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Strafen gegen den RWE - alles zum Thema
(24.01.2015, 13:46)Papa schrieb: ... oder war es eine Genehmigte Feuerwerkveranstaltung , in dessen Rahmen ein Fußballspiel veranstaltet worden ist. Könnte man 2. Variante nachweisen, wäre das DFB Sportgericht aus meiner Sicht garnicht zuständig.

Falsch, denn:

SPIELORDNUNG

B. Besonderer Teil
B I.
Vorschriften für die vom Ligaverband veranstalteten Bundesspiele
§ 41
...
3. Freundschaftsspiele der Mannschaften der Lizenzligen, der 3. Liga bzw. der Frauen-Bundesliga gelten für diese als Bundesspiele. Dies gilt auch für Hallenspiele, bei ihnen jedoch unter Berücksichtigung der Rahmenrichtlinien
für Fußballspiele in der Halle.


Und daraus folgt:

RECHTS- UND VERFAHRENSORDNUNG

§ 2
Rechtsprechung
Für alle Vorkommnisse in den Bundesspielen und für alle Verstöße gegen die Spielordnung, das Ligastatut sowie für die Anfechtung von Spielwertungen und Spielberechtigungen bei Bundesspielen, außerdem für finanzielle Streitigkeiten aus Anlass der Durchführung von Bundesspielen sind die Rechtsorgane des DFB nach dessen Rechts- und Verfahrensordnung allein zuständig.
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Und???
Das Spiel war doch vorbei und die Spieler vom Platz!!!
Oder ab wann gilt ein Spiel beendet???
Gibt es da auch eine Regel, die das festlegt???
In meinen Augen ist da wohl eine Grundsatzentscheidung fällig...
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@MGN
Ich kenne diese Verordnung. Aber es gibt auch andere Feuerwerkveranstaltungen, in deren Rahmen andere Dinge stattfinden. Lichterfest auf der EGA zum Beispiel oder flammende Sterne in Gera.
Ich sehe es wie Aik. Hier muss mal grundsätzlich geklärt werden, ob der DFB überall, wo zufällig ein Ball und 22 Mann in der Nähe sind zwinker, automatisch seine Finger mit im Spiel haben muss. Das ist eine rein rechtliche Sache. Aus meiner Sicht kann der DFB nicht Regeln aufstellen, die sich über staatliche Verordnungen stellen. Das geht nicht.
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@MGN Winken1
machste jetzt ein auf :Lehrer:
Winken1
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Zitat:Für alle Vorkommnisse in den Bundesspielen und für alle Verstöße gegen die Spielordnung, das Ligastatut sowie für die Anfechtung von Spielwertungen und Spielberechtigungen bei Bundesspielen, außerdem für finanzielle Streitigkeiten aus Anlass der Durchführung von Bundesspielen....

@MGN - und genau da sind wir beim springenden Punkt.
Innerhalb dieses " Bundesspieles " - also bis zum Abpfiff in der 90.Minute und damit der Beendigung dieses Bundesspieles und damit der Beendigung sportrechtlicher Zuständigkeiten des DFB - gab es
-keine Vorkommnisse im Spiel
- keine Verstöße gegen die Spielordnung
- keine Verstöße gegen das Ligastatut
- keine Anfechtung der Spielwertung
- keine Anfechtung der Spielberechtigung
- keinerlei finanzielle Streitereien aus Anlass dieses Spieles.

Der DFB urteilt also zu einem Vorgang, der mit seiner Rechts - und Verfahrensordnung nullkommanix zu tun hat nach meinem Verständnis - das von ihm geahndete bewegt sich ausserhalb der Rechtsordnung des DFB.

Und da bin ich - wie viele hier - der Auffassung, das notfalls auch vor einem ordentlichen Gericht klären zu lassen - wann die Zuständigkeit eines Sportverbandes endet und wo die Herren des DFB ein paar auf die Finger bekommen, weil sie in Dingen rumwühlen, die sie schlicht nichts angehen.
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Auch zum Thema: Weiß nicht, ob das schon jemand hier irgendwo reingestellt hat:

Zwangsabstieg: SV Wilhelmshaven gegen die Fifa

Interessant finde ich besonders diesen Punkt:

Zitat:Das Oberlandesgericht hat dem SVW zunächst bescheinigt, dass der Weg vor ein ordentliches Gericht zulässig ist. DFB und der Norddeutsche Fußball Verband hatten eingewandt, der Verein habe die verbandsinternen Rechtsmittel nicht ausgeschöpft. Da aber laut OLG sowohl die Verbandsgerichte wie auch der Cas keine unabhängigen Schiedsgerichte sind - die Verbände haben zu viel Einfluss, die Vereine zu wenig -, sei der ordentliche Rechtsweg offen.
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(25.01.2015, 17:50)ronry schrieb: @MGN - und genau da sind wir beim springenden Punkt.

Ich antworte mal mit deinem Zitat, DAS ist nämlich der springende Punkt für unser Verfahren:

(25.01.2015, 17:50)ronry schrieb: Offen bleibt dann nur die Frage nach § 34 - hat der Verein die Befreiung eingereicht und hat der DFB - wie vielfach kolportiert - kurz vor Spielbeginn( als das eigentlich nicht mehr zu stoppen war) seine Genehmigung widerrufen und damit eigentlich die gesamte Veranstaltung vor das Aus gestellt??

Allerdings hast Du meine Antwort auf @Papas 2. Variante aus dem Kontext gerissen! Nur darum ging es bei der Beantwortung...

(25.01.2015, 17:50)ronry schrieb: Und da bin ich - wie viele hier - der Auffassung, das notfalls auch vor einem ordentlichen Gericht klären zu lassen - wann die Zuständigkeit eines Sportverbandes endet und wo die Herren des DFB ein paar auf die Finger bekommen, weil sie in Dingen rumwühlen, die sie schlicht nichts angehen.

Siehste, da sind wir ganz einer Meinung!Winken1
Nur hat das NICHTS mit unserem Verfahren zu tun! Allerdings würde hier ein ehrliches Statement des Vorstands bezüglich der Ausnahmegenehmigung uns viel Schreibkram ersparen.


(25.01.2015, 13:57)Zürcher schrieb: @MGN, machste jetzt ein auf :Lehrer:

Scheinbar sind die Hausaufgaben zu schwer. Da will ich gerne nachhelfen...
Lachen7
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Offenbar hast du die "Hausaufgaben" nicht verstanden - die Regeln und Vorgaben, welche du da in fast kleinbügerlicher Akribie aus dem Internet zusammenkopiert hast, grenzen nur den Zeitraum des Spieles selber ein - nicht aber den danach!!
Da steht nirgends, dass solche Regelungen über den Abpfiff hinaus noch XY-Minuten gelten!
Wenn du noch ein bissl in den Statuten wühlst, dann wirst du sicherlich noch den Passus finden, dass ein Spiel in der Regel 90min dauert und mit dem Abpfiff des Schiris endet!
Ich kenne mittlerweile niemanden mehr der bestreitet, dass das Spiel spätestens mit dem Verlassen des Platzes der Spieler und des Schiri (!!!) beendet war - und da gilt es, in meinen Augen, den Haken anzusetzen!!
Und das hat NIX mit womöglich fehlenden Genehmigungen zu tun!!
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(26.01.2015, 06:34)Aik schrieb: Offenbar hast du die "Hausaufgaben" nicht verstanden - die Regeln und Vorgaben, welche du da in fast kleinbügerlicher Akribie aus dem Internet zusammenkopiert hast, grenzen nur den Zeitraum des Spieles selber ein - nicht aber den danach!!
Da steht nirgends, dass solche Regelungen über den Abpfiff hinaus noch XY-Minuten gelten!
Wenn du noch ein bissl in den Statuten wühlst, dann wirst du sicherlich noch den Passus finden, dass ein Spiel in der Regel 90min dauert und mit dem Abpfiff des Schiris endet!
Ich kenne mittlerweile niemanden mehr der bestreitet, dass das Spiel spätestens mit dem Verlassen des Platzes der Spieler und des Schiri (!!!) beendet war - und da gilt es, in meinen Augen, den Haken anzusetzen!!
Und das hat NIX mit womöglich fehlenden Genehmigungen zu tun!!

Das ist auch aus meiner Sicht der Punkt, der festgestellt werden muss - wann endet die Zuständigkeit des DFB . Es ist nicht soo klar, dass das Spiel mit Anpfiff beginnt und mit Abpfiff endet (in Sachen Zuständigkeit des DFB).
Mal ein Beispiel. Als Klopp eine Spielsperre als Trainer für die CL hatte, durfte er bereits 1 Stunde vor Spielbeginn nicht mehr bei der Mannschaft sein und auch nach dem Spiel erst 1 Stunde nach dem Abpfiff wieder zur Mannschaft. Das könnte ein Hinweis sein, wann Spiele , statutenmäßig, beginnen und enden. Darüberhinaus sind schon Strafen ausgesprochen worden für Pyrovergehen, die vor dem Anpfiff bzw. nach dem Abpfiff eines Spieles passiert sind. Hier muss eine genaue Klärung her.
Unbelassen davon, muss endlich mal geklärt werden, ob der DFB überhaupt zutändig sein kann - grundsätzlich. Ob RWE der richtige Verein ist, um das von einem zivilen Gericht feststellen zu lassen, bezweifel ich aber.
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Ich denke mal, dass die juristische Vertretung des Vereins all diese Gedankenspiele um Zuständigkeiten und Chancen/Risiken etc. bereits VOR der ersten Runde schon gemacht hat und jetzt keine großen Geschütze mehr auffahren wird. Unser ganzes Rechtssystem ähnelt immer mehr Tarifverhandlungen und weniger rechtsstaatlichen fairen Verfahren.
Es geht ,fürchte ich, nur noch um die Höhe, leider.
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Die Partei, die Partei, die hat immer recht ... Das ist das Lied, welches seit Jahren Montag früh unmittelbar nach Synchronisation der Herzschrittmacher in Frankfurt angestimmt wird. Genau nach diesem Credo wird in selbstherrlicher Manier beim DFB regiert. In glaube kaum, dass die einsehen, daß das ganze Verfahren kokolores ist. Strafmaßreduzierung ggf. schon aber Freispruch - no way.
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(26.01.2015, 20:20)Newbee schrieb: unmittelbar nach Synchronisation der Herzschrittmacher

Lachen5Lachen5
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Laut RR im radio gehen wir in alle Instanzen......!!!!:-)

Dem Verein war es wert , dass unseren fans diese Erinnerungen keiner mehr nehmen kann und das man auch mal aufstehen und sich wehren muss....
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Das schließt allerdings erstmal die DFB-Gerichtsbarkeit ein. Erst dann geht es eventuell auch vor ein Zivilgericht.
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keen knopp in dor tasche um ein trainingslager im etat zu haben, aber alle instanzen durchgehen. RESPEKT!
und wenn ich's den fans nimmer nehmen kann - dann sind mir es 20 riesen wert. bei diesen spendablen fans.

viel erfolg kann ich nur wünschen.
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