbecherwurf und ne Bengalofackel verurteilt worden ist, dann hat der Verein zwei Schadenersatzklagen anzustrengen.
Finde erstmal, daß das ein sehr gutes Urteil und dringend nötig. Was es am Ende hilft wird man sehen, aber zumindest hat man so erstmal eine sichere Handhabe. Allerdings gibts auch noch durchaus eine Reihe offene Fragen, wie in dem Zeit Interview auch schön zu lesen ist. Und wenn die Täter vermummt sind läuft das eh ins Leere.
(23.09.2016, 10:18)Flaschendeckel schrieb: Klar ist das Beispiel aus der Luft gegriffen...Aber aus ganz schön dünner Luft... Das Umlegen der Strafen kommt ja nicht vom DFB, sondern vom Verein. Und auch da nicht zwangsläufig. Und gerade in dem von dir genannten Beispiel ist es schwer vorstellbar, daß der Verein hier einzelne verklagt. Das wäre wohl ohnehin ganz dünnes Eis, da der Verein von der Aktion wußte und sogar darin involviert war. Problematisch wäre es, wenn der DFB sich direkt an die einzelnen wenden würde. Den schert das ja in der Tat nicht, ob da alles abgesichert war. Aber so war das Beispiel erstmal nix. (23.09.2016, 10:18)Flaschendeckel schrieb: Das sind Probleme, die man nicht haben würde, wenn man sicherheitstechnische Zonen einrichten würde, Was würde das helfen? Ich glaube kaum, daß das irgendwelche Volldeppen davon abhalten würde aus Blöcken Raketen zu schießen oder Böller zu schmeißen. (23.09.2016, 11:25)Guerti schrieb: Am Ende bleiben die Vereine doch ohnehin auf den Kosten sitzen. Ich könnte mir keine rd. 30.000 € Strafe leisten, ich weiß nicht, ob es vielen großartig anders geht. Heißt im schlimmsten Fall Privatinsolvenz und der Verein hat die Kosten trotzdem an der Backe. Was aber ja kein Argument sein kann. Dann könnte man ja generell auf Geldstrafen verzichten. Und so eine Privatinsolvenz kann ja ggf. auch schon ausreichend unangenehm sein. (23.09.2016, 12:22)Fachpublikum schrieb: um die zahl der anderen messen zu können, müssten die sich aber alle melden und dann gibts ne strichliste... ansonsten muss geschätzt werden und dann freuen sich die anwälte. Naja, in der Regel gibts ja Videoaufnahmen. Und ich denke mal die Vereine werden dann schon aus eigenem Interesse zusehen, daß die geforderten Summen halbwegs fair und unstrittig sind. Zumindest kleinere Vereine bis min. 3. Liga haben ja auch nicht das Geld und die Kapazität endlose Gerichtsverfahren zu führen.
Nanu: V-Mann bei Trierer Ultras?
Angeblich hat die Trierer Polizei einen Fan aus dem Umfeld der Ultra-Szene 400 Euro pro Monat geboten, um als V-Mann zu arbeiten. Auch wenn die Polizei diesen Vorwurf zurückweist, bestätigt das rheinland-pfälzische Innenministerium durchaus den Einsatz von V-Leuten in den Fanszenen. Quelle: DLF online
36 Jahre alt und kennt das Reglement nicht - mein Mitleid hält sich in Grenzen. Da muss er durch.
Eintracht-Fans demonstrieren vor Bayern-Spiel - die beantragte Wiederaufnahem des Verfahrens bezüglich Eintracht Frankfurt im Pokal bei Magdeburg wurde vom DFB abgewiesen.
Zudem wurde von Magdeburger Anhängern der Hitler- und der Kühnengruß gezeigt.
aber die hamm ja nichts gemacht...
glaub da hatte der gemeine anwesende BFC-Hool im Nebenblock auch nen Wörtchen mit zu reden....
|
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 7 Gast/Gäste