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Rot-weiße Republik !
der Verein ist eine Lachnummer vor dem Herrn.....das war so und wird immer so bleiben....
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Damit ist eigentlich alles gesagt. Wut3
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Ich finde es auch nicht richtig, dass der Vereine hier nicht differenzierter betrachtet. Den Vorschlag, die Strafe selbst abzuzahlen finde ich gut, auch wenn ich nicht weiß, wie die Ultras eine größere Summe (10 k aufwärts) aufbringen sollen. Man sollte aber auch nicht den "Mehrwert", den die Ultras durch Stimmung, RWR, Kindertag, Bindung junger Menschen an den Verein, etc. für RWE darstellt. Und ich glaube, das hat RR nicht im Blick.
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Ne Lachnummer? Ich finde es traurig und kleinkariert im Denken.
Übrigens der Verein sind wir, die Herren haben nur den zeitlich begrenzten Vorsitz. Allerdings glaub ich mittlerweile RR denkt er ist Rot Weiss Erfurt.
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Naja wenn ich sehe was er da an privaten Geld reinbuttertet . Lieber so als Lichtwr aus .
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Jeder, der meint, dass er den Verein besser mit allem Drum und Dran führen kann als die derzeitige Vereinsführung, kann sich doch um die entsprechenden Ämter bewerben.
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Das ist doch ein Totschlagargument und keinerlei Diskussionsgrundlage; @Henry...
Da können wir hier gleich die Diktatur des RWE ausrufen -> man muß insbesondere über solche, in meinen Augen willkürlichen, unkalkulierten und eben emotionalgesteuerten Entscheidungen diskutieren; ohne wenn und aber!!
Solche Entscheidungen schaden dem Verein mehr, wie sie nutzen - das ist doch ganz offensichtlich!! Da engagieren sich Fans THÜRINGENWEIT für den Verein, bringen den Club positiv ins Gedächtnis von zigtausenden von Freistaatlern -> und was macht der Verein??
Der will jetzt nix mehr damit zu tun haben!!
Hallo??? Wir diskutieren hier seitenweise über "wie verbessern wir das Image des Vereins; wie bringen wir nachhaltig mehr Leute in das Stadion" usw. ...
SO NICHT!!
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(06.12.2016, 10:59)Fan1 schrieb: RR denkt er ist Rot Weiss Erfurt.

bei den ganzen huldigungen hier im forum kann er das auch zu recht. jede kritische stimme wird weggebügelt; mit dem hinweis, dass es rwe ohne ihn nimmer geben würde.
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Hätte man sich diese dumme aktion gegen den CFC gespart, bräuchte man garnicht diskutieren.
Das der verein jetzt schnellschüsse macht um beim dfb zu punkten, damit die strafe nicht ganz so hoch ausfällt, war mir vorher klar.
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(06.12.2016, 20:16)GfoA schrieb: um beim dfb zu punkten

er hätte bei den fans punkten können, indem er sich nicht so lauthals ausm fenster gelehnt hätte. beim dfb gabs/ gibts dafür keine punkte, denn:

Zitat:§ 5 

Festsetzung und Dauer des Stadionverbots 

(1) Die Festsetzung eines Stadionverbots soll im Hinblick auf die Zwecksetzung (§ 1 Absatz 2) möglichst zeitnah zu der die Menschenwürde verletzenden oder sicherheitsbeeinträchtigenden Handlung des Betroffenen und in der Regel zu dem Zeitpunkt erfolgen, zu welchem dem Hausrechtsinhaber die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bzw. die Durchführung eines sonstigen Verfahrens oder das Vorliegen eines ausreichenden Verdachts der Verwirklichung eines Tatbestandes nach § 4 dieser Richtlinie bekannt wird. 148 Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten 

(2) Die Dauer des Stadionverbots beträgt mindestens eine Woche und höchstens die in Absatz 3 genannten Zeiträume. Bei der Bemessung des Zeitraums innerhalb dieser Spanne soll die festsetzende Stelle Folgendes berücksichtigen: – die Schwere des Falls (insbesondere die Intensität, mit der der Betroffene in einer die Menschenwürde verletzenden Art und Weise oder sicherheitsbeeinträchtigend aufgefallen ist) – die Folgen der dem Betroffenen zur Last gelegten Handlungen (insbesondere Personen- oder Sachschäden etc.) – das Alter des Betroffenen (Jugendlicher, Heranwachsender oder Erwachsener) – etwaige Erkenntnisse über die Einsicht des Betroffenen und seine Reue – etwaige Erkenntnisse über vorherige Verfehlungen des Betroffenen – eine etwaige Stellungnahme des Bezugsvereins. 

(3) Die Dauer des Stadionverbots umfasst höchstens folgende Zeiträume: 
– in einem minderschweren Fall (§ 4 Absatz 2) • bis zu 12 Monaten 
– in einem schweren Fall (§ 4 Absätze 3, 4, 5) • bis zu 24 Monaten 
– in einem besonders schweren Fall (§ 4 Absätze 3, 4, 5) • bis zu 36 Monaten 
Ein besonders schwerer Fall liegt insbesondere vor, wenn der Betroffene wegen besonderer Intensität in einem der in § 4 Absätze 3, 4 und 5 aufgeführten Fälle aufgefallen ist. 
– in einem wiederholten schweren/wiederholten besonders schweren Fall (§ 4 Absätze 3, 4, 5) • bis zu 60 Monaten 
Ein wiederholter schwerer/wiederholter besonders schwerer Fall liegt vor, wenn gegen den Betroffenen zum Zeitpunkt des Vorfalls bereits ein bestehendes Stadionverbot – worunter auch die gemäß § 7 ausgesetzten Stadionverbote fallen – aufgrund eines schweren und/oder besonders schweren Falls vorliegt und er erneut entsprechend auffällig geworden ist. 

(4) Befindet sich der Betroffene in Haft, tritt das Stadionverbot erst ab der Haftentlassung in Kraft. 

(5) Mit Ablauf der festgesetzten Dauer erlischt das Stadionverbot.

quelle DFB

also kann sich RR drehen und wenden wie er will, mehr als 60 monate (aber nimma das) kann er nicht durchdrücken. und selbst die kann er nicht verhängen. 
also laut gebrüllt - kleiner löwe!
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ich denk mal das man aber auch so ein Hausverbot aussprechen kann. Zumindest für die Heimspiele.
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aber definitiv nicht lebenslang. das kannste privat mit deinem kumpl machen, hier greift das aber nicht.
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So

https://www.youtube.com/watch?v=3ZzAS53gcDg

macht man das!  Lachen5
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(06.12.2016, 22:59)Fachpublikum schrieb: aber definitiv nicht lebenslang. das kannste privat mit deinem kumpl machen, hier greift das aber nicht.

Darum geht es ja auch nicht
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aha,sondern?
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