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Mitgliederversammlung 2016
@MichaelB

Ich bin im Vorstand zweier eingetragener Vereine. Ich habe beim Notar damals genau hingehört. Das kannst Du mir glauben. Und Vereinsrecht ist da ziemlich unmissverständlich.
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(11.11.2016, 21:00)Papa schrieb: Bei einem eingetragenen Verein haftet der Vorstand mit seinem Privatvermögen .

Nun hau mal nicht solche Bolzen raus; wir finden deinen Rolf ja auch toll, aber zum Special-Hero mußt ihn nicht erheben!
Welcher Verrückte würde sich dann freiwillig an die Spitze eines insolvenzbedrohten e.V. stellen??
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Dann lies doch bitte einfach mal selbst nach: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__31.html , https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__31a.html , oder wenn Du es ausführlich haben möchtest: http://sportrecht.org/cms/upload/seminar...aumann.pdf

PS: Wieso hat der Verein Schulden, wenn der Vorstand der den Verein verlässt oder abgewählt wird, diese nicht begleichen muß? Wenn ein Vorstand / Präsident mit seinem privaten Geld für einen Verein haften müsste, würde sich keiner finden, der diese Ämter ausüben würde. Weder bei Rot-Weiß, noch bei den Kaninchenzüchtern, auch nicht in einer Gartenanlage.
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Oder eben nur Verrückte... zwinker
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@MichaelB

Gegenfrage. Was ist grobes Verschulden und wer legt fest, was grobes Verschulden ist.
Für den Fall der Insolvenz eines Vereines, kann das Herbeiführen einer Insolvenz nicht auch als grobes Verschulden ausgelegt werden ?
Ich habe mich mit diesem Thema befasst. Gott sei Dank haben meine beiden Vereine keine Schulden..
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Zitat:Gegenfrage. Was ist grobes Verschulden und wer legt fest, was grobes Verschulden ist. 

Begriffe wie 'Vorsatz' oder 'Fahrlässigkeit' definiert der Gesetzgeber.

Zitat:Für den Fall der Insolvenz eines Vereines, kann das Herbeiführen einer Insolvenz nicht auch als grobes Verschulden ausgelegt werden ? 

'Die Insolvenz' gibt es nicht. Führt ein Vorstand(smitglied) mit vorsätzlichen Handlungen eine Insolvenz herbei oder wird die Insolvenz wissentlich verschleppt, kann er haftbar gemacht werden. Geht der Verein insolvent weil die Mitglieder ihre Beiträge nicht zahlen oder Sponsoren abspringen ist der Vorstand nicht dafür haftbar.
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(11.11.2016, 17:55)Papa schrieb: Für das Präsisdium sowieso. Bei einem eingetragenen Verein haftet der Vorstand mit seinem Vermögen. Auch das ist ein Grund, warum sich potenzielle Nachfolger RRs eher bedeckt halten. Wer möchte schon einen Verein als Vorstand übernehmen mit Millionenschulden.

(11.11.2016, 20:09)MichaelB schrieb: Pauschal falsch.


Zitat aus Deinem Link: '...doch haftet der Vorstand immer noch bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz...'. Das bedeutet für mich kurz gesagt: Wenn kein schuldhaftes Verhalten eines Vorstandsmitglieds vorliegt, haften diese nicht.

PS: Du wiederlegst Dich ja selbst mit dem was Du schreibst:

Hallo Michael B:

Ich glaube du hast jetzt mich mit dem User "Papa" durcheinander gebracht.

Papa hat die Haftung meines Erachtens zu pauschal dargestellt.
Wenn das so wäre, dann würde wohl wirklich keiner mehr ein Ehrenamt übernehmen.

Ich habe einen Link beigefügt, in dem zu erkennen ist, dass nur unter bestimmten Voraussetzungen die Haftung greift.
Dort sind verschiedene Konstellationen aufgeführt.

Zitat:Bei all seinen Tätigkeiten als Vereinsvorstand trägt dieser persönlich die Vereinshaftung, wenn er fahrlässig oder vorsätzlich handelt oder auch „unterlässt“. Es müssen also gewisse Voraussetzungen für eine persönliche Haftung des Vorstands gegeben sein.

  
Oben ein Zitat aus dem Link.
Wobei ich mich gerade mit einem Fachmann unterhalten habe.
Die Fahrlässigkeit allein reicht wohl auch nicht aus. Es muss wohl schon grob fahrlässig sein.

Es ist also alles gar nicht so einfach.

Aber der Eindruck, der durch "Papa" seinen Beitrag entstand, denn wollte ich so nicht stehen lassen.

Man macht ja auch nicht umsonst einen e.V. um die (persönliche) Haftung stark zu minimieren.
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Die Haftung (gesamtschuldnerisch) des Vorstandes oder des Aufsichtsrates bei einem e.V. tritt nur ein, wenn er grob fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt. Außerdem hat jeder e.V. die Entlastungsregel.

Jetzt frage ich mich schon, ob die Mehrzahl bei den MV's wissen, worüber sie abstimmen. Auf jeder MV ist die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes ein zentraler Tagesordnungspunkt (TOP). Durch die Entlastung, werden Vorstand und Aufsichtsrat aus der haftenden Verantwortung entlassen. Als Mitglied hat man also die Möglichkeit den beiden Gremien die Entlastung zu verweigern. Dies ist aber nur zulässig, wenn obige Bedingungen (grob fahrlässiges Verhalten oder Vorsatz) eingetreten sind. Sollte also die MV den Gremien die Entlastung versagen, so können diese eine Entlassung aus der Haftung trotzdem einklagen.

@Flaschendeckel
Eine einfache schnelle Finanzierungslösung wird es für unseren Verein nicht geben. Es ist egal, ob wir Verein oder GmbH & Co, KG aA oder ähnliches werden. Wenn sich nicht mehr Menschen mit dem Verein identifizieren und sein Werbewert nicht steigt, rettet uns nichts. Ziel muss es sein Einnahmen und Ausgaben im Etat in Einklang zu bringen. Dann kann man nachhaltig wirtschaften und auch mit Schulden überleben. Davon sind wir aktuell sehr weit entfernt.
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(14.11.2016, 09:29)Nummer13 schrieb: Die Haftung (gesamtschuldnerisch) des Vorstandes oder des Aufsichtsrates bei einem e.V. tritt nur ein, wenn er grob fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt. Außerdem hat jeder e.V. die Entlastungsregel.

Jetzt frage ich mich schon, ob die Mehrzahl bei den MV's wissen, worüber sie abstimmen. Auf jeder MV ist die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes ein zentraler Tagesordnungspunkt (TOP). Durch die Entlastung, werden Vorstand und Aufsichtsrat aus der haftenden Verantwortung entlassen. Als Mitglied hat man also die Möglichkeit den beiden Gremien die Entlastung zu verweigern. Dies ist aber nur zulässig, wenn obige Bedingungen (grob fahrlässiges Verhalten oder Vorsatz) eingetreten sind. Sollte also die MV den Gremien die Entlastung versagen, so können diese eine Entlassung aus der Haftung trotzdem einklagen.

Das ist ja auch unstrittig. Und genau das Thema der Entlastung auf MV von Fußballvereinen ist so eine Sache. Es kommt ja nicht selten vor, dass Vorstände nicht entlastet werden.
Aktueller Fall ist Stefan Kuntz, der auf der MV des 1.FC Kaiserslautern eben nicht entlastet worden ist.
Es wird ja hier so dargestellt, dass es völlig unmöglich ist, als Vorstand persönlich in Haftung genommen zu werden. Der Verein braucht nur in finanziell schwieriges Fahrwasser zu gelangen und der Vorstand von den Mitgliedern nicht entlastet werden. Schon muss man als Vorstand vor Gericht die Entlastung einklagen. Und jeder weiß, dass das dort  dann auch anders ausgehen kann, als man denkt.
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Ein Mitglied entscheidet bei einer Entlastung, ich sage mal 'aus dem Bauch heraus'. Um einen Vorstand haftbar zu machen muß die Justiz letztendlich entscheiden. Gibt es keine Beweise für grob fahrlässiges Verhalten oder Vorsatz, kann er nicht verurteilt und somit nicht haftbar gemacht werden. Ist doch logisch, oder?
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Wird RR nicht immer hier als Finanzexperte hingestellt? Und da übernimmt er einen Verein mit 4 Mio. Schulden für die er mit seinem Privatvermögen aufkommen muss? Und hat sich der Schuldenstand nicht auch noch erhöht? Passt alles nicht so richtig oder?
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hmm ist jetzt der 3te Kreis den ihr zu dem Thema Haftung im Verein auf macht. 
Bitte Bitte nicht nochmal!
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(03.11.2016, 15:43)Guerti schrieb: Wahrscheinlich wird es eine große Menge Zeit und etwas Geld kosten.

Kosten, die wir uns sparen können, wenn die Mitglieder ohnehin dagegen sind.

Außerdem verkauft sich so eine Entscheidung besser portionsweise und unter Einbeziehung der Mitglieder.

Wenn es so die "Wahrscheinlich(keit)" sein soll, warum wird das dann nicht eindeutig benannt? Ist ein Studium für diesen Artikel notwendig? Ich will VORHER eindeutig, klar und verständlich wissen für was ich abstimmen soll.

Das geht aus diesem Gefasel (jedenfalls für mich minderbemitteltes, zahlendes Mitglied eines Fußballvereines) nicht hervor. Von irgendwelchen Sachen, die man hinein interpredieren kann, kann man vielleicht ein ganzes Buch schreiben. Aber die Mitglieder sollten schon vorher RICHTIG ins Boot genommen bzw. ins rechte Licht gesetzt werden.

Ich kann das leider so nicht erkennen. Und deshalb wird es von mir ein klares NEIN geben. Nicht mit dieser Argumentation gegenüber ca. 2.000 Mitgliedern.
(14.11.2016, 17:16)Keks76 schrieb: hmm ist jetzt der 3te Kreis den ihr zu dem Thema Haftung im Verein auf macht. 
Bitte Bitte nicht nochmal!

Hast du mal nen Link wo das alles schon mal erklärt wurde?
(11.11.2016, 16:21)Flaschendeckel schrieb: Ich bin etwas ratlos und enttäuscht ob des augenscheinlichen Desinteresses hier.

Richtig. Und es wird leider genauso enden, wie es jetzt hier diskutiert wird.
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(29.11.2016, 22:58)andi schrieb: Der Verlust für das Kalenderjahr 2016

so ein käse. seit wann werden bei fußballvereinen kalenderjahre bilanziert?
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Alles, wo es ausschließlich um die Ausgliederung geht, HIER bitte.
Das habe ich aus den verschiedenen Themen der letzten 2-3 Wochen an Beiträgen mal alles dorthin gepackt, weil das Thema uns definitiv noch länger beschäftigen wird.
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