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Muss jetzt mal (dumm) fragen, da ich es nicht weiß und auch keinerlei private Erfahrungen mit der Berufsgenossenschaft habe:
Nach 6 Wochen zahlt die - ist klar - aber wie lange muss man gesund sein, explizit der Fall Fillinger, damit die dann wieder zahlt ? Ist das eine Endlosschleife ?
Irgendwie habe ich bei dem Typ den Verdacht, dass sich (beide Seiten) nur noch zum Vertragsende hangeln.
Nix geleistet hier und immer pünktlich die Kohle eingestrichen ...
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die genossenschaft zahlt immer nur 6 wochen für ein und die gleiche krankheit. wenn de 6 wochen schnuppm hast und und dann irgendwann im jahr mal wieder gibts nichts mehr. wenn de aber 6 wochen wegen rücken fertsch bist und danach 6 wochen wegen knie, zählt es von neuem. so zumindest mein aktueller wissenstand als urologe.
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Danke @Dresdner ; also kann man rein theoretisch alle Krankheiten seiner Vertagslaufzeit zusammentragen und dann sich zusammenreimen, wer wen bezahlt hat ?!
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Er darf nur nicht einen Tag dazwischen gesundgeschrieben sein...
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05.03.2014, 21:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.03.2014, 21:10 von stroh.)
Ist zwar von der BG Holz und Metall, aber wird anderswo sicher nicht viel anders sein.
Hier steht, dass die ab der 7. Woche zahlen. Von einer Zahlung die nur 6 Wochen andauert, hab ich auf die Schnelle nichts gefunden.
http://www.bghm.de/arbeitnehmer/geldleis...tztengeld/
(05.03.2014, 21:02)Aik schrieb: Er darf nur nicht einen Tag dazwischen gesundgeschrieben sein...
Die Arbeitgeber "lieben" das, denn dann fangen die 6 Wochen von vorne an. Ich hab mir da nach einer schweren Bronchitis mal einen kräftigen Ans.chiss eingefangen, weil es einen Rückfall nach wenigen Tagen gab........
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Dresdner du meintest sicher Arbeitgeber, anstatt Genossenschaft ?
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05.03.2014, 21:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.03.2014, 21:16 von dawnofbattle.)
Die BG kommt bei Arbeitsunfällen ins Spiel, also bei berufstypischen Verletzungen, nicht bei Schnupfen. Trotzdem ist zuerst der AG an der Reihe mit Lohnfortzahlung (LFZ) über 6 Wochen, dann erst die BG (statt der Krankenkasse, wenn kein Arbeitsunfall, sondern privater Unfall oder Krankheit). BG zahlt nur an den Arbeitnehmer und Leistungserbringer wie Krankenhäuser, Reha usw. Erstattung der LFZ an den Arbeitgeber kann über das AAG (Umlage 1) erfolgen, wenn die Voraussetzungen stimmen (im Jahresschnitt nicht mehr als 30 Arbeitnhehmer). AUs aus den jeweils letzten sechs Monaten werden zusammengerechnet, wenn es ärztlich festgestellte Folgeerkrankungen sind. Dadurch verkürzt sich u.U. die LFZ des Arbeitgebers und es tritt früher KG-Bezug ein als bei jeder AU einzeln.
So mein Kenntnisstand.
(05.03.2014, 21:02)Aik schrieb: Er darf nur nicht einen Tag dazwischen gesundgeschrieben sein...
Das (Beinbruch rechts) ist unschädlich für den AG, wenn danach eine Folgeerkrankung (Narbenbeschwerden durch Beinbruch rechts) eintritt. Ist das nicht der Fall(Beinbruch links): Pech für den AG und die Sechswochenfrist beginnt erneut
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(05.03.2014, 21:12)dawnofbattle schrieb: Die BG kommt bei Arbeitsunfällen ins Spiel, also bei berufstypischen Verletzungen, nicht bei Schnupfen.
Stimmt natürlich. Meinen letzten Satz auf das Zitat von Aik bezog ich nur auf eine Gesundschreibung von wenigen Tagen.
Das mögen die Arbeitgeber (verständlicherweise) überhaupt nicht.
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Ich hatte ja vor einigen Jahren etwas Sackgang mit meinem Fuß - die Krankenkasse bzw. - sollte es sich um einen "Arbeits- oder Wegeunfall" handeln, zahlen aber der 7.Krankheitswoche ca. 80% deines letzten Nettogehaltes.
Ich war nach 6 Monaten wieder auf den Beinen; meines Wissens nach gibt es da aber auch eine zeitliche Grenze.
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(05.03.2014, 21:16)Aik schrieb: Ich hatte ja vor einigen Jahren etwas Sackgang mit meinem Fuß - die Krankenkasse bzw. - sollte es sich um einen "Arbeits- oder Wegeunfall" handeln, zahlen aber der 7.Krankheitswoche ca. 80% deines letzten Nettogehaltes.
Ich war nach 6 Monaten wieder auf den Beinen; meines Wissens nach gibt es da aber auch eine zeitliche Grenze.
78 Wochen, dann Aussteuerung aus der KV...
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(05.03.2014, 21:06)stroh schrieb: Die Arbeitgeber "lieben" das, denn dann fangen die 6 Wochen von vorne an. Ich hab mir da nach einer schweren Bronchitis mal einen kräftigen Ans.chiss eingefangen, weil es einen Rückfall nach wenigen Tagen gab........ OT: Öffentlicher Dienst sage ich nur! Hier gibt es eine Dame, die hat es geschafft, bei 16 Jahren Beschäftigung 8 Jahrean Krankschreibungen zusammenzusammeln. Alle 6 Wochen taucht sie für ein paar Tage auf um dann wieder zu verschwinden. Volles Gehalt vom Steuerzahler und kein bisschen schlechtes Gewissen./OT
Sorry, musste mal raus.
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05.03.2014, 21:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.03.2014, 21:23 von Aik.)
@dawn; Danke!!
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(05.03.2014, 21:19)dawnofbattle schrieb: 78 Wochen, dann Aussteuerung aus der KV...
Genau. Maximal 1 1/2 Jahre KG bei Arbeitnehmern auf EINE ERkrankung ---> dann geht es ins Übergangsgeld der Rentenversicherung und meist vorher bereits Feststellung der Erwerbs-/Berufsunfähigkeit , wobei natürlich vorher ordnungsgemäß die medizinische und berufliche Reha gemacht wird, damit der Rentenantrag abgelehnt werden kann.
Nicht anders läuft es bei der BG. Für den Profi hiesse es dann aber Feststellung der Invalidität und Ende der Sportkarriere.
Ich schrieb es schon wo anders. Bei Fillinger fallen mir die vielen Muskelverletzungen , meist Zerrungen, auf. Fragt man sich nun - falsch erwärmt, falsch trainiert, falsche Belastung bei bekannten Problemen oder ???
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Brandstetter und Odak sind beide mit gen Elversberg gereist ; Quelle BILD.
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