(21.04.2015, 07:50)hille schrieb: Skandal ist, dass unser Verein verpennt hat die pyroshow beim DFB zu beantragen und nicht eindeutig (z.b. 2 stink normale Eintrittskarten) 2 Veranstaltungen daraus gemacht hat.Glaub mir, der Verein hat es nicht verpennt, das Ganze anzumelden. Mehr möchte ich dazu nicht sagen, weil hier einige mitlesen. Wenn du mehr wissen willst, dann gern per PN.
Auch hier kann man ja mal versuchen die Strafe auf den/die Verursacher dieser Nachlässigkeit um zulegen.
Strafen gegen den RWE - alles zum Thema
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1200 EURO GELDSTRAFE FÜR ROT-WEISS ERFURT
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiß Erfurt nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro belegt. Während des Drittligaspiels gegen Arminia Bielefeld am 25. April 2015 wurde von Erfurter Zuschauern ein Plakat mit verunglimpfendem Inhalt gezeigt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig. http://www.dfb.de/news/detail/1200-euro-...rt-123834/
Zu diesem Spiel wurden drei Spruchbänder gezeigt. Offensichtlich dreht es sich um "Bundespolizei Pirna - wo Sonderschüler Arbeit finden".
Jetzt müsste ich aber auch erstmal b**d gucken. Eine Unverschämtheit so was.
Was ist daran unsportlich? Ist doch schon wenn Sonderschüler auch außerhalb von Frankfurt arbeit finden.
28.05.2015, 10:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.05.2015, 10:16 von Napoleon.)
Ich verstehe unser System langsam nicht mehr. Seit wann ist es "Verunglimpfung", wenn man die Wahrheit ausspricht?
Bzw. ist doch eher Verunglimpfung von Sonderschülern, wenn man denen nicht mal mehr niedere Arbeit zutraut.
Vom Niveau her sicher nicht gerade der große Wurf - aber für sowas eine Strafe??? Also bitte, man kann es auch übertreiben!
Was passiert eigentlich wenn man die Strafe an den Verursacher weitergibt und der dann zivilrechtlich gegen den DFB klagt?
(29.05.2015, 06:57)Viva Erfordia schrieb: Was passiert eigentlich wenn man die Strafe an den Verursacher weitergibt und der dann zivilrechtlich gegen den DFB klagt? Gibt es keine Erfahrungswerte. Vielleicht sollte man das einmal tun. Der Text des Banners ist mit Sicherheit streitbar und sehr pauschal. Wenn jetzt Polizisten wegen Beleidigung was rechtlich unternommen hätten, hätte ich das noch verstanden. Aber was der DFB damit zu tun hat ("unsportliches Verhalten" - hat da eine BSG Pirna auf dem Platz gestanden ?? ) erschließt sich nicht wirklich.
Die Strafe ist schoin ne Art "Schikane", aber der Zeitpunkt für eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem DFB nicht gerade der günstigste...
Da die Strafe recht überschaubar ist, nun ja... Kann man sich aus dem Spendentopf der EFUs holen, die Kohle... (29.05.2015, 06:57)Viva Erfordia schrieb: Was passiert eigentlich wenn man die Strafe an den Verursacher weitergibt und der dann zivilrechtlich gegen den DFB klagt? Kann denn ein Verein die Strafe ,die er vom DFB aufgebrummt bekommen hat einfach so weitergeben an eine Person ? Der DFB hat gegenüber einer Privatperson gar keine Handhabe. Aus meiner Sicht kann der DFB nur den Verein bestrafen, der wiederum in einem gesonderten Verfahren von der Person Schadenersatz verlangen kann. Die Privatperson kann also - aus meiner Sicht - nur mit dem RWE streiten.
Richtig. Nur der RWE kann mit einer Klage den Schaden beim Verursacher einklagen. Bisher ging das bei den Verfahren durch wobei sich hier die Rechtsgelehrten streiten, da ein solches Verfahren noch nicht bis zum BGH geführt wurde. Kritikpunkte sind, dass der Verursacher sich nicht im Verfahren über die Strafe verteidigen kann und somit keinen Einfluss auf die Strafe und deren Entscheidung hat. Hier wird ein grundlegendes Rechtsprinzip vernachlässigt.
Grundlegend ist eines jedoch klar. Der DFB richtet hier wie auch bei der Pyro-Strafe in einem Bereich, für die er keine rechtliche sowie demokratische Legitimation besitzt. Beleidigung und Sicherheit sind solange staatlicher Hoheit unterstellt, bis sie sich auf das Spiel direkt auswirken. Da das Plakat keine Auswirkungs auf das Spielgeschehen hatte, kann der DFB hier auch nicht bestrafen. Dies ist Aufgabe des Zivil- oder Starfrechts und wäre auch dort zu verhandeln. Dort würde dann auch die Mitverantwortung des Veranstalters geklärt. Also ob dieser die strafbare Handlung aufgrund von Fahrlässigkeit nicht verhindert hat. |
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