(04.05.2015, 19:38)Napoli schrieb: Wieso wir habens doch offensichtlich. Also 295,- € Nettostundenlohn für nur dafür das jemand den Vertrag liest finde ich gut - will ich auch haben.
Dann hast Du den Artikel aber nicht richtig gelesen oder den Inhalt nicht verstanden.
Eigentlich ging man von aus, dass die Beratungsleistung der Anwälte dafür ist, dass die die Verträge prüfen und wasserdicht machen und die Stadt verhandelt das vorher aus.
In dem Fall - so habe ich das verstanden - lief es aber genau umgekehrt.
Die Anwälte haben die kompletten Verhandlungen zum Vertrag geführt für die Stadt und den fertigen Vertrag der Stadt zum Abnicken vorgelegt.
Aus einem einzigen Grund - weil die Betreibergesellschaft neben der landeseigenen Messe zur anderen Hälfte aus den stadteigenen Stadtwerken besteht - die Stadt hätte also mehr oder minder mit sich selbst verhandeln müssen. Das hat
a) ein "Geschmäckle" und
b) hätte die Stadt für jeden Vertragsfehler finanziell uneingeschränkt gehaftet.
So haftet über die vorgeschriebene Berufshaftpflicht das beauftragte Anwaltsbüro für Vertragsfehler - weil sie das Mandat zur Verhandlung hatte.
Sollte man mal die Kosten der Anwälte in Relation zu möglichen Schadenersatzforderungen im Millionenbereich an die Stadt stellen.
Auf Fehler werde ich gern aufmerksam gemacht, wenn der Sinn enstellt wurde.
Zu Guter Letzt : Was sagt Dir das?? Melde Dich endlich zum Jurastudium an....