(29.11.2014, 20:53)MichaelB schrieb: Wenn man auf Dinge setzt, die irgendwann zurückgezahlt werden müssen und man dann just zu diesem Zeitpunkt dann wieder neue solche oder ähnliche Einnamemöglichkeiten benötigt, um dies zu tun, kann man schon von einer Art Schneeballsystem sprechen. Aber vielleicht gibt es ja am Montag die Info darüber, wie der Verein das bewerkstelligen möchte.
"Schneeballsystem " - sagt man dann, wenn laufende Einnahmen von Anlegern sofort wieder als laufende Ausgaben an Anleger gezahlt werden und damit die tatsächliche Vermögenssituation des Anlageproduktes verschleiert wird.
Heißt - Anleger X zahlt sofort 1.000€ und bekommt -sagen wir -10% versprochen. Anleger Y hat aber schon vor einem Jahr 1.000€ gezahlt und dessen 10% sind fällig - die aus den 1.000€ von Anleger X genommen werden, weil tatsächlich die Kohle nicht da ist.
Um diesen Prozeß am Leben zu halten über einen langen Zeitraum und den Anlegern einen Erfolg der Anlage vorzugaukeln, brauche ich immer mehr neue Anleger mit frischem Geld. Bis die Blase eines Tages platzt.
Das nennt man "Schneeballsystem".
Im beruflichen Sinne hatten Kunden das gelegentlich im Ordner und sich besonders in den Nachwendejahren von windigen Vermittlern sowas aufschwatzen lassen. Ganz beliebt waren damals geschlossene Immobilienfonds in der Richtung.
Bei den Genusscheinen gibt es a) eine Zeichnungsfrist - dann ist Schluss mit der Ausgabe und dem Kauf. War glaube der 31.03.2015. Wenn ich falsch liege, bitte korrigieren. Danach geht kein neues Geld mehr in Form von Scheinen.
b) einen Zisnzahlungszeitpunkt JÄHRLICH - also nicht am Ende der Laufzeit, wie hier fälschlicherweise einige geschrieben haben. Der ist jährlich am 31.08. - also 2 Monate nach Ende des Geschäftsjahres.
c) einen definierten Endpunkt des Genusscheines am 30.06.2021. Dann muss der Ausgeber die gezeichnete Summe dem Inhaber des Scheines zurückgeben plus den letzten Jahreszins.
Zu einem Schneeballsystem schon ein gewaltiger Unterschied.
Worüber man sich aber absolut im Klaren sein sollte - wer hier einen Genussschein kauft, sollte vorher wissen, das entsprechend dieser Art des Wertpapieres der Totalverlust des Papieres = sprich des Geldes zum Risiko dieses Geschäftes gehört.
Und im Grundsatz ist das bei jedem Genussscheingeschäft so.
Diese Genussscheine sind KEINE Form der Geldanlage, wo ich mit absoluter Sicherheit mein Geld wiedersehe.
Wer hier auf den Erhalt von Zinsen in der Geldanlage spekuliert, der zockt.
Wer hier kauft, sollte den Nennbetrag des Scheines übrighaben und den möglichen Totalverlust des Geldes verkraften können.
Oder ist so ideell zum Verein veranlagt, das ihm das egal ist.
Alle anderen, die sich da unsicher sind oder etwas in Illusionen leben, sollten die Finger davon lassen.
Unter dem Strich - und deswegen macht man das wahrscheinlich als Genussscheingeschäft - steht die Chance einerseits, dass der Anleger sein Geld vollständig wiedersieht plus jährlich seine Zinsen.
Der Verein kann mit frischem Geld seinen Spielraum erweitern, sich von drückenden Altlasten trennen und finanziell eine solide Grundlage schaffen, eventuell dann sauber eine Spielbetriebs-GmbH zu gründen und den professionellen Bereich zum Schutz des Vereines auszugliedern.
Unter den derzeitigen Voraussetzungen ist das nicht möglich - eine entsprechende Frage beantwortete Rombach mit dem Satz, dass er nach Anmeldung der GmbH gleich die Insolvenz beantragen kann unter heutigen Verhältnissen.
Andererseits - abhängig vom sportlichen Erfolg natürlich und den Rahmenbedingungen - kann am Ende der Totalverlust des Geldes stehen, wenn auf der Strecke dahin Dinge schief gehen.
Deswegen ist dieses Papier nur etwas für Zocker oder Idealisten oder Leute, die dem Verein so frisches Geld geben wollen.
Chancen und Risiken muss jeder für sich selbst abwägen.