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Mitgliederversammlung am 08.12.2015 (19.00 Uhr) im Atrium der SWE
Weil Aik gerade die Einnahmenüberschussrechnung des RWE anspricht ! zwinker

Kurze Frage dazu , ab wann liegt eigentlich der Geschäftsbericht zur Einsicht in der GS aus ?
Ich halte mich aus der Wappendiskussion heraus. Ich habe hier zwar meine eigene Meinung, aber ich möchte da keinen in irgendeine Richtung beeinflussen. Eines muss ich aber aus meiner Sicht klarstellen. Soweit ich es verstanden habe, geht es nicht um das Äußere des Wappens, also nicht darum, ob es besser aussieht oder nicht, sondern darum, ob wir mit einem aufoktroyierten Wappen oder mit einem vereinsdemokratisch legitimierten Wappen unseren Verein präsentieren wollen.

@Neues Forum
Ich habe mich jetzt mal im Rahmen des Leitbildes genauer mit dem Thema Satzungsverstöße beschäftigt. Es ist ein schwierges Feld, weil hier allgemeine Gesetze mit dem Vereinsrecht, welches sich aus dem BGB § 21 bis § 79 ergibt, teilweise interagieren. Grundsätzlich ist die Autonomie des Vereinsrechtes ein hohes Gut. Der normale Weg bei Verstößen, sieht den Rechtsweg vor, solange es keine in der Satzung enthaltenen Sanktionswege gibt. Das heißt, bei Satzungsverstößen kann ein Mitglied beim zuständigen Amtsgericht die Einhaltung der Satzung einklagen.

Man kann aber auch die Satzung entsprechend erweitern. Allerdings sind dann die Grundsätze der allgemeinen Rechtssprechung einzuhalten. Das heißt, wenn ich z.B. in der Satzung einen Passus habe, der besagt, das bei einem Verstoß gegen die Satzung ein Ausschluss aus dem Verein temporär oder auch dauerhaft folgt, dann muss ich auch ein Verfahren in die Satzung aufnehmen, dass die Rechtsstaatlichkeit dieser Entscheidung sicherstellt. Es muss also ein Organ benannt oder installiert werden, welches die Strafe aussprechen darf. Dieses Organ muss bei der Behandlung des Verstoßes aber alle rechtsstaatlichen Grundsätze abdecken. Hier geht es darum, dass der Beklagte sich verteidigen können muss, dass diejenigen, die die Strafe verhängen fachlich dazu geeignet sind, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung sichergestellt wird, die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird, die Gewaltenteilung berücksichtigt wird. Sobald die Grundsätze nicht eingehalten werden, können die Entscheidungen des Vereinsorgans, welches die Strafen ausspricht unabhänig vom Inhalt des Urteils einfach wegen formalen Mängeln von einem ordentlichen Gericht aufgehoben werden.

Man sieht, es ist sehr schwierig diesbezüglich eine rechtssichere Satzung zu schaffen. Für unseren Verein denke ich, dass wir nicht die Ressourcen haben, ein solches Konstrukt umzusetzen. Wir müssten uns also mit dem normalen Rechtsweg begnügen. Im konkreten Fall, kann man dem Aussichtsrat damit drohen, die Einhaltung der Satzung in Hinsicht auf die Mitteilung der Halbjahreszahlen vor dem Amtsgericht einzuklagen. Ich weiß aber nicht, wer dieses tatsächlich finanziell stemmen möchte oder kann. Als Drohkulisse kann es aber geeignet sein.
(10.11.2015, 06:22)Aik schrieb: Und nochmal an dieser Stelle : Das ""Image" eines Vereines verpassen ihn nicht die Fans, sondern in erster Linie die Verantwortlichen!!

Sehr streitbar deine These. Dem halte ich nämlich mal als einfaches Beispiel Dynamo Dresden entgegen, wo alle Macht vom Volke ausgeht.

Letztendlich ist es ein Zusammenspiel aus vielen Komponenten. Vergangenes, augenblickliches, künftiges mit all seinen Mitstreitern und Begleiterscheinungen. 
Fakt ist, das einem bestehenden Wappen, welches mit Vereinsgründung geboren wurde, einfach ein neues Wappen übergestreift wurde.
Das alte quasi mundtot gemacht. Normale Vorgehensweise in der SED-Diktatur halt. Was nicht passt, wird passend gemacht!

Die Jahre danach gab es immer wieder Bemühungen von Fanseite, diesen Vorgang zu revidieren, scheiterte aber an unterschiedlichen Problematiken.
Jetzt ist aber ein Zeitpunkt gekommen, welcher eine Neuausrichtung mit Bezug zu Tradition und Zukunft aufleben lässt. Neues Stadion, 50 Jahre RWE, ein Leitbild und die Rückkehr zum alten Wappen. Das sind Gründe für Identifikation und Image. Wenn die Mitglieder und Fans sich mit ihrem Verein identifizieren können, dann ist die "Welt" in Ordnung! Da müssen wir hinkommen! Nur zählen da viele kleine Bausteine eine Rolle. Unter anderem auch die Rückkehr zum alten (einzigen) Wappen...
Ist schon alles richtig was du sagst - aber es ist in meinen Augen schon etwas zu verallgemeinert geschrieben, dass es "von Fanseite" eine Initiative gab/gibt, das alte Logo wieder einzuführen - ich zähle mich auch zu den Fans und gehe sein nun fast 28 Jahren, mal mehr/mal weniger regelmäßig zum RWE und kann nicht behaupten, irgendeine Bindung zum alten Logo zu haben.
Ich kenne halt nur das "neue" und ich denke mal, die meisten meiner Generation sehen das auch recht "unkritisch"...
Vielleicht kann man es ja als eine Art Doppellogo gestalten o.ä. ...
Meiner Meinung nach gehört das aktuelle Logo genauso zum Verein wie Kimme Heun, Wolle Benkert, Carsten Sänger, Weidemann, Engelhardt, Fritz, Hebestreit, Kammlott...
...und man darf auch nicht vergessen, dass ein Logo eines Vereines auch einen gewissen Wiedererkennungseffekt hat. Diejenigen die sich nur am Rande mit RWE befassen, dürften mit dem alten Logo kaum Rot-Weiß Erfurt in Verbindung bringen. Dann wird es höchstens Fragen geben, wie „Was hat denn FC Erfurt mit Rot-Weiß Erfurt zu tun?“ oder so ähnlich (alles schon erlebt). Und ich würde wetten, dass 90% der Fußballfans in Deutschland, wenn sie nur die Logos sehen, niemals Rot-Weiß Erfurt mit dem alten Logo in Verbindung bringen würden. Und daran würde sich auch so schnell nichts ändern, wenn beide Logos für eine gewisse Zeit nebeneinander wären! Es hat fast 20 Jahre gedauert, bis das jetzige Logo kaum noch mit dem falschen anderen RWE verwechselt wird.
(10.11.2015, 09:37)Nummer13 schrieb: Ich halte mich aus der Wappendiskussion heraus. Ich habe hier zwar meine eigene Meinung, aber ich möchte da keinen in irgendeine Richtung beeinflussen. Eines muss ich aber aus meiner Sicht klarstellen. Soweit ich es verstanden habe, geht es nicht um das Äußere des Wappens, also nicht darum, ob es besser aussieht oder nicht, sondern darum, ob wir mit einem aufoktroyierten Wappen oder mit einem vereinsdemokratisch legitimierten Wappen unseren Verein präsentieren wollen.

@Neues Forum
Ich habe mich jetzt mal im Rahmen des Leitbildes genauer mit dem Thema Satzungsverstöße beschäftigt. Es ist ein schwierges Feld, weil hier allgemeine Gesetze mit dem Vereinsrecht, welches sich aus dem BGB § 21 bis § 79 ergibt, teilweise interagieren. Grundsätzlich ist die Autonomie des Vereinsrechtes ein hohes Gut. Der normale Weg bei Verstößen, sieht den Rechtsweg vor, solange es keine in der Satzung enthaltenen Sanktionswege gibt. Das heißt, bei Satzungsverstößen kann ein Mitglied beim zuständigen Amtsgericht die Einhaltung der Satzung einklagen.

Man kann aber auch die Satzung entsprechend erweitern. Allerdings sind dann die Grundsätze der allgemeinen Rechtssprechung einzuhalten. Das heißt, wenn ich z.B. in der Satzung einen Passus habe, der besagt, das bei einem Verstoß gegen die Satzung ein Ausschluss aus dem Verein temporär oder auch dauerhaft folgt, dann muss ich auch ein Verfahren in die Satzung aufnehmen, dass die Rechtsstaatlichkeit dieser Entscheidung sicherstellt. Es muss also ein Organ benannt oder installiert werden, welches die Strafe aussprechen darf. Dieses Organ muss bei der Behandlung des Verstoßes aber alle rechtsstaatlichen Grundsätze abdecken. Hier geht es darum, dass der Beklagte sich verteidigen können muss, dass diejenigen, die die Strafe verhängen fachlich dazu geeignet sind, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung sichergestellt wird, die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird, die Gewaltenteilung berücksichtigt wird. Sobald die Grundsätze nicht eingehalten werden, können die Entscheidungen des Vereinsorgans, welches die Strafen ausspricht unabhänig vom Inhalt des Urteils einfach wegen formalen Mängeln von einem ordentlichen Gericht aufgehoben werden.

Man sieht, es ist sehr schwierig diesbezüglich eine rechtssichere Satzung zu schaffen. Für unseren Verein denke ich, dass wir nicht die Ressourcen haben, ein solches Konstrukt umzusetzen. Wir müssten uns also mit dem normalen Rechtsweg begnügen. Im konkreten Fall, kann man dem Aussichtsrat damit drohen, die Einhaltung der Satzung in Hinsicht auf die Mitteilung der Halbjahreszahlen vor dem Amtsgericht einzuklagen. Ich weiß aber nicht, wer dieses tatsächlich finanziell stemmen möchte oder kann. Als Drohkulisse kann es aber geeignet sein.

kann man denn den vorstand dann entlasten ?
@Aik und @Tobey,

die aktuelle Diskussion um solche Themen ist wichtig. Bis hin zum Einbringen als Antrag auf der MV, welcher auch gehört und angenommen wird. Nur so gelingt die Identifikation und Mitsprache mit dem Verein, im Sinne von Tradition und Zukunft.
Wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder diesen Antrag ablehnen, hat das dann einen offiziellen rechtsgültigen Bescheid. Okay, so läuft Demokratie.
Aber hier besteht jetzt die Möglichkeit eine übergestülpte Altlast zu revidieren. Viele würden "Hurra" schreien, viele vielleicht "Och nöö", und wiederum andere "ist mir doch ***** egal". Aber es wäre eine demokratische Entscheidung der Vereinsmitglieder!

Darüber hinaus gibt es natürlich noch jede Menge andere Bausteine, die zu einer besseren Identifikation führen würden. Hier seien nur mal am Rande andere neuzeitliche Altlasten, wie die Einführung eines Familienbeitrags sowie die praktische Belebung des RWE-Maskottchen "Kicko", erwähnt. Auch hier sollte die Demokratie mal Einzug halten.

Vom aktuellen Geschäft natürlich ganz zu schweigen, da hat das Neue Forum schon recht.
Ist richtig, was du schreibst.
Aber das "beleben von Kicko" - ich war letztens auf der RWE-Fanshop-Seite 

und war ehrlich überrascht, wie stark "Kicko" da präsent ist. Zu mindest im Merchandising-Bereich...
Keine Ahnung ob da die Rechte beim Verein liegen oder auch in Privathand...
die Rechte am Kicko liegen bei einer Privatperson :

https://register.dpma.de/DPMAregister/ma...6041111/DE
@Neues Forum
Die Nichtentlastung ist immer ein Mittel, um den Vorstand bzw. den Aufsichtsrat in die Pflicht zu nehmen. Wenn es um die Haftung geht, versteht meist jeder das Schluss mit lustig ist.

Zum Thema Vereinsstrafen habe ich hier noch eine gute Seite gefunden.
(11.11.2015, 00:45)Aik schrieb: Ist richtig, was du schreibst.
Aber das "beleben von Kicko" - ich war letztens auf der RWE-Fanshop-Seite 

und war ehrlich überrascht, wie stark "Kicko" da präsent ist. Zu mindest im Merchandising-Bereich...
Keine Ahnung ob da die Rechte beim Verein liegen oder auch in Privathand...

Ich glaube nicht, dass das der offizielle Onlineshop des FC Rot-Weiß Erfurt e.V. ist. Als Betreiber steht er jedenfalls nicht im Impressum.
Dagegen spricht auch, dass auf dieser Seite Artikel mit dem alten Logo verkauft werden und eben auch Kicko. Die Rechte beider Logos und meines Wissens auch die Vermarktungsrechte liegen nicht beim Verein.
Die Rechte an Kicko laufen wohl im Januar aus. Die des alten Wappens sind bis zum 30.06.2020 verlängert worden und liegen in Privathand.

https://register.dpma.de/DPMAregister/ma...0427344/DE

@Ritter: Danke für die interessante Seite.
(11.11.2015, 11:40)Papa schrieb: Ich glaube nicht, dass das der offizielle Onlineshop des FC Rot-Weiß Erfurt e.V. ist. Als Betreiber steht er jedenfalls nicht im Impressum.
Dagegen spricht auch, dass auf dieser Seite Artikel mit dem alten Logo verkauft werden und eben auch Kicko. Die Rechte beider Logos und meines Wissens auch die Vermarktungsrechte liegen nicht beim Verein.

http://www.rot-weiss-erfurt.de/Community/Fanshop.html

Und wo wird man hingeleitet? Zum einen Abseits.com und zu dem von dir erwähntem.
Andere Verkäufer gibt es nicht. Und Abseits.com ist wohl auch erst seit dieser Saison dabei.
Vorher hat es nämlich der andere Shop komplett alleine gemacht. Der Shopinhaber hat sich die Rechte am alten Wappen, an Kicko und auch am Namen in Großschreibweise gesichert.
Alles beim Patentamt nach zu lesen.
Leider findet man zu dem aktuellem Wappen nix. Aber da müssten/sollten die Rechte eigentlich beim Verein liegen. Oder wer soll die haben?
Wenn es so wäre dann hätte ja der Verein schön geschlafen..............aber das glaube ich nun wieder nicht.
Genauso siehts aus. Der Stefan Karl der die Rechte an Kicko und dem alten Wappen hat ist quasi der Shopbetreiber von Igels Fanbude.
Ich bin der Meinung, dass auch eben aus diesem Grund das alte Wappen noch so oft im Stadion zu sehen ist, es gibt einfach viele Fanartikel damit. Hätte der Shopbetreiber diese Rechte nicht würde man das alte Wappen nur vereinzelt sehen. Man sollte also nicht soviel Nostalgie hineininterpretieren nur weil man das Logo noch oft sieht.
Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass die Leute sich gerne mit dem Logo zeigen. Es diktiert einem ja niemand auf, welches Wappen man aufm Pulli zu tragen hat. Gefällt's mir nicht - kauf ich's nicht.




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