Sportgerichts-Urteil: Dynamo legt fristwahrend Berufung ein
Die SG Dynamo Dresden hat am Montag fristwahrend Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts nach den Vorfällen beim DFB-Pokal-Spiel in Hannover eingelegt. Hintergrund ist, dass die notwendige Meinungsbildung über die in der nächsten Instanz zu erwartenden Chancen und Risiken innerhalb der Sportgemeinschaft noch nicht abgeschlossen ist.
Zudem liegt dem Verein bisher keine schriftliche Urteilsbegründung vor, auf deren Basis diese Entscheidung zu treffen wäre. Mit dem formalen und fristwahrenden Akt, Berufung einzulegen, gewinnt Dynamo demnach mehr Zeit, um die genaue Begründung des Urteils, die Aussichten eines Berufungsverfahrens sowie die juristischen und wirtschaftlichen Risiken dezidiert zu prüfen.
Nach Zugang der schriftlichen Urteilsbegründung hat Dynamo Dresden zwei Wochen Zeit, um eine gegebenenfalls aufrecht erhaltene Berufung vor dem DFB-Bundesgericht schriftlich zu begründen. Dies wird aber nur dann der Fall sein, wenn die Verantwortlichen bis dahin unter Beratung des Anwalts Dr. Jörg Heyer und unter Einbeziehung von Gremien- und Fanvertretern zum Schluss gekommen sind, dass Aufwand und Nutzen eines weiteren Verfahrens für den Verein in einem vertretbaren Verhältnis stehen. Dazu muss auch die Frage beantwortet werden, welche Konsequenzen sich für Dynamo Dresden aus der Tatsache ergeben, dass der Verein zum wiederholten Mal
drakonisch verschuldensunabhängig bestraft wurde, obwohl den Verantwortlichen durch den
Vorsitzenden Richter Hans E. Lorenz einmal mehr konstatiert wurde, dass sie in Vorbereitung und Umsetzung des Spiels in Hannover nichts falsch gemacht haben. Auch die Problemstellung, dass der Verein trotz dieser „Verschuldensunabhängigkeit“ immer wieder als Wiederholungstäter gilt, muss vor einer endgültigen Entscheidung über den tatsächlichen Gang vor das DFB-Bundesgericht fundiert bewertet werden.
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