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18.02.2015, 12:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.02.2015, 12:18 von GfoA.)
(18.02.2015, 10:58)Flaschendeckel schrieb: Klaro, der Junge mitm Böller wird aber sein Leben lang auch nicht mehr froh. An der zivilrechtlichen Strafe, sowie der des DFB wird der Junge sein ganzes Leben lang knubbern müssen. Statt nen Haus abzuzahlen, zahlt er dem Verletzten Schadensersatz plus die beiden Geldstrafen. Der wird wohl nicht mal mehr Silvester nen Böller in die Hand nehmen.
und das zurecht.
dummheit muss bestraft werden.
allein schon die idee ein böller mit in ein fußballstadion zu bringen!!!
wacht auf leute, solche leute braucht kein schwein.
Das mag ja auch alles sein!! Therapiert wird er durch so ein Urteil auf jedenfall nicht!! Dann soll es auch Stadionverbot für alle geben, die JENASCWE I NE rufen.. Weil das beleidigend ist!!! Lebenslanges Stadionverbot!! Lachhaft! Ist in meinen Augen klar an einer Verhältnismäßigkeit vorbei! Obwohl in Thüringen mit nem rotem MP eh schon alle bestraft sind!! BTT
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Man darf gespannt sein, ob St. Pauli eine Strafe bekommt...
St. Pauli Fans umgehen Pyrotechnik-Verbot
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(18.02.2015, 12:06)ivan lendl schrieb: woher hätte er das wissen sollen das da keiner steht??
Den Quatsch meinst du jetzt nicht ernst??
1. es ist durchaus damit zurechnen, daß auf den Rängen einens Fußballstadions während eines Spiels jemand steht..
2. wenn er nichts sieht, darf er halt nicht werfen (also, darf er eh nicht, aber dann erst recht nicht!)
3. würde ich es nicht für völlig unrealistisch halten, daß es im Gegenteil sein Ziel war in die Menschenmenge zu werfen...
ivan lendl schrieb:und stadionverbot lebenslänglich??? so eion rotz!!
Weil? Mitleid mit dem Täter?
ivan lendl schrieb:ein vermutlich schwerkriminell und vorsätzlich handelnder darf jetzt uns mit seinen weisheiten verdummen!! man was soll der quark denn!!
Keine Ahnung dieses wirre Zeug soll... Ich bin jedenfalls nicht schwerkriminell.
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18.02.2015, 13:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.02.2015, 13:39 von Günni Detzer.)
(18.02.2015, 12:49)lathspell schrieb: Man darf gespannt sein, ob St. Pauli eine Strafe bekommt...
Glaube ich nicht die haben ihre Pyroschow ja außerhalb vom Stadion gemacht .
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(18.02.2015, 12:30)ivan lendl schrieb: Das mag ja auch alles sein!! Therapiert wird er durch so ein Urteil auf jedenfall nicht!!
Was wäre denn deiner Meinung nach richtig und verhältinismäßig? Ein bisschen "Du Du!", ne handvoll Sozialstunden und ne Therapiegruppe wo über seine schwere Kindheit geredet wird, vielleicht noch in nem steuerfinanzierten Camp in Gegenden wo andere mühsam angesparten Urlaub machen? Am Ende bekommt der Arme noch nen Job vermittelt, wo andere die auch nicht auf der Sonnenseite stehen aber ehrlich unterwegs sind sich alle zehn Finger lecken würden... Nee. Das war geplante, vorsätzliche Körperverletztung und da hört bei mir jedes Verständnis auf. Sicher sollte die Strafe verhältnismäßig sein, aber Milde ist fehl am Platz. Und wie gesagt, gibt schlimmeres als nicht ins Stadion zu dürfen. Soll Leute geben die da ihr ganzes Leben lang nie hingehen und denen es trotzdem gut geht!
ivan lendl schrieb:Dann soll es auch Stadionverbot für alle geben, die JENASCWE I NE rufen.. Weil das beleidigend ist!!!
Konkrete (zumindest versuchte) Körperverletztung und abstrakte verbale Beleidigung sind ja wohl mal zwei ganz deutlich unterschiedliche Paar Schuhe!
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Weiß auch nicht so richtig, was das Gejammere soll...
Es gibt nun weiß Gott schlimmeres, als mit einem lebenslangen Stadionverbot für solche einen Dummfug belangt zu werden...
Hat da wirklich einer bleibende Schäden wegen des Böllers davon getragen, dann ist das Stadionverbot das kleinste Problem, was der Genosse Böllerwerfer jetzt hat...
Alleine die Geldstrafe für vorsätzliche Körperverletzung dürfte dann so ausfallen, dass in der kommenden Zeit wenig Kohle für einen Stadionbesuch über sein sollte...
Damit hat man als passionierter Böllerwerfer übrigens auch Sylvester zu rechnen, wenn man jemanden die Dinger vorsätzlich um die Ohren oder vor die Füsse haut - auch am 31.12. herrscht diesbezüglich keine Narrenfreiheit...
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(18.02.2015, 17:15)Aik schrieb: Alleine die Geldstrafe für vorsätzliche Körperverletzung dürfte dann so ausfallen, dass in der kommenden Zeit wenig Kohle für einen Stadionbesuch über sein sollte...
Aik das legt doch ein Gericht fest , und kommt es doch wieder darauf an wie es schon User psychotron überspitzt geschrieben hat . Hat der Feine Herr Böllerwerfer schon eine belegbare Erlebnissorientierte Vorgeschichte , schwere Kindheit ...usw .
Du weißt doch wie manchmal Gerichte entscheiden .
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Der 1. FC Köln muss u.a. wegen der Vorfälle beim rheinischen Derby gegen Mönchengladbach drei Teilausschlüsse seiner Fans und eine Geldstrafe in Höhe von 200.000 Euro hinnehmen. U.a. beim Derby gegen Leverkusen bleiben die Blöcke S3 und S4 der Südkurve geschlossen.
DFB-Strafe: Block S3 & S4 für 3 Heimspiele gesperrt
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welcher zweitligaabsteiger ist gemeint? dresden, bielefeld, cottbus? das geht aus deiner angekündigten verlinkung nicht hervor! stadien der freundschaft gibts übrigens deutschlandweit. ni dass de damit kommen solltest.
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Da am 31.Januar 2015 nicht all zu viele Gastmannschaften bei uns waren, ist Energie Cottbus gemeint.
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