(28.02.2015, 01:00)Dresdner schrieb: von was? dem restwert was noch da ist? ABER kann er jeze (vor allem auf welche kosten) klagen wie es ihm gefällt? fällt das in den arbeitsbereich eines insolvenzverwalters?
Soweit ich das im Kopf habe, gehen die Kosten des Insolvenzverwalters an sich aus der Insolvenzmasse nach einem festgelegten Schlüssel - basierend auf dem RVG ( Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
Das ist nämlich ein Kernproblem einer Insolvenz - ein Insolvenzantrag kann auch mangels Masse abgelehnt werden - und das beginnt damit, dass die Anwaltskosten nicht bezahlt werden können vom Insolventen, weil keine Masse da ist.
Bevor das Insolvenzgericht überhaupt ein Verfahren eröffnet, wird diese Frage als Erstes geklärt - dazu muss der Insolvente sämtliche Geschäftsführungsunterlagen dem Insolvenzanwalt vorlegen, der vom Gericht bestimmt ist. Der muss dem Gericht ein fachliches Gutachten vorlegen, ob die Insolvenz überhaupt durchführbar ist und zum Erfolg - sprich zur Entschuldung - führen kann im Bestand - also im konkreten Fall Plauen unter Erhalt des Gesamtvereines.
Da das Insolvenzverfahren ja nun eröffnet ist, muss man also davon ausgehen, dass genügend Masse da ist, die Verfahrenskosten der Insolvenz tragen zu können.
Nun zu der Klage des Insolvenzverwalters.
Die hat ja erstmal nichts mit dem Sachverhalt der Insolvenz von Plauen zu tun.
Es geht dem Anwalt im Kern darum, feststellen zu lassen, dass die aktuelle Spielordnung des DFB und seiner Unterverbände in puncto Insolvenz eines Vereines im laufenden Spielbetrieb gravierend gegen die gesetzlichen Regelungen der gültigen Insolvenzordnung in Deutschland verstößt.
Im Kern würde also der DFB verklagt - verliert der DFB diese Klage , zahlt der DFB sämtliche Kosten und hat das Problem einer gekippten Spielordnung, wenn die Gerichte die Auffassung des Anwaltes bestätigen.
Im Kern - gewinnt der Anwalt das - würde ein ziviles Gericht die Kompetenzen des DFB auf seine eigentlichen Aufgaben zurückstutzen - nämlich die Führung des Verbandes und im Besonderen die Anpassung verbandsrechtlicher und sportgerichtlicher Regelungen und Verfahrensweisen an die rechtsstaaatliche Ordnung - und nach diesen Grundsätzen den Verband zu leiten.
Das könnte im Nachgang zu weiteren erheblichen Problemen des DFB führen - wenn dann zB Vereine den Punkt Sportgerichtsbarkeit greifen ( "verschuldensunabhängige Haftung " ) und auch dort zivilgerichtlich dem DFB seine Regelungen unter Umständen um die Ohren hauen.
Der Fall Plauen hat meiner Auffassung nach mehr Brisanz für den Verband als das bißchen Insolvenz - um es mal salopp zu sagen.