(09.01.2020, 13:35)mafu schrieb: "Die Bundesanstalt für Arbeit zahlt für ausstehende Gehälter von bis zu drei Monaten vor Insolvenzeröffnung..."
"Das Insolvenzgeld wird für einen Zeitraum von maximal drei Monaten gezahlt. Dieser Zeitraum umfasst grundsätzlich die drei Monate vor dem Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse."
Quelle: Tante GOOGLE
Eben.
Und bisher gibt es lediglich einen Antrag auf Eröffnung eines Verfahrens mit Einsetzung eines IV.
Der muss jetzt sein Gutachten machen und dem Insogericht vorlegen. Und dann wird entschieden - Eröffnung des Verfahrens oder Ablehnung mangels Masse.
Und der Eröffnungstag wäre der Stichtag für das Insolvenzausfallgeld.
War ja bei uns auch so. Antrag Insolvenz Mitte März. Der Beschluß zur Eröffnung des Verfahrens kam erst zum 01.06.2018??
Die Spieler haben also bei uns glaube für März-Mai Ausfallgeld bekommen.
Und wenn der Rechtsanwalt sich nicht versprochen hat, klang das am Ende in dem einen Satz in etwa so, als wenn Gehaltsforderungen in die Insolvenz eingehen. So hab ich das jedenfalls verstanden.
Ferner - wenn inzwischen das Spielrecht von der GmbH auf den Verein geändert wurde, muss der Verein die wohl bezahlen.
Wobei mir grad die genaue Kenntnis fehlt, ob innerhalb einer laufenden Saison das Spielrecht einfach so geändert werden kann.
Und dann hätte ich durchaus auch Fragen, wie man das darstellen will, das die Spieler als "arbeitslos " gelten und ALG I bekommen sollen und zusätzlich vom Verein Aufwandsentschädigung und auf der Grundlage spielen.