Von mir auch, Alles Gute zum Geburtstag !
Fikri El Haj Ali [...hat Kündigung erhalten]
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Auch von mir die besten Wünsche zum Geburtstag und natürlich auch zur baldigen vollständigen Genesung.
Der Verein wird dich brauchen und ich hoffe wir Fans können uns bald über ein paar "geile" Tore von dir freuen. (17.11.2011, 18:24)stroh schrieb: Auch von mir die besten Wünsche zum Geburtstag und natürlich auch zur baldigen vollständigen Genesung. Das mit toren für rwe wird nichts mehr. laut der vereins hp hat man ihm gekündigt.
Grad gelesen.Aber normal reicht eine Abmahnung nicht aus um jemand zu feuern.Man weis es net,was alles war.Manchmal auch gut so. :-)
Fikri El Haj Ali hat die Kündigung erhalten
Zitat:Fikri El Haj Ali, der im Sommer 2010 von Wacker Burghausen zu RW Erfurt gekommen und zuletzt über ein Jahr lang verletzt ausgefallen war, wird nicht mehr für den Verein spielen. Der FC Rot-Weiß sah sich veranlasst, dem Stürmer nach mehreren Verstößen gegen arbeitsvertragliche Verpflichtungen zu kündigen. Zuvor hatte er bereits eine Abmahnung erhalten.http://www.rot-weiss-erfurt.de/aktuelles...ews-12.htm
Oha. Na, da schrumpft ja der Posten Spielergehälter... Wobei abzuwarten gilt, ob es eine Klage und in der Folge ggf. eine Abfindung gibt.
Wenn er wegen mehrerer Vergehen gegen arbeitsvertragliche Verpflichtungen
gekündigt wurde und vorher schon eine Abmahnung erhalten hatte,dürfte doch das Thema Abfindung eigentlich vom Tisch sein,oder sehe ich das falsch?
19.12.2011, 14:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.12.2011, 14:12 von cnickers.)
(19.12.2011, 14:02)stroh schrieb: Wenn er wegen mehrerer Vergehen gegen arbeitsvertragliche Verpflichtungen Klagen kann er ja trotzdem - und dann liegt es in der Hand des Arbeitsgerichts. Die Hürden, jemandem wegen wiederholten Fehlverhaltens zu kündigen sind relativ hoch (was ja auch seinen Sinn hat). Bei den aufeinander aufbauenden Abmahnungen und Kündigungen muss es sich bspw. immer um gleiche Vergehen handeln. Ich würde aber tendenziell davon ausgehen, dass der Verein versucht, so etwas wasserdicht zu machen, wenn es - wie offenbar in diesem Fall - nötig wird zu handeln.
@stroh... kommt darauf an, es muss sich dabei aber ums selbe Vergehen handeln, welches vorher schon zu einer Abmahnung geführt hatte. War es ein anderes Vergehen welches vorher nicht abgemahnt wurde, bedarf es eine neue Abmahnung.
(19.12.2011, 14:13)holidayisland schrieb: Der ist doch gefühlt schon Jahrzehnte verletzt, da hat RWE das Gehalt eh schon nicht mehr bezahlt, oder?Stimmt, das müsste ja dann die Versicherung gezahlt habe. Glaube ab der sechsten Woche...aber irgendwann wäre er ja wieder fit geworden. Sein Gehalt war in jedem Fall eingeplant, weil man ja nicht davon ausgehen konnte, dass er sich erneut verletzt. Insofern ergibt sich aus den Verishcerungsleistungen quasi noch mehr Geld :D - das ggf. eingesetzt werden könnte, wenn nicht eh alles für Pyro-Strafen draufgeht... -.-
Er hat ja schon vor Wochen wieder in der Zweiten gespielt.
Also dürfte er in den letzten sagen wir mal 2 Monaten wieder Kohle von RWE bezogen haben.Denn er müsste ja gesund gewesen sein. Es sei denn,es gibt bei Leistungssportlern auch sowas wie eine Wiedereingliederung. Dann beziehste die Kohle weiterhin von der Kasse,obwohl du stundenweise wieder deinen Job verrichtest.Aber das kann ich mir in diesem Fall nicht vorstellen denn wenn er gespielt hat,muss er auch voll trainiert haben. |
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