Dasselbe Theater wie einstmals bei Nürnberger. Auch dort ging es um Unterlageneinsicht.
Ich schätze jedoch Kästner so ein, das der nicht klein bei gibt.
Ich schätze jedoch Kästner so ein, das der nicht klein bei gibt.
Rolf Rombach - Rücktritt
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Dasselbe Theater wie einstmals bei Nürnberger. Auch dort ging es um Unterlageneinsicht.
Ich schätze jedoch Kästner so ein, das der nicht klein bei gibt. (01.11.2017, 20:15)ronry schrieb: Dasselbe Theater wie einstmals bei Nürnberger. Auch dort ging es um Unterlageneinsicht. Richtig, Butter bei die Fische und jetzt aufgeräumt und dann Neuanfang. Es kommt jetzt auch bald die Zeit der Nachlizenzierung etc. also muss man da Kräfte bündeln und jetzt aufräumen. Bitte auch noch anderweitig aufräumen und Personen, die eine braune Halskrause tragen mit nach Hause schicken. (01.11.2017, 20:15)ronry schrieb: Dasselbe Theater wie einstmals bei Nürnberger. Auch dort ging es um Unterlageneinsicht. ja darüber hatte ich mich mit Herrn Nürnberger damals auch unterhalten und er hatte dies mit der Unterlageneinsicht auch angesprochen. Ich persönlich hatte damals eher das Gefühl, das man RR und Co. ablösen wollte... Und da Nürnberger dann von heut auf morgen nicht mehr für den Aufsichtsrat tätig war/sein wollte, ist keiner mehr dem "Gerücht" nachgegangen! (01.11.2017, 20:13)RWE Fossil schrieb: Dieses Hin und Her - vielleicht ist Konstellation das falsche Wort in diesem Fall oder ... @FMueller... Das ist grundsätzlich richtig. Das Präsidium ist dem AR rechenschaftspflichtig und hat dem AR auf Verlangen alle Unterlagen und Dokumente zur Einsicht vorzulegen, damit der AR seine Einschätzungen treffen kann. Sollte Rombach das tatsächlich trotz mehrfacher Aufforderung des AR nicht gemacht haben und dort kommen jetzt im Nachgang Sachen ans Tageslicht, die grenzwertig sind, knallt es sowieso. Dann hat RR darüber hinaus auch ein gan anderes Problem als Anwaltskanzlei für Insolvenzrecht. Auszug aus der RWE-Satzung: Zitat:Der Präsident wird vom Aufsichtsrat ernannt und ggf. bei Vorliegen eines §27 BGB : Zitat:Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Sollte der AR hier eine grobe Pflichtverletzung erkennen seitens Rombach, ist die Abberufung legitim. Alleridngs könnte RR diese tatsächlich gerichtlich prüfen lassen. Das ist das letzte, was der Verein jetzt brauchen kann, weil sich das dann Wochen/Monate hinzieht. @fossil - war meine Glaskugel heute morgen gut drauf...was die Namen betraf...
Aber warum sträubt er sich so gegen die Konteneinsicht....Ihm muss doch klar sein das er sich damit verdächtig macht
@ronry- du solltest Hellseher werden.. und geht es jetzt aufwärts mit unserem Verein .. viele Grüße von mir!
Irgendetwas ist jedenfalls im Busch und jetzt bekommt der Rücktritt von Kalt langsam ein ganz anderes Geschäckle.
Eines der größten Probleme des RWE in den letzten Jahren : permanent fehlende Transparenz; was seit Jahren hier auch immer wieder von einigen Usern angeprangert wurde und von anderen, Götterhoerigen negiert wurde. Nun fliegt ihm diese Mauschelei offenbar selber um die Ohren - spät, aber hoffentlich noch nicht ZU spät...
Gruß aus Istanbul...
Was stimmt denn nun überhaupt noch hier bzw. was ist wahr und was nicht , ist RR noch Präsident oder nicht . Abgestzt vom AR oder nicht .
Darf das der AR oder nicht , ich blicke hier nicht mehr durch und der Schmierfink Windi.... freut sich über noch mehr Müll den er schreiben kann ! Auf Gerüchte gebe ich nichts , deswegen würde ich auf eine Stellungnahme von RR erst warten , vielleicht ist auch nur was schief gelaufen oder falsch verstanden wurden .
01.11.2017, 20:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.11.2017, 20:47 von RWE Fossil.)
(01.11.2017, 20:41)andi schrieb: Was stimmt denn nun überhaupt noch hier bzw. was ist wahr und was nicht , ist RR noch Präsident oder nicht . Abgestzt vom AR oder nicht . Lies doch einfach mal die offizielle Homepage! Ich schätze die hat Herr W. nicht zu verantworten. Man man man....
@andi - Du kannst sicher sein, das der AR das auf jeden Fall darf - siehe mein Beitrag mit Satzungsauszug weiter vorn.
Allerdings muss der AR das auch handfest begründen. Die Begründung kennt bisher niemand. Weil das bisher nicht öffentlich erklärt wurde seitens AR. Allerdings hat natürlich der Präsident auch das Recht, bei fehlender Begründung das gerichtlich auf Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Vielleicht entscheidet am Ende das zuständige Amtsgericht, was hier tatsächlich gilt. Sagen wir mal so : Hier laufen AR und Vorstand zu 50/50 nicht mehr ganz rund !! Das kann nicht sein, das hier über Presse der eine und Facebook/HP des Vereines der andere andauernd Erklärungen abgibt und ohne Rücksicht auf Verein/Mannschaft/Mitglieder/Fans ein Haufen Porzellan nach dem anderen zerdeppert wird. Vielleicht bestellen wir die hohen Herren mal in den päpstlichen Palast und lassen sie erst wieder raus, wenn weißer Rauch aus dem Schornstein kommt.... Das ist nur noch zum Kotzen hier.... (sorry Möckel..) |
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