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09.02.2017, 17:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.02.2017, 17:54 von ronry.)
(09.02.2017, 15:57)stone schrieb: Der Staat lässt in diesem Fall keinen Spielraum. Es ist keine Straftat.
Woher nimmst Du diese Gewißheit ?
Weil EIN Richter dazu eine Urteilsbegründung abgegeben hat?
Der betreffende Richter hat zum konkreten Fall mit seinen Umständen geurteilt. Und ist dabei zu dieser Ansicht gekommen. Dazu ist der Mann Richter.
Ein -scheinbar - gleichartiger Fall heisst aber im Grundsatz in keiner Weise, das ein anderer Richter und ein anderes Gericht in Wertung von Tat und Umständen nicht zu einer anderen Sicht der Dinge kommt
und es als Straftat einschätzen.
Das ein Richter zu einem konkreten Fall ein Urteil fällt, heisst in der Rechtspraxis NICHT, das das nun komplett allgemeingültig ist für die gesamte deutsche Rechtsprechung in SCHEINBAR ähnlichen Fällen.
Das diese Rufe mindestens als Beleidigung gedacht waren - darüber müssen wir hier wohl nicht diskutieren.
Und Beleidigung - wenn ein Richter das so sieht - ist nach unserem StGB immer noch eine Straftat.
@hendrix
Du glaubst doch wohl selbst nicht, das ein Trautmann ( bei allem Rumgejaule auf FB ) J**** ins SWS beordert nach dem Motto - "Los, bringt die mal zu solchen Rufen " - Wie obskur ist das denn ???
Natürlich war die Abordnung von der Saale hier, um mal bißchen dicke Hose zu machen.
Und das müssen dann Intelligenzresistente in rotweißen Klamotten dazu nutzen, solche Sprüche zu bringen ??
Langsam wirds eher peinlich, wie einige versuchen, das hier schön zu reden...
“Das diese Rufe mindestens als Beleidigung gedacht waren - darüber müssen wir hier wohl nicht diskutieren.
Und Beleidigung - wenn ein Richter das so sieht - ist nach unserem StGB immer noch eine Straftat.“
Was sich dabei gedacht wurde müsste man die Leute schon selbst fragen wenn man wüsste wer es war. Kenne auch kein Gericht das Gedanken lesen kann. Fakt ist aber das weder das Wort Juden noch Jena verunglimpfend sind. Kein Richter dieser BRD kann da jemanden verurteilen. Was moralisch verwerflich ist heißt noch lange nicht das es ein Fall fürs Strafgericht ist.
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(09.02.2017, 17:30)ronry schrieb: Das diese Rufe mindestens als Beleidigung gedacht waren - darüber müssen wir hier wohl nicht diskutieren.
Und Beleidigung - wenn ein Richter das so sieht - ist nach unserem StGB immer noch eine Straftat.
...nur wenn man schon den Gegner oder/und die gegnerischen Fans unbedingt "beleidigen" will, dann gibt es doch sicherlich geistreicher beleidigende Betitelungen... als J... J...!
Ich erwarte von erwachsenen Männern, zumindest etwas IQ, dass sie nicht alles nach- und mitbrüllen, was einer ruft! Aber vielleicht erwarte ich einfach auch nur zu viel ...
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(09.02.2017, 17:49)stone schrieb: “Das diese Rufe mindestens als Beleidigung gedacht waren - darüber müssen wir hier wohl nicht diskutieren.
Und Beleidigung - wenn ein Richter das so sieht - ist nach unserem StGB immer noch eine Straftat.“
Was sich dabei gedacht wurde müsste man die Leute schon selbst fragen wenn man wüsste wer es war. Kenne auch kein Gericht das Gedanken lesen kann. Fakt ist aber das weder das Wort Juden noch Jena verunglimpfend sind. Kein Richter dieser BRD kann da jemanden verurteilen. Was moralisch verwerflich ist heißt noch lange nicht das es ein Fall fürs Strafgericht ist.
Das entscheidet in Deutschland immer noch ein Staatsanwalt nach Abschluß eines Ermittlungsverfahrens und der Entscheidung, ob er Anklage erhebt. Und ein Richter, ob er das Verfahren zulässt. Und wenn er das zulässt, wird dort geurteilt - ob es eine strafbare Handlung ist.
Das ist Aufgabe des Richters, das in der Verhandlung festzustellen oder festzustellen, das er hier kein strafbewehrtes Handeln sieht.
Ich habe gerade versucht zu erklären, das der Richter in Halle das so sehen kann, der Richter in Erfurt aber komplett anders.Das ist fallabhängig.
Deswegen nennt sich das unabhängige Justiz. Weil der Richter das entscheidet und nicht die " BRD " ...
Und im konkreten Fall bin ich persönlich zumindest der Auffassung, das eine Beleidigung mit diesen Rufen gewollt war.
Und ich denke nicht der einzige Fan zu sein, der das so sieht...
Na dann ist doch alles geklärt Ronry. Das nächste Geisterspiel steht vor der Tür und wir finden uns damit ab.
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09.02.2017, 18:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.02.2017, 18:52 von ronry.)
Was hat das mit "Abfinden " und Geisterspiel zu tun?
Das eine ist Strafrecht unserer Justiz. Und die hat das zu entscheiden. Bezogen auf ermittelte Täter. Das kann morgen sein oder in 2 Jahren. Das weiß kein Mensch.
Das andere ist Sportrecht.
Ich glaube nicht, das es nach allgemeinem Verständnis zu einem Fußballspiel gehört, das sich 2 Fangruppen im Stadion dreschen wollen und aufeinander los wollen und sich mal zeigen wollen, wer den größten Schw... und die dicksten Ei... hat.
Und ich bin ferner der Meinung, das es auch nicht zu einem Fußballspiel gehört, andere Fangruppen - egal, wie ich zu denen stehe - als "Juden " zu bezeichnen und damit das Ziel verfolge, sie verächtlich zu machen.
Die Regeln kennen alle.
Da gibts dann kein Heulen hinterher, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Dann darf ich dem DFB eben nicht solche Anlässe liefern.
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mich wundert, dass hier überhaupt wg der rufe diskutiert wird. rwe ist diesbezüglich "vorbestraft", weils auch damals der LaFamilia nicht gefallen hat und warum sollte es diesmal anders sein. kiel hat paar euronen strafe bekommen, weil die gg euch angeblich diffamierende (was auch immer das war) lieder geträllert hat.
@stone, dann geht doch durch alle instanzen! vor jahren hatte euer präsi doch mal die vereine zu einem gespräch (oder auch talkrunde) eingeladen, wo es darum ging, dass sich die vereine endlich mal zusammenschließen um gemeinsam gg diese bestrafungswillkür zur wehr setzen. was ist rausgekommen? "betrifft mich ja nicht", "nöö, da sehen die bei der lizenzierung noch genauer hin", "um gottes willen, nur nicht mit der LaFamilia anlegen" etc.
einen widerspruch bzw eine ggwehr wirst du nie erfahren solange die sportgerichtsbarkeit nicht irgendwann mal gekippt wird. dass das längst fällig ist, das weiß jeder. nur wird das ein verein ALLEINE nicht schaffen.
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Dann nenne mal Vereine ad hoc, die mitmachen würden.
Die 1.Liga ?? Hebt die Hände...zahlen wir aus der Portokasse...
2.Liga?? Hebt auch die Hände ..auch noch genug Geld da..zahlen wir
3.Liga ??....jeder stirbt für sich allein.....
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(09.02.2017, 20:32)Fachpublikum schrieb: was ist rausgekommen? "betrifft mich ja nicht", "nöö, da sehen die bei der lizenzierung noch genauer hin", "um gottes willen, nur nicht mit der LaFamilia anlegen" etc.
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Warum klagt eigentlich nicht Dynamo wegen dem Bullenkopf durch alle Instanzen??? Wenn man das als so ungerecht ansieht??
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ronry, jeze verwechselst du was, was ja nicht weiter schlimm ist.
aber: die jetzt verhängte strafe hat nicht nur was mit dem bullenkopf zu tun. da gings ua auch um diese (wie lächerlich) und auch jene bürotechnik.
durch ALLE instanzen kannste als kleiner verein nicht gehen, denn es wird es sechsstellig. das kann sich nur bayern oder dortmund leisten. die aber brauchen das nicht, denn wie du schon schrubst, ist das deren portokasse bei den championsleague- mille.
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09.02.2017, 23:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.02.2017, 23:58 von Withurphesfurtia.)
Kein Fußballverein ist gezwungen bei der DFL, beim DFB, beziehungsweise den unterstehenden Landes- und Kreisverbänden Mitglied zu sein, oder dort Spielberechtigungen oder Lizenzen zu beantragen.
Es gibt nun mal gewisse Bedingungen, wenn man in diesem Kreise aktiv ist. Da gibt es zwischen Borussia Dortmund, Rot-Weiß Erfurt oder Salamander Werningshausen keinerlei Unterschiede. Freilich kann man über die Sportgerichtbarkeit diskutieren wie man will, aber man hat sich dazu als Mitglied halt auch verpflichtet. Hätte niemand "JJ" gerufen, müssten wir jetzt auch nicht darüber diskutieren. Das Problem liegt bei "uns", nicht beim DFB.
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und sowas nur wegen 3,4 Leuten. Im übrigen sollte man Ursache und Wirkung auch mal betrachten. Im übrigen waren ja während des Spiels keine Rufe JJ trotz das die anderen im Gästeblock erkennbar da waren.
Das war wirklich nur in der Rage wo die an das Tor gestürmt sind.
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Wenn das eine knackige Strafe gibt wegen 2-3 volltrunkenen dann ist das alles nur noch Schikane oder soll RWE bald noch Strafen bekommen wenn in China ein sack Reis umfällt?!
...und ganz ehrlich, es ist berufsrisiko für ein Polizisten das es mal ausartet oder gehen die jeden Abend mit Kuscheltier ins Bett? Genauso wird immer erwähnt das eine Polizistin getreten wurde, wäre es ein Mann wäre das wohl nicht ganz so interessant...aber wollen immer gleich gestellt werden. Dieser rechtsstaat nervt einfach nur und wenn es ein Geisterspiel wegen solchen hirnverbrannten Ratten und einpaar alki's gibt dann sche*ß ich den in Frankfurt vor die DFB zentrale!
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(10.02.2017, 01:04)Michél@RWE schrieb: wenn es ein Geisterspiel wegen solchen hirnverbrannten Ratten und einpaar alki's gibt
ich frage mich, wieso solche sachen dann immer auf alkoholisierte fans runterdefiniert wird. auch leute ohne alk können sowas von sich geben. ebenso das klischee, dass fans am spieltag sturzbetrunken aus den tram fallen. oder hat thüringen, speziell erfurt ein alkoholproblem?
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