Urteile und Strafen gegen Vereine und Spieler
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12.05.2016, 16:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.05.2016, 16:37 von MPKlostersee.)
fcm-strafe von den ersten zwei heimspielen block u-sperre und 9.000€ in 12monate bewährung und 30.000€ umgewandelt.
http://www.liga3-online.de/fcm-einspruch...eldstrafe/
da könnt ihr euch mit den 2.500 euro wegen dem pokalspiel glücklich schätzen!
Sächsischer Fußballverband verhängt Höchststrafe wegen Pyro
Kann man den Chemikern nur raten, in Berufung zu gehen. Denn dann müsste der SFV auch zB Zwigge ausschließen nach den Vorkommnissen beim Endspiel in Aue, wenn man solche Maßstäbe anlegt.
Ich poste es mal hier rein. Ganz interessant, was in den Amateurligen so los ist.
Viel Arbeit für das Sportgericht Zitat:In einem Freundschaftsspiel gab es einen "gemeinschaftlichen" Versuch zweier Vereine unter Mitwirken des Schiedsrichters, den Abbruch und einen Feldverweis wegen einer Tätlichkeit quasi "zu vertuschen", indem auf dem Spielberichtsbogen keine Einträge erfolgten. Folge waren Geldstrafen gegen beide Vereine, eine Sperre gegen einen Spieler sowie eine zweiwöchige Sperre und Geldstrafe gegen den Schiedsrichter. oder Zitat:In der 1. Kreisklasse "half" ein am Spielort weilender Spieler eines dritten Vereins als Spieler in einem Spiel zweier anderer Vereine aus, was durch Mitspieler des eigenen Vereins, die spielfrei hatten und sich dieses Spiel ansehen wollten, letztlich aufflog. Der Spieler wurde für fünf Monate gesperrt, der Verein, der ihn unter falschem Namen einsetzte wurde mit Abzug von sechs Punkten und Geldstrafe in Höhe von 150 Euro sanktioniert (d. Red: Der Punktabzug kostete Wacker Kaltenlengsfeld den Klassenerhalt).
wenn jemand vorsätzlich nen Böller, Leuchtspur, Bengalo, Motorroller oder was wie denn ich in nen mit Zuschauern gefüllten Block wirft, dann gehört derjenige auch mit vollster Härte bestraft und nicht der Verein....Klare Sache!
@schico - würde ich genauso sehen aus mehreren Gründen.
Zuerst ist mMn das Strafrechtliche zu bewerten - da es sich in solchen konkreten Fällen mMn um gefährliche Körperverletzung oder zumindest den Versuch dazu handelt. Ist das Strafrechtliche festgestellt, erlaubt unser Rechtssystem im Zusammenhang damit die Feststellung zivilrechtlicher Ansprüche - und zwar von den Verletzten selber für entstandene Schäden, den Krankenkassen der Verletzten wegen der Aufwendungen für eventuelle Behandlungen ( die damit im Zusammenhang stehen) und ich denke auch seitens der Vereine, die als Veranstalter dafür haften. Die geben ja mit der Stadionordnung als Rechtsrahmen für alle bestimmte Dinge vor. Wenn ich ein Ticket erwerbe und die Veranstaltung besuche, gehe ich damit mMn ein Rechtsverhältnis ein mit Anerkennung der Stadionordnung/AGB oder was auch immer. Das war wohl auch die Frage, die der BGH zu klären hatte.
http://www.zeit.de/sport/2016-09/boeller...hof-urteil
Hier mal ein interessantes Interview, wie das Ganze aus juristischer Sicht bewertet wird. Recht hat er ja - man stelle sich vor, die 20.000€ aus dem Abschiedsspiel wären auf die Leute im Innenraum umgelegt wurden. Tadelloses abbrennen von Bengalfackeln, extra Sicherheitsabstand eingehalten, BAM-Nummer auf den Fackeln usw. Und nun der Clou - von den 150 Leuten waren vielleicht sogar 149 vermummt, der DFB greift sich den einen Unvermummten und brummt ihm 20.000€ auf. Ne Omi bekommt Atemnot (warum auch immer, muss ja nicht mal von der Fackel ausgegangen sein. Sie hat Asthma und denkt sie ist clever, wenn sie Schmerzensgeld einfordert) Macht dann für einen überführten Täter: - 20.000€ - Schmerzensgeld - Strafe für Körperverletzung - Strafe für ordnungswidriges Abbrennen von Feuerwerkskörpern Klar ist das Beispiel aus der Luft gegriffen und das Abschiedsspiel kann man schlecht mit einem normalen Punktspiel vergleichen, aber das Prinzip bleibt das selbe. Das sind Probleme, die man nicht haben würde, wenn man sicherheitstechnische Zonen einrichten würde, in denen ein abbrennen erlaubt ist. Denn die Leute die zünden, lassen sich auch von so einem Urteil o.ä. nicht abschrecken. Der DFB wird die Strafen erhöhen, um Druck auf die Vereine auszuüben, damit die wiederum die Täter finden. Sinnlose Spirale.
Das ganze macht aber mMn nur wirklich Sinn, wenn der DFB auch die Auflage bekommt, in Zukunft ein transparentes und "faires" System für seine Strafen einzuführen..
Wenn da weiter "gewürfelt" wird, dann ändert sich ja nichts.. Es wird auf jeden Fall interessant, was letztlich passieren wird.. Ich vermute aber, dass es im Falle von einer Strafe in Höhe von 30000 Euro, die dann 1:1 weitergegeben wird, definitv eine Gegenklage geben wird.. (23.09.2016, 10:18)Flaschendeckel schrieb: Klar ist das Beispiel aus der Luft gegriffen und das Abschiedsspiel kann man schlecht mit einem normalen Punktspiel vergleichen, aber das Prinzip bleibt das selbe. Gehen wir mal von den restlichen 99,9 % der Fälle aus: Das Zeug wird in der Masse abgefackelt, kann Menschen verletzten, schadet auf jedem Fall dem Verein. Das sind die Punkte, die jeder im Kopf haben muss, wenn er das Zeug in der Menge abfeuert. Und jeder, der das zündet, weiß, dass er es nicht darf und somit Strafen auf ihn zu kommen. Aus diesem Grund minimieren sie ja meist auch das Risiko, entdeckt zu werden. Am Ende bleiben die Vereine doch ohnehin auf den Kosten sitzen. Ich könnte mir keine rd. 30.000 € Strafe leisten, ich weiß nicht, ob es vielen großartig anders geht. Heißt im schlimmsten Fall Privatinsolvenz und der Verein hat die Kosten trotzdem an der Backe.
naja bei nem hartzer kannst nix holen...aber bei einem berufstätigen locker, sofern derjenige auch noch über der Pfändungsfreigrenze verdient...
man war ja mit dem Thema Legalisierung schon sehr weit.....aber leider gibt es immer wieder fälle, welche alles zunichte machen und den Gegnern recht geben...siehe z.b. FFM in Magdeburg ich halte es auch so wie user @flaschendeckel......Zonen einrichten, jegliche Haftung auf die Personen innerhalb der Zone abwälzen und gut ist.....funzt in einigen ländern ohne Probleme.....und sollte jemand aus dieser Zone eine fackel o.ä. schmeißen, dann sofort ohne wenn und aber die Zone wieder schließen und gut.
der DFB darf weiterhin keine strafen an einzelne personen aussprechen. er bestraft weiterhin die vereine, welche die strafe weiterreichen dürfen. dann muss der DFB aber in zukunft seine strafen aufschlüssel. so pauschal wie 1 böller, 3 bierbecher und 3 feierzeuge machen zusammen summe X geht dann nimmer. wenn ich nen becher geworfem habe, bezahle ich doch den rest ni mit.
auf SKY läuft grad ne reportage "ultras unter druck". da ist viel wischiwaschi dabei, aber auch sehr interessante interviews zur rechtsprechung seitens des DFB. grad die aussagen vom köln- präsi spinner finde ich sehr gut. |
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