So hat es ja z.b. auch dieser Sportanwalt im TA Interview dargestellt (s. Medienspiegel von vorgestern oder so).
Themabewertung:
Mitgliederversammlung 2016
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Bei Verlust/Aberkennung der der Gemeinnützigkeit als e.V. drohen sehr hohe Nachzahlungen, die hoch Besteuert werden, welche einem Verein das Genick brechen könnte. Seit einigen Jahren schauen die Finanzbehörden da sehr genau hin, wie viel Einnahmen die Vereine erwirtschaftet haben!
16.12.2016, 11:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.12.2016, 12:00 von Nummer13.)
Es gibt keine festen Betrag. Es geht um die Gewinnerzielungsabsicht. Das ist ungefähr so konkret, wie einen Pudding an die Wand zu nageln.
Ja das Thema ist relevant und man sollte es auch nicht bagatellisieren. Trotzdem ist stand heute bisher keinem Sportverein die Gemeinnützigkeit aberkannt worden. Selbst der ADAC hat sich da herauswinden können. Wir reden hier also eher um eine gefühlte Gefahr.
ach so, das wurde nur erwähnt. ich wüsste jetz nix von einer Obergrenze, ich weiss das eventuelle Gewinne entweder dem Vereinszweck wied er zugeführt werden müssen bzw Rücklagen für bestimmte Vereinsdinge( Vereinheim, Sportanlage etc.) gebildet werden dürfen.
Schalke und Mainz sind auch noch e.V. und bei denen solls gut gehen und bei uns nicht? http://www.derwesten.de/sport/fussball/s...73770.html die erste Mannschaft soll ausgegliedert werden, die zweite wurde aufgelöst. Was bleibt dann noch? ein Nachwuchsverein oder? Wenn die erste Mannschaft aus dem verein ausgegliedert wird, gehört sie ja nicht mehr direkt zum Verein oder wie ist das rechtlich?
Die erste Mannschaft gehört nach der Ausgliederung rechtlich zu dem vom Verein geführten Wirtschaftsbetrieb "Spielbetriebs -GmbH " - um es mal ganz verkürzt zu sagen.
Da der Verein der Inhaber der GmbH ist (50+1) und diese GmbH ein Betrieb des Vereines ist, ist also formell die Mannschaft weiter Bestandteil des Vereines. Die gefühlte Gefahr der Aberkennung der Gemeinnützigkeit sehe ich durchaus. Richtig ist, das die Finanzämter jahrzehntelang eigentlich nichts dazu gesagt haben. Es gibt jedoch in der jüngeren Vergangenheit Beispiele, wo das passiert ist. Nicht im Profisport, auf anderen Ebenen. Nun ist es aber in Deutschland so, das in den letzten Jahren politisch gewollt die Steuerpolitik in Richtungen geführt wurde, wo Steuervergünstigungen an vielen Stellen abgebaut wurden oder in Steuervorgängen zunehmend auch die Finanzgerichte Urteile gefällt haben - und in vielen Fällen zu Gunsten der Finanzverwaltung. Neben den Gesetzen zu Steuern gibt es Unmassen interne Dienstanweisungen sowie das sogenannte "Steuerhandbuch" des Bundesministerium für Finanzen an die Finanzbehörden, wie Steuervorgänge auszulegen und zu beurteilen sind. Die Tendenz, immer genauer hinzusehen und häufig im Sinne des Staates zu beurteilen, ist definitiv da. Und da schaut man neuerdings auch bei den eV mehr und mehr hin.
gute Antwort. frage beantwortet. Für mich nachvollziehbar und verständlich. top.
Letztlich ist es gar nicht so entscheidend, ob RWE nun ausgründet oder nicht. Jedes Modell hat seine Stärken und Schwächen. Es gibt für beide Modelle Beispiele wo es funktioniert, oder auch nicht.
Entscheidend ist aber, egal was man tut, dass Verein, Mitglieder, Fans und Stadt an einem Strang ziehen. Das ist bei RWE wohl das größte Problem. Alle Parteien misstrauen einander, denken der jeweils andere will sie über den Tisch ziehen. Immer schön auf dem jeweils anderen rumhacken. Wie soll denn in dem Umfeld was werden? Ein erster Schritt wäre ja schon mal, wenn Vereinsführung und Mitglieder zueinander finden würden. Die Mitglieder sind nicht b**d. Wenn man anstehende Entscheidungen im Vorfeld ordentlich bespricht, stehen sie sicher auch einer Ausgründung nicht ablehnend gegenüber, wenn das der bessere Weg ist. Aber wie will denn die Vereinsführung so etwas komplexes wie eine Ausgründung hinbekommen, wenn nicht mal ein banaler Vorgang wie die Auswahl eines Maskottchens funktioniert? Mitgliederbeteiligung ist in einem Verein elementar! Ist das denn so schwer zu begreifen?
Unterm Strich kann die reelle Gefahr der Aberkennung der Gemeinützigkeit für einen Verein nur ein Vorstand eines Vereins beurteilen, der mit dem Finanzamt verhandelt.
Ich denke, dass da immer der kongrete Fall maßgeblich ist. @Nummer13 Dein Beispiel ADAC ist zwar richtig. Aber bitte, hier dürfte doch noch ein wenig mehr an Interessen reinspielen als nur das Finanzamt in München. Vor allem Politik und entsprechendes wirtschaftliches Netzwerk. Wer sollte denn ein Interesse daran haben, dass der ADAC an den Abgrund der Existenz geführt wird ? Da stehen 1000e Arbeitsplätze auf dem Spiel. Da werden kreative Lösungen gefunden - ohne Frage.
16.12.2016, 12:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.12.2016, 12:41 von Nummer13.)
@Ritter
Das mit dem Gehören ist etwas zu undifferenziert. Es hängt u.a. von der Rechtsform der Ausgliederung ab. Wichtiger ist aber die Unterscheidung Anteilseigner und Stimmberechtigung. Es könnte sein, dass Anteilseigner (Investoren) mehr Kapitalanteile an dem ausgegliederten Unternehmen halten, als sie Stimmberechtigungen haben. Dazu wird auf die 50+1 Regel hingewiesen und auch vom Präsidium empfohlen, diese explizit in den Gesellschaftervertrag zu integrieren, auch wenn sie seitens des DFB mal fallen sollte. Kurzum, der Verein soll immer zu mindestens 51% der Stimmrechte besitzen. Die Gesellschafteranteile können dahingehend höher ausfallen. So wäre es möglich, dass z.B. 3 Investoren zu je 20 % Anteile an der Gesellschaft erwerben und somit 60% Anteile besitzen. Wohingegen der Verein nur 40 % im Besitz haben würde. Wenn man eine KG a.A. (Kommanditgesellschaft auf Aktien) als Ausgliederungsform wählt, so haben die Aktionäre z.B. überhaupt keine Mitbestimmungsrechte. Relevant wäre der Gesellschafteranteil dann weniger für die Mitbestimmung, sondern eher für die Gewinnausschüttung. Wobei ich hier eine Aussage des Vereins nicht ganz verstanden habe, wo man mir sagte, dass der Verein mindestens 51% der Ausschüttung erhalten würde. Man sieht, im Detail wird es schon kompliziert und man kann da recht schnell das eigentliche Ziel der Bewahrung der Mitbestimmung aus den Augen verlieren bzw. die Gefahr eines beherrschenden Einflusses von Anteilseignern auch ohne direkte Ausübung von Stimmrechten schnell unterschätzen. Ziel aus Sicht der Vereinsmitglieder sollte hier die Sicherstellung der dauerhaften Mitbestimmung und der nachhaltigen Verhinderung von übermäßigem Einfluss der Anteilseigner (Investoren) sein.
Ich kann es nur immer wiederholen. Die Vereinsspitze ist von der Fanbasis so weit entfernt wie der Mond von der Erde. Das ist für mich das Hauptübel von Allem.
(15.12.2016, 23:01)ronry schrieb: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Lohnsteuer der Arbeitnehmer abzuführen. Heisst-von allen Spielern, Trainern und Angestellten. Das ist dann im Etat mit im Posten der Gehälter. Schreib ich ja. Aber von den SV-Beiträgen hat die Stadt nichts.
Geht man mal von einer Ausgründung aus, könnte die man ja positiv gestalten. Es gibt keine Investoren? Werden wir Fans halt Investoren.
Möglich wäre es z.B eine Genossenschaft zu gründen, die dann Anteile an der "Spielbetriebs -GmbH " erwirbt. Jeder Fan könnte Genossenschaftler werden und sich so indirekt am RWE beteiligen. In einer Satzung ist festgelegt was gehen soll und was nicht. Damit hat man einen guten finanziellen Hebel und weiterhin den Einfluss der Fans auf das "Produkt" RWE. Sicher gibt es auch noch viele andere Möglichkeiten. So etwas kann aber nur klappen, wenn die Grundstimmung in Verein und Umfeld positiv ist. (16.12.2016, 12:48)Master Tom schrieb: Geht man mal von einer Ausgründung aus, könnte die man ja positiv gestalten. Es gibt keine Investoren? Werden wir Fans halt Investoren. Gute Idee! Aber ich fürchte, der Erlös für Rot-Weiß wäre überschaubar. Angenommen 2000 Leute geben 100 € bspw. und erwerben damit Anteile hat man gerade mal 200K und das ist viel zu wenig und damit kommt man auch nicht weit.
Die Idee hatte ich auch schon. Genossenschaftlich nicht, aber das ist ein guter Einfall.
In ein paar Jahren kommt nämlich ein weiteres Problem dazu: Die Genussscheine müssen ausgezahlt werden. Wenn die Inhaber gefragt würden, ob sie von dieser Genossenschaft Mitglied werden wollen und im Gegenzug die Rückzahlung des Betrages der Genossenschaft als Anteil gegeben wird, ist das eine win-win-Situation für beide Partein. Ich kann mir gut vorstellen, dass da ein ordentlicher Betrag zu stande kommen würde. Sicher nicht so viel, wie mit einem einzelnen Investor, aber man könnte zumindest einen bestimmten Prozentsatz an Vereinsanteilen erwerben, die dann nicht an einen Investor ausgegeben werden könnten. |
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