(26.02.2015, 18:07)Tobey schrieb: ...was für ein durcheinander! Heute Hü, morgen hott...
Eigentlich für mich kein durcheinander.
Grundlage des Hü und Hott ist die Unfähigkeit der Verbandsfunktionäre.
In der HZ-Pause RWE - Osnabrück wurde Rombach interviewt und als Insolvenzanwalt zu dieser Problematik befragt.
Rombach äußerte klar, dass die geltende Insolvenzordnung in Deutschland ( vor etwa 3 Jahren geändert ) ganz klar die Sanierung im Bestand fordert - also auf die Erhaltung des Status Quo ausgerichtet sein muss.
Bei einem Fussballverein heisst das umgesetzt in der Praxis - der Verein bestreitet weiter seine Pflichtspiele in der Spielklasse. Während der Insolvenzverwalter den Verein unter diesen Bedingungen sanieren muss.
Heisst - da der DFB einen immer größeren Hang zur Entkoppelung von gesellschaftlich relevanten Prozessen vorgenommen hat. schiesst er sich mit seiner Spielordnung - die er als Verantwortlicher in Fragen Insolvenz nicht geändert hat - selbst ins Knie.
Mit der vorläufigen Verfügung des Gerichtes setzt der Insolvenzverwalter nichts anderes um als die geltende Insolvenzordnung.
Und ich gehe davon aus, dass dieser Anwalt auch weitermacht und vor Gericht die Spielordnung des DFB kippen wird im Punkt Insolvenz.
Und das durch mehrere Instanzen.
Und ich glaube auch, dass die Gerichte ihn bestätigen.
Dann kann sich der DFB warm anziehen. Weil dann im Nachgang alle Vereine kommen könnten und den DFB verklagen, die insolvent waren seit Neuordnung der Insolvenzordnung.