Strafen gegen den RWE - alles zum Thema
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Das Hauptprob. (die Böller) ist eigentlich durch Fans kaum bis nicht zu verhindern. Wenn die das zeug ins Stadion bekommen kann man es kaum noch verhindern. weil wie schnell ist so ein ding gezündet und wer beobachtet schon die leute die um einen rum stehen, dann knallt es und wer war es?
klar sollte jeder der was merkt nicht tatenlos zusehen, nur wird es am ehesten helfen wenn die Ordner die (auswärts) immer mal im block stehen einfach mehr auf die fans auchten als aufs spiel, weil dafür werden sie bezahlt.
Weiß eigentlich jemand, ob überhaupt schonmal ein Verein für sowas Punktabzug bekommen hat?
Ich finde diese Behandlung durch den DFB völlig lächerlich. Rein vom Gefühl finde ich nicht, daß bei uns mehr geknallt und gepyrot wird als bei vielen anderen Vereinen. Und ich kann mich nicht erinnern mal woanders eine ernsthafte Androhung von Punktabzug gehört zu haben. Falls es tatsächlich zu einem Punktabzug kommen sollte, sollte man das Ganze mal vor einem ordentlichen Gericht klären! Diese Willkürrechtsprechung durch den DFB kann ja wohl nicht das Maß der Dinge sein! Schließlich geht es hier auch um handfeste wirtschaftliche Schäden für den Verein, und das für Vergehen die von Dritten begangen wurden und wo er (speziell auswärts, wo er kein Hausrecht hat) kaum eine echte Handhabe hat die zu verhindern. Das widerspricht ganz grundsätzlich meinem Rechtsverständnis. (31.03.2011, 21:42)psychotron schrieb: Weiß eigentlich jemand, ob überhaupt schonmal ein Verein für sowas Punktabzug bekommen hat? Die Sache ist aber die, dass RWE sich zum Ligaspielbetrieb beim DFB "angemeldet" hat wie ein Gartenfreund zum Schrebergartenverein. Und da gibt es Satzungen, die mit Beitritt anerkannt werden. Und wenn das Verhalten aus Sicht der anderen Schrebergärtner (=Satzung) nicht so ist, wie vereinbart, dann sind Sanktionen fällig. Und das ist auch ok so! Ansonsten bräuchten wir keine Verträge, sondern nur noch Keulen. Alternativen für den Gartenfreund : 1.) Austritt aus dem Schrebergartenverein und wenn er nicht alleine weiter gärtnern will -->2.) Gründung eines neuen Schrebergartenvereins. Oder 3.) Rauswurf und Ende. Völlig klar das Ganze, was gibt es da noch für Fragen? Und Vergleiche mit anderen Vereine/Pyro-Aktionen usw. sind nie zu irgendeiner "Zufriedenheit" lösbar, siehe Gerichtsurteile zu diesem und jenem Fall. Einer knallt einen ab: 9 Jahre Bau. Ein anderer erschlägt einen: 2 Jahre und 3 weitere auf Bewährung. Ergebnis: jeweils eine Leiche! Gründe? Schwere Kindheit, Drogensucht, miese Perspektive, schlechtes Wetter, schlechte Laune...6 Mrd. Menschen = 6 Mrd. Individuen, die in kein 1:1-Raster passen. Wer gegen DFB-Strafen angehen will, und das ist sein gutes Recht, der muss die Gesetze/DFB-Regularien ändern. Und zu "ordentlichen" Gerichten: wenn einer eine Rauchbombe zündet, dem nächsten dieser erzeugte Qualm vorne rein geht (und an den Seiten wieder rauskommt), diesem dann davon schlecht wird usw. - dann ist alleine das Körperverletzung. Völlig egal ob im Stadion, an Silvester oder ob das 10.000 Leute schön fanden.
Hm könnte sein,aber da wir leider Wiederholungstäter sind,sehn sich die Herrn aus Frankfurt wohl dazu gezwungen. Außerdem ist RWE ja auch schon durch andere Sachen gebrannt markt. Irgentwer hat hier in einem anderen Zusammenhang mal geschrieben,dass der DFB gerne die kleinen Vereine bzw die Vereine mit wenig Geld durch derartige (Geld-)Strafen kaputt macht...
Es ist schon traurig,wenn da so ein paar Hirnlose Idioten kaputt machen,was andere mit viel liebe aufgebaut haben. Aber ob eine Gerichtsverhandlung da wirklich was bringt?! Ich denke auch,dass die EFU's so vernünftig geworden sind und solche Aktionen unterlassen...
31.03.2011, 22:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.03.2011, 22:26 von psychotron.)
(31.03.2011, 22:04)dawnofbattle schrieb: Die Sache ist aber die, dass RWE sich zum Ligaspielbetrieb beim DFB "angemeldet" hat wie ein Gartenfreund zum Schrebergartenverein. Das ist mir alles klar. Wenn jetzt aber z.B. ständig irgendwelche fremden Hunde in deinen Garten kacken, von dessen Geruch sich die Mitgärtner belästigt fühlen, du schon einen Elektrozaun installiert hast, die aber trotzdem Wege finden, solltest du dann dafür bestraft werden dürfen?? Will sagen, natürlich unterliegt der Verein den Vorschriften der DFB-Satzung. Aber darf deshalb der DFB machen was er will? Ich denke nein. Siehe auch AGBs, denen unterwirsft du dich auch, wenn du etwas kaufts o.ä. Aber deshalb darf man da noch lange nicht reinschreiben was man will. Natürlich würde man sich damit nicht beliebt machen beim DFB, deshalb machts vermutlich auch keiner wegen ein paar tausend Euro. Aber wenn es um die Existenz des Vereins geht... (31.03.2011, 22:04)dawnofbattle schrieb: Und zu "ordentlichen" Gerichten: wenn einer eine Rauchbombe zündet, dem nächsten dieser erzeugte Qualm vorne rein geht (und an den Seiten wieder rauskommt), diesem dann davon schlecht wird usw. - dann ist alleine das Körperverletzung. Völlig egal ob im Stadion, an Silvester oder ob das 10.000 Leute schön fanden. Korrekt! Also ein Fall für den Staatsanwalt. Aber warum soll dann der Verein (der ja im Grunde die Summe seiner Mitglieder ist, also wir alle) dafür haften? (31.03.2011, 21:42)psychotron schrieb: Weiß eigentlich jemand, ob überhaupt schonmal ein Verein für sowas Punktabzug bekommen hat? Genau. Diese Gedanken hatte ich schon seit geraumer Zeit und nicht nur im Zusammenhang mit unserem RWE. Ich würde z.B. gern wissen, ob das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) solche "Stellvertreterstrafen" zulässt. Ich würde gerne wissen, inwieweit die DFB-Sanktionen, abgekoppelt von ebendiesem BGB, einfach mal so verhängt werden dürfen und wieso es berhaupt ein "Recht im Recht" gibt. Ich würde gerne wissen, was die deutsche Rechtssprechung dazu meint. Ich würde gerne wissen, ob Bundesligavereine auch so hart sanktioniert werden (Bsp. Hertha, Frankfurt). Ich will wissen, wieso man sich das so bieten lässt. Ich wüsste gerne, wieso man überhaupt auf die Idee kommt, einen Fußballverein in Zwangshaftung für Menschen zu nehmen, die sich seinem Zugriff entziehen, die ihm weder familiär noch strafrechtlich, noch firmenrechtlich disziplinarisch unterstellt sind. Wenn ich z.B. in meiner Freizeit Mist bauen würde, im Suff Leute verprügle, etwas beschädige, käme doch auch keiner auf die Idee, meinen Chef dafür bluten zu lassen. Kann mich auch nicht entsinnen, dass Karnevalsvereine für ihre besoffene Narren, die aus der Rolle gefallen sind, bestraft wurden. Mich interessiert wirklich, was herauskommt, wenn einer der abgestraften Vereine mal den Versuch unternehmen würde, gegen diese "Sippenhaft" rechtlich vorzugehen. Ich kann mir nicht helfen, aber mir scheint, als ob sich hier der DFB seine eigene "Rechtssprechung" zusammengebastelt hat. P.S. Eines bleibt trotzdem klar: Pyro und Böller sind illegal und bleiben es, so lange sie nicht zugelassen sind. Dafür kämpfen ist die eine Sache. Sie als "Druckmittel" trotzdem prinzipiell zu praktizieren, ist Gülle. Das schadet - eben wegen der unausgegorenen Rechtslage - derzeit nur dem Verein. Und wer will das schon als echter Fan? Also Jungs, haltet die Füße stille und behelft Euch zum Ausgleich mit Tischfeuerwerk. Ploppt auch schön.
Schön geschrieben @ annaka ,wir haben es gelesen der DFB nicht .
Anscheinend ist der DFB sowas wie Vatikanstaat mit eigenen Gesetzen. Grundsätzlich bin ich immer noch Pro Pyro . Aber nur genehmigt. Und ich verfluche jeden der unserem Club durch Böllerei zu schaden kommen läßt. (31.03.2011, 22:20)psychotron schrieb: Das ist mir alles klar. Wenn jetzt aber z.B. ständig irgendwelche fremden Hunde in deinen Garten kacken, von dessen Geruch sich die Mitgärtner belästigt fühlen, du schon einen Elektrozaun installiert hast, die aber trotzdem Wege finden, solltest du dann dafür bestraft werden dürfen?? Das sind Ansätze, bei (nicht nur) denen ich mich auch frage, wie das zusammen geht. Die aber aus irgendwelchen Gründen noch nie hinterfragt und vor Gericht bis zum (bitteren?) Ende ausgefochten wurden. Die Auffassungen des DFB in den Ligen, dass z.B. "aus dem Gästeblock" Böller kamen, aber keine belastbaren Beweise für wirkliche Urheberschaft durch Gästefans vorlag (Wie erkennt man den Gästefan zuverlässig - durch einen erwerbbaren 10-Euro-Schal der Gastmannschaft?). Das ist eine grobe Vereinfachung durch den DFB: wenn aus Deinem Block was kam, bist Du dran schuld! Nebenbei: zu 99% trifft es auch den/die Richtigen. Wenn man es darauf anläge, käme ggf. Dein Satz " Aber darf deshalb der DFB machen was er will?" ins Wanken bzw. die Frage gewänne an Bedeutung. Ich kann mir denken, dass da noch andere Interessen im Spiel sind (1. Liga --> Nationalelf --> Marktwert --> Kreditwürdigkeit/Transfererlöse...). Für RWE aber uninteressant, ohne "Reinigung" durch die Block-3-Szene wird keine Kamera und kein zusätzlicher Ordner etwas bewirken. Schade drum! (31.03.2011, 22:45)dawnofbattle schrieb: Die Auffassungen des DFB in den Ligen, dass z.B. "aus dem Gästeblock" Böller kamen, aber keine belastbaren Beweise für wirkliche Urheberschaft durch Gästefans vorlag (Wie erkennt man den Gästefan zuverlässig - durch einen erwerbbaren 10-Euro-Schal der Gastmannschaft?). Das ist eine grobe Vereinfachung durch den DFB: wenn aus Deinem Block was kam, bist Du dran schuld! Nebenbei: zu 99% trifft es auch den/die Richtigen. Wenn man es darauf anläge, käme ggf. Dein Satz " Aber darf deshalb der DFB machen was er will?" ins Wanken bzw. die Frage gewänne an Bedeutung. Selbst wenn man die Person als Gästefan identifizieren sollte, was vermutlich nicht wasserdicht möglich ist wie du schon schreibst, würde das meiner Meinung nach keine Rolle spielen. Die Person steht immer noch in keinem rechtlichen Verhältnis zum Verein, höchstens in einem emotionalen. Wenn die Person als Vereinsmitglied identifiziert würde, dann könnte man anfanngen über die Verantwortlichkeit des Vereins nachzudenken. Und, daß Verbände nicht machen können was sie wollen zeigen ja diverse Urteile wie z.B. Bosman oder die EU-Arbeitsrechtsgeschichten.
Zustimmung!
Wenn für uns das so offensichtlich falsch läuft, warum wird dann nicht gegen diese "Willkür" des DFB geklagt? Stehen diesem Prüfungsprozess die Interessen der "Großen" aus der 1.Liga aus genannten Gründen entgegen oder wäre es zu teurer für einen einzelnen, kleinen Verein? Irgendwie hat da noch keiner so richtig eine (veröffentlichte?) Antwort gegeben. Wenn RWE so einen fähigen Juristen am Start hat, der die Strafe auf 7,5 TEUR gedrückt hat, könnte der sich ja auch mal mit Grundsätzlichem auseinander setzen. (31.03.2011, 00:00)annaka schrieb: Wenn Meinungsfreiheit in illegale Aktion mündet, wird sie auch illegal. Quatscht Euer Zeugs, aber haltet Euch an die rechtlichen Grenzen. Was glaubst Du, was hier abginge, wenn jeder seine Meinung ausleben würde? Chaos wäre noch die schmeichelhafte Umschreibung. @Annaka: überleg mal was du schreiben tust! Hier schreibst du "Hat nix mit Diktatur, sondern mit der Einhaltung von selbst erstellten Regeln zu tun." Und woanders zweifelst du die Rechtmäßigkeiten d. Strafe des DFB an. Das ist zb. eine der selbst erstellten Regeln die der Verein unterliegt! "Wenn Meinungsfreiheit in illegale Aktion mündet, wird sie auch illegal. Quatscht Euer Zeugs, aber haltet Euch an die rechtlichen Grenzen." Entschuldige bitte, aber meine legale Meinung ist in den rechtlichen Grenzen! Dar erkläre mir laut StGB wie eine ich legale Meinung habe, und jemand anderes etwas illegales macht, wie dann meine Meinung auch illegal wird! Du redest von Selbstreinigung und wer es nicht kapiert dem soll man es beibiegen? Erläutere das doch mal etwas näher!
Merkt ihr nicht das die Fanszene sich immer mehr spaltet? Da die angeblich Bösen, hier die angeblich Guten. Und das schlimme daran ist das es nie wieder so wird wie es mal war!
"der frühe vogel fängt den wurm".,ziegner du ....(das böse wort der deutschen sprache), wurde lange vor dem eintreffen der rwe fans gerufen. von ca ?????. der rattenhysteriker (manche nennen sowas stadionsprecher) ereiferte sich sofort in seiner antidiskriminierungs meinungsmache , das der dfb fast keine zeit bekam, selber nachzudenken . (es sei denn, der fcc ist der dfb).
die böller waren dämlich,ok ! aber wo bleibt die strafe für aktive bedrohung unseres spielers drexler ? wo bleibt die strafe für schwer verletzte ordner ? was wäre , wenn torsten prinzesssin ziegner/gott bewahre in erfurt ein tor schießt, und von über den zaun springenden fans bedroht würde? was wäre, wenn die böller , die zeiss ordner verletzten, vom rwe block gekommen wären ? was wäre, wenn die live radioreporter aus jena so bedroht wurden wären ? hier wird stehts mit zweierlei maß gewertet. der vorstand lob seine fans. senkt die preise, wegen der fairen stimmung. und dann kommt immer wieder irgend eine ratte hoch, die irgend einen anpißt. tausend fäußte ballen sich in meiner hose. nur soviel zum thema. http://www.youtube.com/watch?v=3-GftsnDuyw (31.03.2011, 23:24)dawnofbattle schrieb: Zustimmung! Die Interessen der 1. Liga spielen wohl bei einem Prozess RWE - DFB keine Rolle. Aber der DFB wäre vermutlich not amused. Auf Wohlwollen in anderen Fragen dürften wir dann vermutlich nicht mehr hoffen. Und, wir sind alle keine Juristen (die meisten zumindest), was nach gesundem Menschenverstand Recht ist, ist es juristisch noch lange nicht. Also vielleicht ist das alles viel weniger eindeutig als wir uns das vorstellen. Das wäre mal eine interessante Frage für den nächsten Fantalk :) |
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