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Urteile und Strafen gegen Vereine und Spieler
Na ja, in der Euroliga gibts nicht das ganz große Geld und die paar Hunnietausenden machen Hopps Verluste mit dem fanarmen Verein auch nicht wett. Und international mehr blamieren als der Meister 2011 kann SAP Fußballdeutschland auch nicht.
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(22.12.2011, 18:56)ronry schrieb: Sieht aber danach aus im Moment - der VfB fliegt gegen Bayern, Hertha gegen BMG und BVB beendet im Frühjahr den Storchenflug.
Heisst - Bayern, BMG und BVB spielen dann wohl international, Hoppenheim kommt über die Schiene rein. Oder Fürth machts nochmal.

NeNe..
Die Regel würde nur für den 2. zählen im Finale wenn der Gewinner schon international qualifiziert ist. Das geht dann nicht auf die Halbfinallisten zurück.
Haben sich beide Finalisten international qualifiziert wird der Platz dem 7. der Bundesliga zugesprochen!
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(22.12.2011, 19:10)Hippi schrieb: NeNe..
Die Regel würde nur für den 2. zählen im Finale wenn der Gewinner schon international qualifiziert ist. Das geht dann nicht auf die Halbfinallisten zurück.
Haben sich beide Finalisten international qualifiziert wird der Platz dem 7. der Bundesliga zugesprochen!

Richtig, danke...das hatte ich übersehen...Winken1
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Geldstrafen für Fortuna, Duisburg und Union.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat die Zweitligisten Fortuna Düsseldorf, MSV Duisburg und Union Berlin wegen Zuschauerausschreitungen zu Geldstrafen verurteilt.

Die Düsseldorfer müssen nach DFB-Angaben 10 000 Euro bezahlen, weil ihre Anhänger in der Partie am 5. Dezember in Duisburg ebenso wie die MSV-Fans Feuerwerkskörper gezündet hatten.

Die gleiche Summe muss Duisburg berappen: Die Anhänger hatten zudem im DFB-Pokal-Spiel bei Holstein Kiel am 26. Oktober Pyrotechnik gezündet. Union Berlin wurde zu einer Strafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt. In der Begegnung am 25. November in Rostock wurden im Berliner Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer und ein Knallkörper gezündet. Die Vereine haben den Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.

Quelle
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[Bild: tyjmqtfs.png]
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Dazu passt dieser Artikel:

Der nach einem Angriff auf Schiedsrichter Herbert Fandel zu einer hohen Geldstrafe verurteilte Hooligan kann auf finanzielle Hilfe mehrerer dänischer Nationalspieler hoffen.

Spieler wollen Geldstrafe für Fan zahlen
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Der HSV muss 9000 € Strafe zahlen weil seine Fans bei zwei Spielen bengalische Feuer gezündet haben.
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7500 Euro Geldstrafe für Wolfsburg
In der zweiten Hälfte der Bundesliga-Partie beim Hamburger SV hatten Wolfsburger Fans erst mehrere Bengalische Feuer abgebrannt und dann eine Rauchbombe gezündet.

Quelle
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15.000 Euro Geldstrafe für den VfB Stuttgart
4000 Euro Geldstrafe für Aues Trainer Schmitt
8000 Euro Geldstrafe für Schalke-Coach Stevens

Quelle
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Die Teebeutel müssen 10.000 € Strafe zahlen für begalische Feuer im DFB-Pokalderby beim CLUB...

Die Strafe für den Platzsturm nach dem Spiel steht noch aus...
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Der FC Rot-Weiß Erfurt muß erneut für das Fehlverhalten einzelner "Fans" tief in die Tasche greifen. Der DFB hat nach Abwägung aller Umstände den Verein "wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger bei seinen Auswärtsspielen in Oberhausen und Jena gemäß §1 Nr.4 i.V.m. §9a Nrn.1. und 2. der Rechts- und Verfahrensordnung des Verbandes" zu einer Geldstrafe von insgesamt 8000 Euro verurteilt.

http://www.rot-weiss-erfurt.de/news/deta...ews-12.htm
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Das nenn ich mal ein Urteil. ;-)

Ex-Bayer Smajlovic für ein Jahr gesperrt
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(22.12.2011, 12:05)Sondershäuser schrieb: Mir kann doch keiner erzählen, dass die dutzenden betroffenen Dortmund-Fans alle schon vor dem Spiel Tinitus und Hörstürze hatten.

interview von gestern:
Zitat:Diese in der langen Geschichte der Bundesliga einzigartige Lärmaktion wurde nicht sanktioniert. Mit Recht?

Hopp: Von Seiten der Staatsanwaltschaft gab es keine Handhabe, etwas zu sanktionieren. Das Ergebnis des unabhängigen Gutachtens hat eindeutig ergeben, dass durch den Einsatz der Apparatur keine Gesundheitsgefährdung für die Zuschauer bestanden hat. Dass genau diese Gesundheitsgefährdung nicht bestand, hat mich persönlich sehr erleichtert.

ganzer text

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Bundesgericht verhandelt Berufungen von BVB und Dresden


Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am 23. Februar 2012 ab 12.30 Uhr in Frankfurt die Berufungen von Borussia Dortmund und Dynamo Dresden gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts vom 24. November 2011. Geleitet wird die mündliche Verhandlung von Goetz Eilers, dem Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts.

Nach den Vorkommnissen beim DFB-Pokal-Spiel zwischen Borussia Dortmund und Dynamo Dresden am 25. Oktober 2011 hatte das DFB-Sportgericht gegen Dynamo Dresden einen Ausschluss vom DFB-Pokal für die neue Saison 2012/2013 verhängt. Damit folgte das Gremium bei seiner mündlichen Verhandlung am 24. November 2011 in Frankfurt dem Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses.

Wegen besagter Vorkommnisse belegte das DFB-Sportgericht darüber hinaus Borussia Dortmund mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro, da Dresdner Anhänger eine große Zahl an pyrotechnischen Mitteln ins Stadion mitführen konnten.

Beide Vereine haben fristgerecht Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt.
dfb.de
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auch dort wird es keine entgültige rechtssprechnung geben. diese findet nur vor einem ordentlichen gericht statt. und soweit werden wir auch gehen.
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