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Irgendwann in der Vergangenheit sind wir alle wahrscheinlich schon einmal fette ins Stadion gestürzt. Ich zum Beispiel noch zu Jugendzeiten und noch zu RL Nord-Zeiten in Chemnitz, wo der Zaun am Einlass noch das einzige war, der mich vorm umfallen bewahrt hat. Hab ich deshalb so nen Dreck gebrüllt? Nö!
Und wenn es das medial im Raum stehende Geisterspiel tatsächlich geben sollte, dann sollte der Stuhlgang nicht in Frankfurt hinterlassen werden, sondern vor der Haustüre der Verursacher! Sorry, aber wir müssten uns doch nicht über eventuelle Strafen und Folgen das Maul zerreißen, wenn wir nicht solche angebräunte Helden in UNSEREN Reihen hätten.
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Diese Typen haben leider nicht den Sitzfleisch in der Hose sich dafür zu verantworten, ansonsten würde man logischerweise dort sein Geschäft ablegen. Aber mal ganz ehrlich, das Spiel ist aus und überhaupt noch kaum Zuschauer anwesend...kein Spieler, kein nix mehr da. Was interessiert das den dfb? Sollen die Bullen Strafanzeigen stellen und gut ist...die Strafe wegen der Pyro im Abschiedsspiel war schon eine Farce aber wenn jetzt wieder was kommt dann weiß man doch ganz genau das Ziel dieser Mafia Bande
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10.02.2017, 11:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.02.2017, 12:27 von ronry.)
Hier sind alle relevanten Satzungen und Statuten des DFB, die den Spielbetrieb generell und auch den in Liga 3 regeln.
Die Beteiligung am Spielbetrieb setzt in Liga 3 voraus, das der betreffende Verein - auch RWE - diese Dokumente anerkennt.
Jetzt kann jeder Interessierte sich das gern mal durcharbeiten und dann nochmal die Frage aufwerfen - Warum ermittelt jetzt der DFB?
Zitat:§ 9
Diskriminierung und ähnliche Tatbestände
1. Eines unsportlichen Verhaltens gemäß § 1 Nr. 4. macht sich insbesondere
schuldig, wer sich politisch, extremistisch, obszön anstößig oder provokativ
beleidigend verhält.
2. Wer die Menschenwürde einer Person oder einer Gruppe von Personen
durch herabwürdigende, diskriminierende oder verunglimpfende Äußerungen
oder Handlungen in Bezug auf Hautfarbe, Sprache, Religion, Herkunft,
Geschlecht oder sexuelle Orientierung verletzt oder sich auf andere Weise
rassistisch und/oder menschenverachtend verhält, wird für mindestens
fünf Wochen gesperrt.
Zusätzlich werden ein Verbot, sich im gesamten Stadionbereich aufzuhalten und eine Geldstrafe von € 12.000,00 bis zu
€ 100.000,00 verhängt.
Bei einem Offiziellen, der sich dieses Vergehens schuldig macht, beträgt die Mindestgeldstrafe € 18.000,00.
Verstoßen mehrere Personen (Trainer, Offizielle und/oder Spieler) desselben
Vereins/Kapitalgesellschaft gleichzeitig gegen Absatz 1 oder liegen
anderweitige gravierende Umstände vor, können der betreffenden Mannschaft
bei einem ersten Vergehen drei Punkte und bei einem zweiten Vergehen
sechs Punkte abgezogen werden; bei einem weiteren Vergehen
kann eine Versetzung in eine tiefere Spielklasse erfolgen. In Spielen ohne
Punktevergabe kann ein Ausschluss aus dem Wettbewerb ausgesprochen
werden.
3. Wenn Anhänger einer Mannschaft bei einem Spiel gegen Nr. 2., Absatz 1
verstoßen, wird der betreffende Verein/Kapitalgesellschaft mit einer Geldstrafe
von € 18.000,00 bis zu € 150.000,00 belegt.
In schwerwiegenden Fällen können zusätzliche Sanktionen, insbesondere
die Austragung eines Spiels unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die Aberkennung
von Punkten oder der Ausschluss aus dem Wettbewerb ausgesprochen
werden.
4. Eine Strafe aufgrund dieser Bestimmung kann gemildert werden oder von
einer Bestrafung kann abgesehen werden, wenn der Betroffene nachweist,
dass ihn für den betreffenden Vorfall kein oder nur ein geringes Ver-
schulden trifft oder sofern anderweitige wichtige Gründe dies rechtfertigen.
Eine Strafmilderung oder der Verzicht auf eine Bestrafung ist insbesondere
dann möglich, wenn Vorfälle provoziert worden sind, um gegenüber dem
Betroffenen eine Bestrafung gemäß dieser Bestimmung zu erwirken.
§ 9a
Verantwortung der Vereine
1. Vereine und Tochtergesellschaften sind für das Verhalten ihrer Spieler,
Offiziellen, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger, Zuschauer
und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während
des Spiels ausüben, verantwortlich.
2. Der gastgebende Verein und der Gastverein bzw. ihre Tochtergesell-
schaften haften im Stadionbereich vor, während und nach dem Spiel für
Zwischenfälle jeglicher Art.
Das ist ein Auszug aus der Rechts -und Verfahrensordnung des DFB.
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Punkt 4 könnt interessant werden
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Was soll daran interessant werden?
Das man den eindeutigen, rechtssicheren Nachweis erbringt - die Saaledorfprolls waren hier, damit die Intelligenzresistenten bei RWE " JJ " rufen???
Das glaubst Du ja wohl selbst nicht...
Im Übrigen wird gegen beide Vereine ermittelt - also RWE UND den FSV Frankfurt....mal der Ordnung halber...
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Und da liegt auch schon nach meinem Gerechtigkeitsempfinden der Hase im Pfeffer. Was haben RWE, FSV Frankfurt oder auch CZ Jena als Vereine damit zu tun. Es gibt keine Möglichkeit so etwas zu unterbinden. Du kannst nur dagegen vorgehen, wenn es passiert ist und das hat man getan.
Wenn man ehrlich ist, dann ist das ganz klar ein Fall für die Staatsanwaltschaft und nicht für den DFB. Jegliche Strafe des DFB trifft die falschen und die Täter lachen sich noch eins. Nur wenn der Staat endlich seine Justizkompetenz wahrnimmt, kann man diesem Mob Herr werden. Eine Strafe für den tatsächlichen Täter. Alles andere ist wirkungslos.
In Dortmund ist es das Gleiche. Täter ermitteln und bestrafen.
Natürlich kann man eine Mitschuld des Verein heranziehen und bewerten. Dies dann aber gemessen an dessen tatsächlichen Möglichkeiten. Eine pauschale Schuld des Vereins als Veranstalter lehne ist abzulehnen.
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(10.02.2017, 13:30)Nummer13 schrieb: Und da liegt auch schon nach meinem Gerechtigkeitsempfinden der Hase im Pfeffer. Was haben RWE, FSV Frankfurt oder auch CZ Jena als Vereine damit zu tun. Es gibt keine Möglichkeit so etwas zu unterbinden. Du kannst nur dagegen vorgehen, wenn es passiert ist und das hat man getan.
Wenn man ehrlich ist, dann ist das ganz klar ein Fall für die Staatsanwaltschaft und nicht für den DFB. Jegliche Strafe des DFB trifft die falschen und die Täter lachen sich noch eins. Nur wenn der Staat endlich seine Justizkompetenz wahrnimmt, kann man diesem Mob Herr werden. Eine Strafe für den tatsächlichen Täter. Alles andere ist wirkungslos.
In Dortmund ist es das Gleiche. Täter ermitteln und bestrafen.
Natürlich kann man eine Mitschuld des Verein heranziehen und bewerten. Dies dann aber gemessen an dessen tatsächlichen Möglichkeiten. Eine pauschale Schuld des Vereins als Veranstalter lehne ist abzulehnen.
GENAU RICHTIG....dem ist nichts hinzuzufügen!
§ 9a
Verantwortung der Vereine
1. Vereine und Tochtergesellschaften sind für das Verhalten ihrer Spieler,
Offiziellen, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger, Zuschauer
und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während
des Spiels ausüben, verantwortlich.
Hinzufügen könnte man das man so einen Punkt niemals unterschreiben dürfte weil man das einfach nicht verantworten kann. Spieler, Offizielle und Mitarbeiter da gehe ich ja noch mit aber der Rest ist Wahnsinn sowas zu unterschreiben. Es ist ein Muss gerade für kleine Vereine die von solchen Sanktionen am meisten getroffen werden den Gang vor ein richtiges Gericht zu suchen.
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10.02.2017, 14:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.02.2017, 14:39 von ronry.)
Das sind leider die Realitäten für alle Fußballvereine, die in irgendeiner Form am Spielbetrieb des DFB teilnehmen.
Da können wir uns die Finger wund schreiben - irgendwelche Ereignisse in irgendwelchen Stadien von irgendwelchen Fangruppen fallen unter dem Strich auf Grund dieser von allen Vereinen anerkannten Verfahrens- und Rechtsordnung des DFB IMMER zu Lasten der Vereine.
Meiner Ansicht nach wird hier Rechtsstaatlichkeit ausgehebelt - weil der DFB hier Vorgänge in der Sportgerichtsbarkeit bewertet, die wegen des möglicherweise strafbewehrten Charakters vor den Staatsanwalt gehören und vor ordentliche Gerichte und Aufgabe von Ermittlungen der Polizei sind.
Warum eigentlich Innenminister des Bundes und der Länder hier glauben, über Sportgerichte Besserung zu erzielen, würde mich mal interessieren. An geeigneten und zielführenden Maßnahmen ist denen außer Restriktionen noch nie etwas anderes eingefallen - sowie große Sprüche vor Kameras und Mikros zum "entschlossenen Handeln des Staates " .
Andererseits ist meines Erachtens nach auch bei den Fanszenen die Schwelle erreicht, wo der Bruch erreicht wird.
Bekommt der Fußball generell seine Probleme von Korruption bei FIFA und UEFA, Kommerzauswüchse aller Art und ungehemmte Fangewalt auf fast allen Ebenen nicht in den Griff, sehe ich den Niedergang des Sports in der ursprünglichen Form und wahrscheinlich auch die zunehmende Abwendung von interessierten Menschen vom Fußball generell.
@stone - wenn der Präsident Rombach das nicht unterschreibt, bekommt der FC RWE keine Lizenz zum Spielbetrieb - weder in Liga 3 noch darunter. Nicht mal für die Kreisklasse.
Dann kannste ne "Bunte Liga Erfurt " gründen mit Rot-Weiß als Thekenmannschaft und eigenem Freizeitspielbetrieb außerhalb des DFB. Sowas gibt es schon in anderen Städten ( zb Köln).
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was mir grade wieder eingefallen ist:
hierfür gabs für jede seite 20.000 euro geldstrafe.
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(10.02.2017, 13:30)Nummer13
dateline='1486726225' schrieb: Wenn man ehrlich ist, dann ist das ganz klar ein Fall für die Staatsanwaltschaft und nicht für den DFB. Jegliche Strafe des DFB trifft die falschen und die Täter lachen sich noch eins. Nur wenn der Staat endlich seine Justizkompetenz wahrnimmt, kann man diesem Mob Herr werden. Eine Strafe für den tatsächlichen Täter. Alles andere ist wirkungslos.
So isses.
Das sind zwar zwei völlig andere Themen aber die Bosman/Kolpak Entscheidungen sind doch gute Beispiele wie die Sportgerichtsbarkeit komplett ausgehebelt wurde von richtigen Gerichten und die alles auf den Kopf gestellt haben. Da kann der DFB machen was er will er hat sich zu fügen. Es muss sich nur mal ein Verein finden der den mutigen Gang vors Gericht wagt. Die DFB Sportgerichtsbarkeit bricht zusammen wie ein Kartenhaus. Die brauchen Druck verdanmt nochmal. Wir leben nicht im Mittelalter wo Sippenhaft normal war.
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die Vereine können doch nix dafür wenn jemand etwas brüllt was dem Verband nicht passt. Ist ja auch Gesinnungsjustiz,
man kann ja nicht in die Köpfe rein schauen.
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(10.02.2017, 17:38)Ritter schrieb: die Vereine können doch nix dafür wenn jemand etwas brüllt was dem Verband nicht passt.
Zitat:Verschuldensunabhängige Haftung der Vereine
Die Vereine werden von DFB und UEFA für das Verhalten ihrer Fans haftbar gemacht und müssen teilweise hohe Verbandsstrafen zahlen, selbst wenn – wie meist – gar kein tatsächlicher Schaden entstanden ist. Dabei ist es gar nicht erforderlich, den Vereinen ein Verschulden – etwa weil sie angeblich zu lasch kontrolliert haben – nachzuweisen. Die Vereine werden verschuldensunabhängig bestraft. Dies widerspricht zwar dem Schuldprinzip und elementaren Grundsätzen des deutschen Rechts. Aber zumindest der internationale Sportgerichtshof CAS hat daran nichts auszusetzen.
qelle und ganzer text
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also illegal was der DFB da macht.
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