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RWE-Fans - rund um die Kurve
(14.02.2023, 23:51)Guerti schrieb: Gab es eigentlich jemals in deinem Leben einen Moment, in dem du Recht oder Ahnung hattest?

btt: Lasst uns das Thema jetzt einfach mal ein paar Tage ruhenlassen. Dann sehen wir, was RWE-TV aufarbeitet, dann kann sich der Verein Gedanken machen. Auf BILD-Verlautbarungen würde ich (weiterhin) nichts geben.

Ich müsste mal über einen Like-Button nachdenken aus Gründen.

Das was zu besprechen war ist intern besprochen worden bei uns. Sachlich, in aller Deutlichkeit und in aller Klarheit.
Dass das absoluter Mist war steht außerhalb jeder Diskussion und das weiß sie auch. Dass das Konsequenzen für sie hat, weiß sie auch.

Allerdings haben wir das ohne jemanden durchs Dorf zu treiben oder jemanden fertig zu machen geklärt.
Nicht via massenhafter Handyvideos, mehrfache öffentliche Betitelungen als "F..." von durchgängig halbstarken Jungschnöseln - aus dem RWE-Lager bis hin zu Leuten von fremden Vereinen - und noch andere beleidigende und sich im Ton vergeifende, teilweise justiziable Äußerungen auf ziemlich allen SocialMedia-Kanälen.

Diejenigen, die sich in der geschilderten Art auf SocialMedia-Kanälen beteiligt haben sind einfach nur erbärmlich und kein Gramm besser.
Da sollten aus dieser Kategorie einige nachdenken, ob bei ihnen selbst anscheinend auch die Impulskontrolle vollkommen flöten gegangen ist.

Wir melden uns wieder, wenn wir mit dem Verein gesprochen haben.
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(14.02.2023, 21:00)Papa schrieb: Jetzt lassen wir das Dorf mal in der Kirche. Wenn die Justiz jetzt neuerdings wegen einer oder zwei Backpfeifen von sich aus ein Ermittlungsverfahren eröffnet, gibt es täglich allein aus Erfurt etliche Ermittlungsverfahren. Kann nicht Dein Ernst sein aber vielleicht hast Du ja mal den Smiley vergessen :)
Nein den Smiley habe ich nicht vergessen und ich kann auch nichts dafür, dass Du die Stellungnahme auf unserer HP nicht liest. Jetzt könnte man sich noch über den Begriff "Bearbeitung" und "Ermittlungen aufnehmen" streiten. Beides zeigt aber, dass es mitnichten so ist, wie Du uns das hier verkaufen möchtest.
(14.02.2023, 22:06)Papa schrieb: Wegen so etwas passiert das garantiert nicht, zumal der Kollege beim Abführen nicht so aussah, als ob er körperliche Schäden davon getragen haben könnte.
Also hohler kann man das wirklich nicht formulieren, alls ob Kopfverletzungen immer sofort erkennbar sind.
(14.02.2023, 21:00)Papa schrieb: Dann müsste eher der Kollege Securitymitarbeiter wegen unangemessene körperlichen Einsatz zur Rechenschaft gezogen werden, so wie der sich auf den Flitzer draufgeschmissen hat und seine Griffe schienen mir auch schmerzhafter als das was da von der Frau kam. Komisch, dass das überhaupt nicht thematisiert wird. Ein Flitzer wird von der Security behandelt wie ein gefährlicher Straftäter...völlig normal.
Wie bitte schön, möchtest Du den Flitzer sonst stellen? Mit einen Pfiff, wie beim Hund? Diese Szene spielt sich ja nun des Öfteren auf der Welt immer in etwa der gleichen Form ab.
Wenn Du die Szene mal genauer anschauen würdest, ohne Deine voreingenommene Brille aufzulassen, wirst Du erkennen, dass ein Mitarbeiter der Security die Frau noch davon abhält weiter zu schlagen und glaube mir, die war im Flow.

(14.02.2023, 21:00)Papa schrieb: Er bekommt zwei Backpfeifen von ner Frau und das Ding kommt fast in die Tagesschau und der Plbel schäumt gemeinsam mit der Presse. Ich will das nicht gut heißen, was die da gemacht hat aber ein bisschen mehr Verhältnismäßigkeit scheint mir angebracht
Auch da würde ich dir dringendst empfehlen, die Szene mal richtig anzuschauen. Das ist von einer Backpfeife so weit entfernt, wie eine Fanfreundschaft zwischen uns und den Heinzen.

(14.02.2023, 22:06)Papa schrieb: Aha, es ist der Job eines Ordners einen Flitzer auf den Boden zu schmeißen, danach seinen eigenen Kadaver mit gefühlt 110 kg auf den am Boden liegenden zu werfen und danach den "Verbrecher" mit Griffen, wie beim SEK Einsatz unschädlich zu machen? Ok, das ist dann also verhältnismäßig und zwei Backpfeifen von ner jungen Frau sind natürlich dagegen eine Straftat, die juristisch sanktioniert werden sollte.
Alles klar...
Die Security Firmen können natürlich in Zukunft als Schutz vor einer Klage nur Mitarbeiter einstellen, die U60 Kg wiegen. Glaubst Du eigentlich selbst, was Du da von Dir gibst?

(14.02.2023, 22:23)Koebi schrieb: Verhältnismäßig ist es keinesfalls, wenn drei (!) Ordner eine Person, die am Boden liegt, bearbeiten.
Auch Dir würde ich empfehlen, dass ganze nochmal anzuschauen. Es sind nicht 3, sondern 4 Ordner beim Flitzer. Allerdings wird er "nur" von 2 Ordnern "bearbeitet".
Die anderen 2 haben ja genug damit zu tun, die Frau abzuhalten weiter drauf zu dreschen und die zwei Anderen, die offensichtlich auch ein Problem mit dem Flitzer haben, in Schacht zu halten.


(14.02.2023, 22:23)Koebi schrieb: Schmerzgriffe dürfen die Ordner grundsätzlich nicht machen, also sollte der entsprechende Ordner diese eingesetzt haben, könnte er auch strafrechtlich dafür belangt werden. Ich finde eine Diskussion darüber wesentlich spannender, als über zwei vermeintliche Backpfeifen.
Hast Du oder vielleicht Andere mal darüber nachgedacht, dass so ein Flitzer auch mal ein anderes Motiv haben kann, als vielleicht seine Ex/Angebetete/Bekannte oder was auch immer zu provozieren? Immerhin waren noch alle Spieler auf dem Spielfeld. Über Deine strafrechtliche Forderung lacht die Security Firma nur, kannste glauben.

(14.02.2023, 23:51)Guerti schrieb: Gab es eigentlich jemals in deinem Leben einen Moment, in dem du Recht oder Ahnung hattest?
Warum wirste persönlich, fehlen Dir Argumente oder was ist los mit Dir?
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ja, gegenüber ihm fehlen mir alle Argumente. Schon immer.
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Aber muss man dann gleich persönlich werden?
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Ich glaube nicht.
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(15.02.2023, 10:26)mirko schrieb: Über Deine strafrechtliche Forderung lacht die Security Firma nur, kannste glauben.

Vielleicht merkste dann selbst auch mal, dass die Forderung nach weitreichenden Konsequenzen für die Frau auch nur lachhaft sind.
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Ne, weil die Security ihren Job gemacht hat und die Frau bewusst ausgeteilt hat.
Außerdem habe ich für die Frau "nur" Stadionverbot gefordert. Ich weiß jetzt gerade nicht, wie weitreichend das für dich ist. Ich würde es befremdlich finden, wenn von der Seite (RWE) garnichts kommt. Wie vom @nordhäuser schon richtig gesagt, gibt es für den RWE Werte und dass Austeilen von meinetwegen "Backpeifen" gehört natürlich nicht dazu. Übrigens stellt die "Backpfeife" den Tatbestand der vorsätzliche Körperverletzung da. Sage nicht ich, sondern ist im Netz nachzulesen.
Ob das jetzt im aktuellen Fall strafrechtlich belangt wird, kann ich persönlich überhaupt nicht einschätzen. Ist das jetzt eine Körperverletzung oder versuchte Körperverletzung? Ich weiß es nicht, würde aber tippen, ja.
Bei der Security weiß ich es natürlich auch nicht, bin ja im Gegensatz zu papa kein Anwalt, würde aber eher tippen, nein.

@guerti
Lachen8
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Meines Erachtens wäre es dann auch tatsächlich KV und nicht nur versuchte.
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(15.02.2023, 12:38)Koebi schrieb: Meines Erachtens wäre es dann auch tatsächlich KV und nicht nur versuchte.

Das stimmt. Aber nur wenn der Geschädigte Anzeige erstattet.
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Nicht ganz, es ist nur eine KV (nicht versuchte), wenn er dabei verletzt wurde. Und sie wird auch nur auf Strafantragsstellung (außer bei öffentlichen Interesse) des Geschädigten verfolgt.
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Körperverletzung ist ein Antragsdelikt!
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(15.02.2023, 12:20)mirko schrieb: Ne, weil die Security ihren Job gemacht hat und die Frau bewusst ausgeteilt hat.
Außerdem habe ich für die Frau "nur" Stadionverbot gefordert. Ich weiß jetzt gerade nicht, wie weitreichend das für dich ist. Ich würde es befremdlich finden, wenn von der Seite (RWE) garnichts kommt. Wie vom @nordhäuser schon richtig gesagt, gibt es für den RWE Werte und dass Austeilen von meinetwegen "Backpeifen" gehört natürlich nicht dazu. Übrigens stellt die "Backpfeife" den Tatbestand der vorsätzliche Körperverletzung da. Sage nicht ich, sondern ist im Netz nachzulesen.
Ob das jetzt im aktuellen Fall strafrechtlich belangt wird, kann ich persönlich überhaupt nicht einschätzen. Ist das jetzt eine Körperverletzung oder versuchte Körperverletzung? Ich weiß es nicht, würde aber tippen, ja.
Bei der Security weiß ich es natürlich auch nicht, bin ja im Gegensatz zu papa kein Anwalt, würde aber eher tippen, nein.

@guerti
Lachen8

 Nordthüringer, so viel Zeit muß sein... Lachen7

Zu Frau W ist alles gesagt.
Ich will nur mal ein Wort für die Ordner einlegen. Der Flitzer war jünger und schneller als besagter Mitarbeiter des Ordnungsdienstes. Da mußt man eben das einbringen was man kann. Wir kennen ja die Hintergründe vieler SEC.
Der Flitzer wurde innerhalbe weniger Sekunden zu Fall gebracht und, auf eigenen Beinen laufend, abgeführt. Ob das kurzzeitige Fixieren einer Person zum Zwecke des Eigenschutzes zum Berufsbild eines ausgebildeten Ordners zählt mögen Fachleute beurteilen.
Und nicht vergessen, daß der selbe Bösewicht gleich den nächsten Vollhorst aufgehalten hat.
Ein Faustschlag hingegen ist hundertprozent wenigstens eine versuchte Körperverletzung. Wenigstens nach meiner Meinung nach als Laie.
In meinen Augen ein plumpes und leicht zu durchschauendes Ablenkungsmanöver die Ordner ins Spiel zu bringen somit Frau W. aus dem Kreuzfeuer zu nehmen.
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@ ritter
Was wird dann laut unserer HP "Nach unserem Kenntnisstand befindet sich der Sachverhalt derzeit in Bearbeitung der Strafverfolgungsbehörden" bearbeitet?
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(15.02.2023, 13:43)Ritter schrieb: Körperverletzung ist ein Antragsdelikt!

Laut Wikipedia ist fahrlässige Körperverletzung ein Antragsdelikt. Das werden wir hier im Forum nicht klären.
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Fahrlässige KV (229 StGB) welche evtl. durch den Einsatz der Security verursacht wurden sein könnte (was ich persönlich als nicht zutreffend finde) und Körperverletzung im Sinne des 223 StGB (egal ob Erfolg oder Versuch) sind Antragsdelikte und werden nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt.

Ich denke wir sollten das Thema jetzt mal lassen und den Ermittlungsbehörden und dem Verein ihre Arbeit machen lassen.
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