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Ich kann nicht verstehen, warum es keine Variante Stadt/Investor gibt, wäre doch eine absolute Win/Win Situation.
Zum Beispiel mit Hotel oder Eigentumswohnungen. Der Bedarf ist doch in Erfurt da. Infrastruktur ist hervorragend mit dem Straßenbahnanschluss.
Einzig zu Veranstaltungen wird es dann natürlich laut, denke aber, dass es genügend Interessenten trotz der Einschränkung gibt.
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Weißt du ronry, die "Notlösung" bei Derby's&Co ist doch eigentlich ok.
Mobile WC und Catering, fertig.
Mir hat es sehr gefallen.
Übrigens: LA geht doch inzwischen den Massen am Allerwertesten vorbei seit die Leistungen
abgekackt sind... total tote Hose!
Die können doch froh sein, wenn bei den Meisterschaften
mehr als die Kellyfamily kommen
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(06.12.2023, 10:34)mirko schrieb: Ich kann nicht verstehen, warum es keine Variante Stadt/Investor gibt, wäre doch eine absolute Win/Win Situation.
Zum Beispiel mit Hotel oder Eigentumswohnungen. Der Bedarf ist doch in Erfurt da. Infrastruktur ist hervorragend mit dem Straßenbahnanschluss.
Einzig zu Veranstaltungen wird es dann natürlich laut, denke aber, dass es genügend Interessenten trotz der Einschränkung gibt.
Die Idee hat definitiv Charme.
Haben ja ander in ihren Stadien teilweise auch so gemacht.
Zb BayArena Leverkusen. Wenn mich nicht alles täuscht, sind Architket oder ausführende Firma im SWS sogar dieselben wie damals in Leverkusen.
Allerdings müsste dann auch städtisch mal die Idee aufgegriffen werden und man sich darum kümmern.
Allein - da fehlt mir bei der Erfurter Stadtpolitk doch sehr der Glaube daran.
Hätte man zB dem Investor vom Thüringen-Park anbieten können die Idee, als man sich jahrelang um Flächen gestritten hat zur Erweiterung Thüringenpark im Tausch gegen Flächen rund um den Hbf.
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(06.12.2023, 15:04)ronry schrieb: Hätte man zB dem Investor vom Thüringen-Park anbieten können die Idee, als man sich jahrelang um Flächen gestritten hat zur Erweiterung Thüringenpark im Tausch gegen Flächen rund um den Hbf.
Krieger investiert in Möbelketten und Einkaufszentren. Das ist sein Metier.
Aber ich denke auch, dass ohne einen Investor oder eine Investorengruppe da nicht viel passieren wird..... es sei denn der RWE steigt schneller auf in Liga 2 als viele denken.
Dann kommt schnell Bewegung in die Sache - denke ich.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.12.2023, 14:19 von Rabauke.)
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Dann sollte man die neue Anzeigetafel auch gleich so anbringen das man sie von der ganzen Westtribüne aus sehen kann. Oder noch besser vom ganzen Stadion aus, wenn es dafür überhaupt einen Platz gibt.
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mh, ursprünglich waran ja fürs Stadion 2 Anzeigetafeln geplant, eine über dem Gästeblock und eine über der Steigerwaldkurve. Eigentlich voll peinlich,dass das Teil nach so kurzer Zeit ( 7 Jahre ??) schon hinüber ist.
Gruß O.S.
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Sie hielt gerade mal 5 Jahre.
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Sehr peinlichlich ist das.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.12.2023, 07:58 von Bärliner.)
(29.12.2023, 00:17)Duffy schrieb: Sehr peinlichlich ist das.
Sehr peinlich für wen denn ?
Tsssssss
Du meinst sicher den Hersteller, Firma …..
Wenn ich an elektrische Geräte in meinem Haushalt denke, da hat sich die Nutzungsdauer zT auch halbiert
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(29.12.2023, 07:54)Bärliner schrieb: Sehr peinlich für wen denn ?
Tsssssss
Du meinst sicher den Hersteller, Firma …..
Wenn ich an elektrische Geräte in meinem Haushalt denke, da hat sich die Nutzungsdauer zT auch halbiert
Rein nach der Rechtslage muß es ihr noch nicht einmal peinlich sein. Gewährleistung nach VOB (wenn VOB-Vertragsrecht vereinbart wurde) für elektrisch, elektronische Teile 2 Jahre (Kurzfassung). Somit hätte das Teil doppelt so lange gehalten, wie es müsste. Klingt komisch, ist aber so. Bei einem BGB-Vertrag würden 5 Jahre gelten, wenn das in Rede stehende Objekt mit dem Bauwerk verbunden ist. Die Frage wurde höchstrichterlich mal bei einer Heizungsanlage geklärt. Heizungsanlage ist mit dem Gebäude verbunden, also 5 Jahre Gewährleistung. Ob das auch für den Bildschirm gelten würde… Da ich keine Kenntnis darüber habe, was hier vertragsrechtlich vereinbart wurde, ist das alles Spekulation.
Der BGB-Vertrag hat noch eine Besonderheit: Habe ich während der Gewährleistungszeit einen Mangel, der behoben werden muß, so gilt ab Mängelbeseitigung die Frist der Gewährleitung von vorne, zumindest für den beseitigten Mangel. Gilt bei einem VOB-Vertrag so nicht. Ansonsten ist das Thema bei elektrisch/elektronischen Teilen/Geräten leider im deutschen Recht sehr verbraucherunfreundlich gehalten. Wenn dein Kühlschrank 2 Jahre durchhält und danach den Geist aufgibt, dann war es das. Und das gilt für alle anderen Teile/Geräte eben auch, auch für die Anzeigentafel/Bildschirm - leider..
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(29.12.2023, 11:40)Peti66 schrieb: Rein nach der Rechtslage ... auch für die Anzeigentafel/Bildschirm - leider..
Danke für diese wohltuend sachliche Einordnung.
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nennt mich genügsam, aber auch wenn da ein paar Pixel nicht passen, wäre das für mich noch nicht der Punkt an dem man das Ding austauschen muss.
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