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Och, ich finde, wer nicht hören kann, muss fühlen.......
Wenn man gut 3 Wochen vor dem Spiel gegen den FCM im Zusammenhang mit dem Spielabbruch der U23 gegen Lok den Verein explizit auf die Thematik hinweist und dass die begründete Annahme besteht, dass beim Spiel in Magdeburg solche Dinge passieren werden - mit Null Reaktion auf die Thematik - kann man ja in der Führungsetage 5.000€ einsammeln gehen.....
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Zitat:Das Sportgericht des DFB hat den FC Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.
Nach Erkenntnis des Gerichts hatten vor dem Spiel beim 1. FC Magdeburg am 24. Juli 2015 zehn Erfurter Anhänger die Eingangskontrollen überlaufen. Ebenfalls noch vor dem Anpfiff wurden mehrere Bengalos und rote Rauchtöpfe gezündet. In der 89. Spielminute wurden zudem Plastikbecher aus dem Erfurter Zuschauerbereich auf die Ordner und das Spielfeld geworfen. Wir haben dem Urteil zugestimmt, auch weil damit weitere Verfehlungen einzelner Anhänger im 2. Auswärtsspiel der Saison bei Dynamo Dresden zugleich für abgegolten erklärt wurden.
W.M.
http://www.rot-weiss-erfurt.de/aktuelles...ews-12.htm
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http://www.thueringer-allgemeine.de/star...-658519972
Ganz am Rande: ist für Rot-Weiß sicherlich auch kein gutes Urteil.
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Sehe ich irgendwie komplett konträr. Ist prinzipiell ne riesige Chance für die Vereine gegen diese verschuldensunabhängige Bestrafung des Verbands vorzugehen.
Müsste halt nur mal ein Verein Eier in der Hose haben und sich durchklagen. Schade, dass es bei uns nicht's geworden ist.
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@Flaschendeckel
Wenn es irgendeinen Verein geben wird, der das mal durchklagen kann, dann ein Bundesligist. Die Kosten bis zum Europäischen Gerichtshof(bis dahin würde es wohl gehen müssen) sind ja immens und man durchläuft da einige Instanzen mit jeweils Kosten.
Und ich frage mich, wie der DFB dann mit diesem Verein zukünftig umgehen würde.
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Ein interessantes Urteil. Auch, wenn die Begründung nicht die Facetten anspricht, die ich als problematisch ansehe (fehlende Verfahrensbeteiligung des Verursachers, fehlende Rechtsprinzipien bei der Sportgerichtsbarkeit), so wäre es doch ein klares Signal, dass Verbandsstrafen keinen Durchgriff auf die einzelne Person zulassen. Der Mann muss dann allerdings von der Staatsanwaltschaft angeklagt werden, wegen Körperverletzung. Das ist ein Straftatbestand. Das wäre der juristisch saubere Weg zur Ahndung solcher hirnrissigen Aktionen.
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Vielen Dank den Pyromanen! Wir haben's ja.
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na 2.500 is ja nun kein betrag, weswegen man keine neuen spieler verpflichten kann.
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Sehe ich auch so. Schade nur das der TFV dem DFB alles nach äffen tut. Es ist doch nichts passiert und der TFV hat doch sein Sieger bekommen, den er wollte ?
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Das ist genau das, was man jetzt machen sollte. Die ganze Sache auch noch verharmlosen. Weiter so.
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2.500 Euro klingt vielleicht im ersten Moment nicht viel.
Aber letztendlich kämpft unser RWE doch um jeden Cent und somit trifft es den Verein schon!
Wie in anderen Threads schon geschrieben, kämpft man in der Regel in der 3. BL wahrlich ums Überleben und da kommt es auf jeden Cent fast an, während in den oberen Ligen mit ganz anderen Summen nur so rumgeschmissen wird.
Da merkt man auch immer mehr die Kluft zwischen der 3. Liga und den oberen Ligen (vor allem 1.BL).
Außerdem sollte man nicht vergessen, das sind jetzt zwar "nur" 2.500 Euro, aber beim nächsten Vergehen wird es dann wohl wesentlich teurer werden und das kann dann schon ganz schön bitter werden.
Zumal wenn die Strafen dann gar Richtung "Zuschauerausschluß" etc. gehen.
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Hast ja vollkommen Recht, aber die Strafe hat der TFV ausgesprochen und sollte deshalb mit "Zuschauerausschluß" etc nichts zu tun haben.