(28.04.2018, 09:46)Felix Magath schrieb: ronry, man muss und darf doch nicht bis zum 01.06. warten!! Die Hausaufgaben für die Insolvenz müssen vorher erledigt sein. Soviel dazu.....
Natürlich fehlt es im Verein zur Zeit an Strukturen, um einen Neuanfang einzuleiten. Aber es gibt ja schon noch Einige welche gerade im sportlichen Bereich die Köpfe zusammenstecken sollten, damit der Ein oder Andere fähige Spieler nach Erfurt kommt. Das gilt auch für das NLZ. Geld, Trainer und Spieler werden da gebraucht!! Mir kommt es so vor, dass man sich allzugern hinter dem Insolvenzverwalter versteckt.
Niemand versteckt sich hinter dem Insoverwalter.
Da alles mit Geld zusammenhängt, hebt oder senkt er den Daumen.
Und seine Verpflichtung ist es , nach der Insolvenzordnung gerichtlich beauftragt das Verfahren zu führen.
Und dieses Verfahren schreibt ihm zwingend vor, bis zum Eröffnungstermin 01.06. den Zustand des Pateinten zu begutachten und dem Gericht zu erläutern, welche Medizin verabreicht wird - die volle Dröhnung sprich Abwicklung oder die Heilung sprich Planinsolvenz mit positiver Fortführungsprognose. Und anschließend die Zustimmung der Angehörigen sprich Gläubiger einzuholen, ob der siechende Patient geheilt werden darf und sie das unterstützen durch Verzicht sprich Anerkennung einer Gläubigerquote.
Und bis dahin - bis das entschieden ist - kann man reden mit wem man will und was man will - man kann aber nicht zum Punkt kommen, weil der Insoverwalter vorher weder den Daumen heben noch senken wird.
Davon ab, das vorhandene sportliche Köpfe durchaus sich vorbereiten, die Köpfe zusammenstecken und sondieren.
Sonst wären zb keine Spieler hier zum Probetraining dagewesen.
Und die müssen sogar die Köpfe zusammenstecken, um nicht unvorbereitet dazustehen, sollte das Signal kommen - es kann losgehen. Ihr dürft jetzt.
Einen Verein unter Insolvenz zu leiten, zu entscheiden und zu führen ist eben keine normale Vereinsführung wie sonst. Da gibt es Zwänge, an denen man nicht vorbeikommt. Anderenfalls machen sich nämlich Leute unter Umständen strafbar, wenn sie Dinge entscheiden, die sie noch nicht entscheiden dürfen.
Insolvenz heißt nämlich auch, das dem Schuldner ohne Zustimmung des Insoverwalters die Verfügung über Vermögenswerte strikt verboten ist. Und zu Vermögenswerten gehören auch Verträge, die in der Zukunft liegen - weil dort über Vermögen verfügt wird.