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Strafen gegen den RWE - alles zum Thema
Ich überall. :-) Muss dann echt überlegen, ob wir die Saison nochmal auf der Baustelle antanzen. :-)
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Glaube kaum, daß der Verein sein Geld von dem wieder bekommt
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Warum nicht? Kennst ihn wohl?
Dem würde ich den letzten Cent rechts und links aus der Goschen hauen .
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hmm ..
Also erstmal finde ich es gut die Strafe mal wirklich an den Verursacher weiterzugeben.
Ich hab da nur ein paar Fragen.
1. Es ist doch keine feste Summe sondern einfach nach gut dünken festgelegte Strafsumme. Wenn nun die Summe nicht angemessen ist, wo kann sich da dieser Straftäter Gerechtigkeit holen?
2. Es gibt ja so eine 'geheime' Halbwertzeit von Vorbestrafung von Vereinen. Nun steckt vielleicht in diesen 7000 Euro auch ein gewisser Betrag von Vorvergehen. Ist dieser ausgewiesen und kann getrennt werden? Für diesen ist dieser Täter Wahrscheinlich ja nicht Schuld.
3. Was ist wenn der Täter Multi-Milliardär wäre? Dann lacht der über diese Strafe. Gibt es da nicht sowas wie Tagessätze? um das Strafmaß anzupassen?

Im Allgemeinen sind parallele Rechtssysteme schwer umzusetzen.
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Ich glaube, dass in Erfurt ein Multi-Milliardär zum Böllerwerfen ins Stadion kommt, darüber brauchen wir uns keine Sorgen machen... zwinker
Ich bin mal gespannt, ob es überhaupt gelingt, die Strafe zivilrechtlich einzuklagen - gibt es da schon Fälle, wo das geklappt hat??
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Soll wohl nicht so ganz einfach sein.
Das stammt übrigens von Herrn Rombach selbst.
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das gericht müßte ja feststellen das ein böllerwurf eine strafe von 7000 euro rechtfertigt.glaube nicht das es so einfach wird.
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die strafe ist ein witz und steht in keinem verhältnis. in absolut keinem !!!!
es sollte endlich mal von allen betroffenen vereinen eine klage gegen diesen verband eingelegt werden.
wir leben in der bundesrepublik deutschland und nicht in der republik deutscher fussballbund.
es gibt eine klare gesetzeslage hier in diesem land für straftaten. dafür benötigt man nicht den dfb. der soll sich um seine sportler kümmern. und vielleicht noch um die "gestreßten" trainer an der seitenlinie. für alles andere gibt es den ordnungsdienst, die polizei und ein hausrecht.
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Wenn man es ironisch sieht, passt die Höhe dieser Strafe in der Relation ganz gut zur Höhe der Strafe vom Abschiedsspiel des SWS.
@NF
Das unterschreib ich, was Du da geschrieben hast. Aber einen Zusammenschluß betroffener Vereine halte ich für unrealistisch und mal ganz ehrlich, ein solcher Zusammenschluß würde nur Sinn machen, wenn Bayern, BVB und Co beteiligt wären.
Daran glaube ich nicht.
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(07.03.2015, 04:24)Keks76 schrieb: hmm ..
Also erstmal finde ich es gut die Strafe mal wirklich an den Verursacher weiterzugeben.
Ich hab da nur ein paar Fragen.
1. Es ist doch keine feste Summe sondern einfach nach gut dünken festgelegte Strafsumme. Wenn nun die Summe nicht angemessen ist, wo kann sich da dieser Straftäter Gerechtigkeit holen?
2. Es gibt ja so eine 'geheime' Halbwertzeit von Vorbestrafung von Vereinen. Nun steckt vielleicht in diesen 7000 Euro auch ein gewisser Betrag von Vorvergehen. Ist dieser ausgewiesen und kann getrennt werden? Für diesen ist dieser Täter Wahrscheinlich ja nicht Schuld.
3. Was ist wenn der Täter Multi-Milliardär wäre? Dann lacht der über diese Strafe. Gibt es da nicht sowas wie Tagessätze? um das Strafmaß anzupassen?

Im Allgemeinen sind parallele Rechtssysteme schwer umzusetzen.

Da verwechselst Du in Deinem Punkt 3 das Strafrecht ( wo bei bestimmten Delikten Geldstrafen nach Einkommensverhältnissen festgelegt werden können ) mit dem Zivilrecht - wo der Verein den Verursacher zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagen kann.
Einfach ist das nicht - ABER :
1. Der Täter ist zweifelsfrei ermittelt.
2. Der Deliquent hat mit dem Kauf der Eintrittskarte den für den Stadionbesuch geltenden AGB zugestimmt - und damit verbunden ist nach den AGB das strikte Verbot von Mitbringen sowie Abbrennen von Pyrotechnik/Böller etc.
3. Durch den Böllerwurf ist dem Verein wegen der Verbandsbestrafung nachweislich ein wirtschaftlicher Schaden entstanden - der wiederum auf der Einzelhandlung des Deliquenten beruht.
4. Gibt der Zivilrichter der Klage des Vereines statt und erlässt ein Urteil, nach dem ermittelte Täter den zivilrechtlichen Schadenersatz dem Verein gegenüber tragen muss, stellt das rechtskräftige Urteil eine vollstreckbare Urkunde dar.
5. Im Vollstreckungsakt durch den Gerichtsvollzieher auf Grund rechtskräftigen Urteiles gilt eine Verjährung von 30 Jahren. Der Verein kann also 30 Jahre lang jederzeit den Vollstreckungsvorgang durchführen lassen.
Ist also aktuell nichts zu holen ( weil die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Pfändungsfreigrenzen das nicht zulassen), muss der Täter in dem Fall ALLE 2 Jahre ein sogenanntes " Vermögensverzeichnis" neu abgeben auf Antrag des Gläubigers ( das einer Erklärung an Eides Statt gleichkommt und bei wissentlich falschen Angaben eine Straftat darstellt ) - mit der Konsequenz, dass das zuständige Vollstreckungsgericht automatisch diese Abgabe des Vermögensverzeichnisses der zuständigen SCHUFA als Negativeintrag meldet.
Das kann also für viele Jahre ziemlich üble Konsequenzen haben für den Deliquenten - allein durch den negativen SCHUFA-Eintrag. Der dürfte dem Deliquenten vieles ziemlich unmöglich machen.

Zu Punkt 1. und 2. : Persönlich kann ich mir nicht vorstellen, dass der Zivilrichter hier noch die Verhältnismäßigkeit oder andere Faktoren prüft, die das Sportgericht zur Strafhöhe veranlasst haben.
Der Zivilrichter wird meiner Meinung nach nur den für den Verein entstandenen wirtschaftlichen Schaden prüfen und nach Zivilgesetzgesetzbuch sowie BGB ( Haftungsparagraphen ab §823) prüfen, ob der geltend gemachte Schadenersatzanspruch rechtlich zulässig und begründet ist in den Gesetzestexten. Kommt er zu der Auffassung, dass das dem geltenden Recht begründet entspricht, wird er den Deliquenten zum Schadenersatz verurteilen.
Da hat der Verurteilte maximal noch die Berufung ( sofern zugelassen), die dann das zuständige Landgericht verhandelt. Kommt das zu derselben Auffassung, geht es maximal noch in die nächste Instanz - das Oberlandesgericht. Das Urteil wäre dann endgültig - und bei erneuter Verurteilung der wirtschaftliche Totalschaden für den Verurteilten - da er die Verfahrenskosten aus allen Instanzen auch noch trägt.
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Der DFB übergeht jetzt, wie es in Zukunft TTIP und CETA machen werden, die nationale Gerichtsbarkeit und Gesetze.
Das ist in meinen Augen völlig unzulässig.

Da kann man die Staaten auch auflösen und die "Erde" offiziell in die Verantwortung von wirtschaftlich und finanziell starken Verbänden und Lobbyistengruppen geben. Da entfällt das Schleimen, beeinflussen und Schmieren beim, vom Volk gewählten, Vertreter und jede Lobbyvereinigung darf dann wirklich und schlussendlich machen was sie will.

Dann brauchen sich nur noch diese Lobbyvereinigungen einigen oder wohl eher bekriegen, wer der/die Größte ist.

Auf der Strecke bleibt so oder so immer die Mehrheit.
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Rechtlich ist es fraglich, ob der Täter tatsächlich durch den Verein für die Strafe des DFB haftbar gemacht werden kann. Zwar wurde dies bei einigen Verfahren auf Amts- und Landgerichtsebene bisher so beurteilt, jedoch sehen einige "Rechtsgelehrte" gute Möglichkeiten, bei einem Verfahren vor dem BGH hier ein anderes Urteil zu erzielen.

Siehe auch: hier
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Wenn man sich etwas näher mit der gesetzlichen Rechtsprechung befasst, kann man eigentlich nur noch mit dem Kopf schütteln und in der Fleck-Schneiße sitzen sie das auf der linken Arschbacke ab und tun so, als interessiere sie das alles nicht.
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(09.03.2015, 11:57)Nummer13 schrieb: Rechtlich ist es fraglich, ob der Täter tatsächlich durch den Verein für die Strafe des DFB haftbar gemacht werden kann. Zwar wurde dies bei einigen Verfahren auf Amts- und Landgerichtsebene bisher so beurteilt, jedoch sehen einige "Rechtsgelehrte" gute Möglichkeiten, bei einem Verfahren vor dem BGH hier ein anderes Urteil zu erzielen.

Siehe auch: hier

Danke für den LInk ... da werden ja sogar meine blöden Fragen mit Beispielen untermalt.
Nett ist die Schlussfolgerung das die Vereine an sich gar nicht bestraft werden dürfen, weil sie den Schaden gar nicht verursacht haben.
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Die Berufungsverhandlung vor dem DFB-Bundesgericht findet laut RWE HP am 20. April um 13.00 Uhr statt.
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