Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Urteile und Strafen gegen Vereine und Spieler
(18.02.2015, 10:58)Flaschendeckel schrieb: Klaro, der Junge mitm Böller wird aber sein Leben lang auch nicht mehr froh. An der zivilrechtlichen Strafe, sowie der des DFB wird der Junge sein ganzes Leben lang knubbern müssen. Statt nen Haus abzuzahlen, zahlt er dem Verletzten Schadensersatz plus die beiden Geldstrafen. Der wird wohl nicht mal mehr Silvester nen Böller in die Hand nehmen.

und das zurecht.
dummheit muss bestraft werden.

allein schon die idee ein böller mit in ein fußballstadion zu bringen!!!
wacht auf leute, solche leute braucht kein schwein.
Zitieren
Das mag ja auch alles sein!! Therapiert wird er durch so ein Urteil auf jedenfall nicht!! Dann soll es auch Stadionverbot für alle geben, die JENASCWE I NE rufen.. Weil das beleidigend ist!!! Lebenslanges Stadionverbot!! Lachhaft! Ist in meinen Augen klar an einer Verhältnismäßigkeit vorbei! Obwohl in Thüringen mit nem rotem MP eh schon alle bestraft sind!! BTT
Zitieren
Man darf gespannt sein, ob St. Pauli eine Strafe bekommt...

St. Pauli Fans umgehen Pyrotechnik-Verbot
Zitieren
(18.02.2015, 12:06)ivan lendl schrieb: woher hätte er das wissen sollen das da keiner steht??

Den Quatsch meinst du jetzt nicht ernst??
1. es ist durchaus damit zurechnen, daß auf den Rängen einens Fußballstadions während eines Spiels jemand steht..
2. wenn er nichts sieht, darf er halt nicht werfen (also, darf er eh nicht, aber dann erst recht nicht!)
3. würde ich es nicht für völlig unrealistisch halten, daß es im Gegenteil sein Ziel war in die Menschenmenge zu werfen...


ivan lendl schrieb:und stadionverbot lebenslänglich??? so eion rotz!!
Weil? Mitleid mit dem Täter?

ivan lendl schrieb:ein vermutlich schwerkriminell und vorsätzlich handelnder darf jetzt uns mit seinen weisheiten verdummen!! man was soll der quark denn!!
Keine Ahnung dieses wirre Zeug soll... Ich bin jedenfalls nicht schwerkriminell.
Zitieren
(18.02.2015, 12:49)lathspell schrieb: Man darf gespannt sein, ob St. Pauli eine Strafe bekommt...

Glaube ich nicht die haben ihre Pyroschow ja außerhalb vom Stadion gemacht .
Zitieren
(18.02.2015, 12:30)ivan lendl schrieb: Das mag ja auch alles sein!! Therapiert wird er durch so ein Urteil auf jedenfall nicht!!
Was wäre denn deiner Meinung nach richtig und verhältinismäßig? Ein bisschen "Du Du!", ne handvoll Sozialstunden und ne Therapiegruppe wo über seine schwere Kindheit geredet wird, vielleicht noch in nem steuerfinanzierten Camp in Gegenden wo andere mühsam angesparten Urlaub machen? Am Ende bekommt der Arme noch nen Job vermittelt, wo andere die auch nicht auf der Sonnenseite stehen aber ehrlich unterwegs sind sich alle zehn Finger lecken würden... Nee. Das war geplante, vorsätzliche Körperverletztung und da hört bei mir jedes Verständnis auf. Sicher sollte die Strafe verhältnismäßig sein, aber Milde ist fehl am Platz. Und wie gesagt, gibt schlimmeres als nicht ins Stadion zu dürfen. Soll Leute geben die da ihr ganzes Leben lang nie hingehen und denen es trotzdem gut geht!

ivan lendl schrieb:Dann soll es auch Stadionverbot für alle geben, die JENASCWE I NE rufen.. Weil das beleidigend ist!!!
Konkrete (zumindest versuchte) Körperverletztung und abstrakte verbale Beleidigung sind ja wohl mal zwei ganz deutlich unterschiedliche Paar Schuhe!
Zitieren
Weiß auch nicht so richtig, was das Gejammere soll...
Es gibt nun weiß Gott schlimmeres, als mit einem lebenslangen Stadionverbot für solche einen Dummfug belangt zu werden...
Hat da wirklich einer bleibende Schäden wegen des Böllers davon getragen, dann ist das Stadionverbot das kleinste Problem, was der Genosse Böllerwerfer jetzt hat...
Alleine die Geldstrafe für vorsätzliche Körperverletzung dürfte dann so ausfallen, dass in der kommenden Zeit wenig Kohle für einen Stadionbesuch über sein sollte...
Damit hat man als passionierter Böllerwerfer übrigens auch Sylvester zu rechnen, wenn man jemanden die Dinger vorsätzlich um die Ohren oder vor die Füsse haut - auch am 31.12. herrscht diesbezüglich keine Narrenfreiheit...
Zitieren
(18.02.2015, 17:15)Aik schrieb: Alleine die Geldstrafe für vorsätzliche Körperverletzung dürfte dann so ausfallen, dass in der kommenden Zeit wenig Kohle für einen Stadionbesuch über sein sollte...

Aik das legt doch ein Gericht fest , und kommt es doch wieder darauf an wie es schon User psychotron überspitzt geschrieben hat . Hat der Feine Herr Böllerwerfer schon eine belegbare Erlebnissorientierte Vorgeschichte , schwere Kindheit ...usw .

Du weißt doch wie manchmal Gerichte entscheiden .
Zitieren
Zwei Heimspiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit und 20.000 Euro Bußgeld:
Das ist die Strafe der Uefa für Steaua Bukarest nach rassistischen Ausfällen einiger Fans.
Auch Celtic Glasgow muss für das Fehlverhalten seiner Anhänger zahlen.


Die ägyptische Regierung hat beschlossen, dass in dieser Saison keine Fans mehr zu Ligaspielen ins Stadion dürfen.
Bei gewaltsamen Krawallen waren mindestens 20 Personen gestorben.


Die Regierung der Niederlande will nach den Ausschreitungen von Anhängern von Fußball-Erstligist Feyenoord Rotterdam in Rom für den entstandenen Schaden aufkommen.
Das Land sei bereit, sich an den Kosten der Reparatur des ramponierten Bernini-Brunnens auf dem Platz vor der Spanischen Treppe zu beteiligen.
Zitieren
Der 1. FC Köln muss u.a. wegen der Vorfälle beim rheinischen Derby gegen Mönchengladbach drei Teilausschlüsse seiner Fans und eine Geldstrafe in Höhe von 200.000 Euro hinnehmen. U.a. beim Derby gegen Leverkusen bleiben die Blöcke S3 und S4 der Südkurve geschlossen.

DFB-Strafe: Block S3 & S4 für 3 Heimspiele gesperrt
Zitieren
Das Sportgericht des DFB verurteilte den Zweitliga-Absteiger nach den Vorkommnissen beim Gastspiel in Erfurt (31. Januar 2015) zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro und einem Teilausschluss auf Bewährung.

Bei einer weiteren Verfehlung der Fans droht die Schließung einiger Blöcke im Stadion der Freundschaft.
Zitieren
welcher zweitligaabsteiger ist gemeint? dresden, bielefeld, cottbus? das geht aus deiner angekündigten verlinkung nicht hervor! stadien der freundschaft gibts übrigens deutschlandweit. ni dass de damit kommen solltest.
Zitieren
Da am 31.Januar 2015 nicht all zu viele Gastmannschaften bei uns waren, ist Energie Cottbus gemeint.
Zitieren
danke für die antwort.
Zitieren
Verstoß gegen Auflagen: Zwei Punkte Abzug für VfR Aalen
Zitieren




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste