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Strafen gegen den RWE - alles zum Thema
Das ist viel Geld für uns aber ich hatte noch ganz andere Befürchtungen
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Dagegen muss man erstmal Einspruch einlegen!,
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Ich ergänze. Es sind 18.650€ + 1.000€ für das zerstörte Fangnetz.
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(20.07.2024, 10:48)andi schrieb: Dagegen muss man erstmal Einspruch einlegen!,

und mit der Wurst nach dem Schinken werfen? Wozu?
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(20.07.2024, 10:48)andi schrieb: Dagegen muss man erstmal Einspruch einlegen!,

Das wird kaum passieren. So krass sich das anhört - wir sind damit vielleicht noch ganz gut bedient.
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Ich habe irgendwo gehört, dass beide Vereine dem Urteil zähneknirschend zugestimmt haben.
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(22.07.2024, 12:41)kojak1966 schrieb: Ich habe irgendwo gehört, dass beide Vereine dem Urteil zähneknirschend zugestimmt haben.

Ja, sicher. Jedem Urteil stimmt man irgendwie zähneknirschend zu. Freude ist da nie dabei, besonders nicht dann, wenn es sich um 18650 € handelt.
Aber - es hätte ja auch noch viel schlimmer kommen können. Da ist ja jetzt alles drin - die unzähligen Fackeln, die Tatsache, dass Raketen auf andere Tribünen geschossen wurden. Spielunterbrechung....
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Die Strafen sind absolut unverhältnismäßig.
Ich würde erstmal nicht zahlen, keinen Cent.
Die Opas vom Verband sollten mal erklären, wie ich als Verein das Ganze verhindern soll, wenn der Veranstalter Leute ohne gültiges Ticket rein lässt.
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(22.07.2024, 15:29)mirko schrieb: Die Opas vom Verband sollten mal erklären, wie ich als Verein das Ganze verhindern soll, wenn der Veranstalter Leute ohne gültiges Ticket rein lässt.

Dafür ist ja RWE auch nicht verurteilt worden.
Es wurde die Anzahl der Bengalos gezählt und natürlich spielt auch die Spielunterbrechung in die Rechnung mit rein
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(22.07.2024, 15:29)mirko schrieb: Die Strafen sind absolut unverhältnismäßig.
Ich würde erstmal nicht zahlen, keinen Cent.
Die Opas vom Verband sollten mal erklären, wie ich als Verein das Ganze verhindern soll, wenn der Veranstalter Leute ohne gültiges Ticket rein lässt.

Mal was dazu aus dem Netz: 
Weil ja die Kernberge bis vor den BGH gezogen sind -
In den Worten von Thomas Koch, Richter am Bundesgerichtshof, hieß es dazu nach der Klage von Carl Zeiss Jena: "Wir sind nach eingehender Beratung zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei dieser Geldstrafe nicht um eine Strafe oder strafähnliche Sanktion handelt, sondern um eine reine Präventivmaßnahme. Die auch ohne ein Verschulden des Vereins zulässig ist."

...und der DFB dazu:  Der DFB begründet das mit dem Grundsatz der sogenannten "verschuldungsunabhängigen Haftung" und vor allem mit dem Hinweis, bei den Geldstrafen handele es sich nicht um Geldstrafen, sondern um Präventivmaßnahmen.

witzig ist auch das dazu: Sich selbst bestraft der DFB im übrigen nicht. Streng genommen können die Anhänger der diesjährigen Pokalfinal-Gegner (2023) aus Leipzig und Frankfurt zünden, was die Feuerzeuge hergeben. Finanzielle Sanktionen hat in der Folge vermutlich niemand zu befürchten.

Die Vereine nehmen also zähneknirschend die Strafen in Kauf, wohl wissend, daß das rein juristisch seitens der Verbände auf sehr wackeligen Beinen steht. 
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(22.07.2024, 15:45)Papa schrieb: Dafür ist ja RWE auch nicht verurteilt worden.
Es wurde die Anzahl der Bengalos gezählt und natürlich spielt auch die Spielunterbrechung in die Rechnung mit rein
Das ist mir auch klar Schlafen
Es ging mir darum, dass der Veranstalter Leute ohne gültiges Ticket reingelassen hat und dass es wohl auch Bildmaterial gibt, die zeigen ,dass diese Herren dann die Spaßveranstaltung  am Netz angefangen haben. Kann doch der RWE nichts dafür.
Bengalos, wenn sie denn aus dem Ultrablock kamen, ist natürlich anders zu bewerten.

(22.07.2024, 16:13)Peti66 schrieb: In den Worten von Thomas Koch, Richter am Bundesgerichtshof, hieß es dazu nach der Klage von Carl Zeiss Jena: "Wir sind nach eingehender Beratung zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei dieser Geldstrafe nicht um eine Strafe oder strafähnliche Sanktion handelt, sondern um eine reine Präventivmaßnahme. Die auch ohne ein Verschulden des Vereins zulässig ist."
Wusste ich gar nicht, dass die Richter so eine Gülle "urteilen". Dass ist ja fast Willkür.
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(22.07.2024, 16:24)mirko schrieb: Das ist mir auch klar Schlafen
Es ging mir darum, dass der Veranstalter Leute ohne gültiges Ticket reingelassen hat und dass es wohl auch Bildmaterial gibt, die zeigen ,dass diese Herren dann die Spaßveranstaltung  am Netz angefangen haben. Kann doch der RWE nichts dafür.
Bengalos, wenn sie denn aus dem Ultrablock kamen, ist natürlich anders zu bewerten.

Wusste ich gar nicht, dass die Richter so eine Gülle "urteilen". Dass ist ja fast Willkür.

Entscheidend ist aber, dass die handelnden Personen zum Zeitpunkt der ganzen Aktionen im Gästeblock standen.
Ansonsten siehe peti66 -Beitrag.
Die Causalkette- wenn der Ordungsdienst die Pflegefälle nicht reingelassen hätte, wäre das vielleicht nicht passiert und RWE ist keine Schuld zuzurechnen ist gaga... .Ich glaube wir sind uns einig, dass es keinen einzigen Verein gibt, der an sanktionierten Pyroaktionen irgendeine Schuld hat. Aber die geltende Rechtsprechung (die Heinze haben es durchgezogen bis zur höchsten Instanz) ist eine andere. Das ist jetzt aber auch nicht mehr soo neu.
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Wenn man das Urteil so liest, dann ist zb. das Land Thüringen dran schuld wenn ich auf der Straße überfallen werde und müsste dem Staat Präventivmaßnahmen zahlen. Diese kann das Land dann neben um die Sicherheit auf unseren Straßen sicherer zu machen.Lachen5
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Für das Geld können wir uns ein Hund holen der Pyro erschnüffelt.
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so wie der hier?

Eduard
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