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Gründungsversammlung des FC Rot-Weiß Erfurt Fanrat eV am 12.01.2018
@Papa
Da hast du wohl Recht. Ich denke aber genau dass was du beschreibst, hat zur jetzigen Situation geführt. Wir brauchen Leute im AV die von der Materie etwas verstehen u. ihrer Aufsichtspflicht nachkommen.
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Ich glaube, dass es keine besseren AR Mitglieder geben kann, als Mitglieder des Fanrates. Sicher wäre es von Vorteil, wenn sie gewisse Fähigkeiten mitbringen. Aber solche Leute gibt es im Fanrat...
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(20.12.2017, 23:06)RWE MBJ schrieb: Was Qualifiziert die entsprechenden Personen wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen o. zu überprüfen.

Was qualifiziert die anderen AR zu irgendwas?
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Der Satzungsentwurf ist das Ergebnis mehrerer Treffs, auf dem sich Fanvertreter genau für diesen Entwurf mehrheitlich ausgesprochen haben. Dazu waren alle eingeladen, sich zu beteiligen. Wer hier noch Änderungen wünscht, kann gern an der Gründungsversammlung teilnehmen und dort Änderungswünsche formulieren und dafür Mehrheiten finden. 

Der Aufsichtsrat ist zunächst erst einmal ein Kontrollgremium, allerdings bei Rot-Weiß mit der Kompetenz, den Präsidenten bestimmen zu können. Dass Fanvertreter im Aufsichtsrat sitzen, scheint aufgrund der Entwicklung der letzten Jahre nicht nur ein Möglichkeit, sondern geradezu ein Muss zu sein. Fanvertreter können effektiv kontrollieren, natürlich im Verbund mit den anderen AR-Mitgliedern. Denn genau an effektiver Kontrolle hat es dem Verein gemangelt. 

Die Idee, dass vom Fanrat Fanvertreter in den Aufsichtsrat geschickt werden (was das aktuelle Präsidium und diverse aktuelle und potentielle Aufsichtsratsmitglieder ausdrücklich begrüßen), muss natürlich entsprechend personell unterfüttert sein, d. h. es sollten und müssen Fanvertreter dorthin, die klug und kommunikativ genug sind, die Zusammenhänge zu verstehen, sich durchzusetzen und entsprechend sachlich mit den anderen Aufsichtsratsmitgliedern und dem Präsidium zu verständigen. Aber das ist eigentlich eine Grundvoraussetzung für alle Mitglieder des Aufsichtsrates. 

Wie immer hier die Einladung: 
Bringt Euch ein in den Fanrat! Macht mit! Gestaltet mit! Und wählt die Personen entsprechend mit aus - oder kandidiert selber, um vom Fanrat entsandt zu werden. Aber das ist eigentlich erst der zweite oder gar dritte Schritt, der erste ist zunächst die Gründung des "Fanrat Rot-Weiß e.V.".
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(20.12.2017, 23:32)Guerti schrieb: Ich hab es noch nicht ganz verstanden. Entweder, ich bin AR-Mitglied, oder ich bin es nicht. Man kann nicht 2 Plätze "freihalten".

Was m. M. n. möglich ist, ist, dass der Fanrat 2 Kandidaten vorschlägt und dann zur MV durch seine Mitglieder und andere Überzeugte wählen lässt. Dafür muss natürlich die Frist gewahrt werden.

Gut, Du warst jetzt persönlich nicht bei den Fanratsitzungen dabei, andere aber schon, die das hier hätten erklären können...

Lt. Satzung sind generell 2 Plätze im AR frei - die sind dem amtierenden OB der Stadt und dem amtierenden Landesminister für Sport ( in aller Regel der Innenminister, der für das Ressort verantwortlich ist) anzudienen.
Rückwirkend hat glaube zu keiner Zeit einer dieser Personen ( oder Ruge als OB mal kurzzeitig???) seit 1990 die Funktion im AR tatsächlich ausgeübt.

In den ersten Sitzungen des Fanrates im November kam die Diskussion zu dem Thema auf.
Da sich der Fanrat aber selbst erst noch ordnen und seinen Weg finden musste sowie die Frist zur Einreichung von Anträgen für die damals anstehende MV am 02.12. abgelaufen war, hat man folgendes beraten.

Die Ultras haben bereits seit längerer Zeit eine Satzungskommission - diese Vereinssatzung - das haben die letzten Wochen gezeigt - ist an vielen Stellen schwer überarbeitungsbedürftig.
Wir sind dann darauf gekommen, das wir zuerst den Fanrat eV gründen und dann eine Satzungskommission bilden, die sich mit Satzungsänderungen und den Anträgen dazu beschäftigt.

In dem Zusammenhang wurde diskutiert, das dann eine außerordentliche MV beantragt wird im späteren Verlauf von 2018 , um die Satzungsänderungen zu beraten und abstimmem zu lassen auf einer AOMV.

Eine der Satzungsänderungen beinhaltet dann auch die Frage, das der Fanrat eV laut Satzung RWE dann zukünftig 1-2 Personen in den AR entsenden darf.
Nicht geklärt und noch zu entscheiden ist bisher die Frage, ob der Fanrat eV innerhalb des Vereines ( und damit dessen Satzung ) ein Organ des Vereines wird oder für sich bleibt.
Das wird sicher erst nach Gründung besprochen.

Eine Fristenwahrung ist laut RWE-Satzung eigentlich nicht mehr möglich, da der Fanrat bislang keine Kandidaten ausgesucht hat/ausssuchen konnte.
Hier ginge eigentlich nur der Antrag auf Kooptierung und der nächsten AOMV oder ordentlichen MV die ordnungsgemäße Nachwahl der entsprechenden Fanvertreter für den AR.
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(21.12.2017, 11:10)ronry schrieb: Lt. Satzung sind generell 2 Plätze im AR frei - die sind dem amtierenden OB der Stadt und dem amtierenden Landesminister für Sport ( in aller Regel der Innenminister, der für das Ressort verantwortlich ist) anzudienen.
Rückwirkend hat glaube zu keiner Zeit einer dieser Personen ( oder Ruge als OB mal kurzzeitig???) seit 1990 die Funktion im AR tatsächlich ausgeübt.

In den ersten Sitzungen des Fanrates im November kam die Diskussion zu dem Thema auf.

(20.12.2017, 22:20)Papa schrieb: Im AR sind immer zwei Plätze für den Bürgermeister und den Minister in Thüringen der für Sport (?) zuständig ist, reserviert. Diese Plätze sind noch nie in Anspruch genommen worden. Wenn ich richtig informiert bin, verzichtet einer von beiden auch weiterhin, der andere könnte das wahrscheinlich auch. Diese beiden Plätze könnten dann die entsandten Fanratmitglieder einnehmen und zwar auch erst zu einem späteren Zeitpunkt als bei der 
MV. So habe ich das in Erinnerung zumindest.


Art. 15- Aufsichtsrat (1) 
Zusammensetzung des Aufsichtsrates
...
b) Eine Mitgliedschaft ist dem jeweiligen Oberbürgermeister der Stadt Erfurt und eine weitere Mitgliedschaft im Aufsichtsrat dem für Sport zuständigen Fachminister der jeweiligen Landesregierung des Landes anzudienen, die für die Stadt Erfurt zuständig ist. Lehnen der Oberbürgermeister und/oder der Fachminister das ihnen angediente Amt ab, so bleibt die Aufsichtsratsstelle unbesetzt. 



https://www.rot-weiss-erfurt.de/media/79...%2010/2014
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(21.12.2017, 15:42)MGN schrieb: Art. 15- Aufsichtsrat (1) 
Zusammensetzung des Aufsichtsrates
...
b) Eine Mitgliedschaft ist dem jeweiligen Oberbürgermeister der Stadt Erfurt und eine weitere Mitgliedschaft im Aufsichtsrat dem für Sport zuständigen Fachminister der jeweiligen Landesregierung des Landes anzudienen, die für die Stadt Erfurt zuständig ist. Lehnen der Oberbürgermeister und/oder der Fachminister das ihnen angediente Amt ab, so bleibt die Aufsichtsratsstelle unbesetzt. 



https://www.rot-weiss-erfurt.de/media/79...%2010/2014


Und genau das ist der Grund, eine Satzungsänderung beim FC Rot-Weiß Erfurt e.V. anzustreben. Es geht nicht darum, die Plätze des OB oder des Ministers einzunehmen, sondern zwei zusätzliche Plätze nach diesem Muster für die Vertreter des Fanrats zu schaffen.
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Danke für die Aufklärung.

Jetzt fehlt mir noch die Erklärung zur Blockwahl.
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Dann habe ich das falsch aufgefasst.
Bedeutet dann auch, dass ein oder zwei Fanräte erst nach einer späteren AOMV , bei der Satzungsänderungen beschlossen werden, in den AR einziehen können.
Es wäre gut gewesen, wenn der Fanrat bereits am 20.01. mit vertreten gewesen wäre.
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(20.12.2017, 21:28)MGN schrieb: @makjoo,

wenn meine Sichtweise falsch ist, erklär mir mal bitte deine.

Meine Sichtweise deckt sich mit meiner Aussage zuvor und den weiteren Erklärungen hier von ronry und Michael Kummer.
Sollte mittlerweile geklärt sein.
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(21.12.2017, 00:01)psychotron schrieb: Was qualifiziert die anderen AR zu irgendwas?

Das ist halt die große Frage. Die können wir aber zumindest per Wahl bestimmen. In den mir nachfolgenden Beiträgen wurde das geplante Vorgehen bezüglich des Fanrat's dargelegt. Ich denke, daß diejenigen welche dann in den AV wollen , von der Materie etwas verstehen. Es werden wohl diejenigen sein, welche sich jetzt schon voll einbringen u. nah dran sind. Das mit den Plätzen wurde erklärt, alles gut!!!
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Generell finde ich die Idee, Fanvertreter im AR zu platzieren, sehr gut.

Ich verstehe (glaube ich), was RWE MBJ meint.

Einem Innenminister und Oberbürgermeister im AR einen festen Sitz einzuräumen, ist durchaus sinnvoll. Die haben politischen Einfluss, Kontakte zu Vereinen und Wirtschaft und ggf. Informationsvorsprünge. Ich sehe ein sehr großes Interesse für den Verein, wenn diese Personen den AR-Sitz einnehmen würden.

Die restlichen Aufsichtsratsmitglieder sollten gewählt werden. Sie können sich bei der MV präsentieren, im besten Fall auch vorstellen, wo sie sich einbringen können und welche Ideen sie anschieben wollen und dann können die Mitglieder entscheiden. Dieses permanente "ich mach nicht mehr mit" gefolgt von wilder Kooptiererei muss ein Ende haben. Eine Kooptierung sollte eine Ausnahme sein, die ich z. B. für einen Fanvertreter letztmalig ohne Not begrüßen würde.

Ansonsten sehe ich keinen Grund, warum für den Fanrat ein oder zwei Sitze "freigehalten" werden sollen. Zum einen ist der Fanrat Vertreter der Fans, hat also beste Voraussetzungen, um sich bei einer Wahl durchzusetzen, zum anderen sollte man immer erstmal die Entwicklungen im e. V. sehen und wie breit die Basis nach 1,3 oder 5 Jahren noch ist.
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(22.12.2017, 12:48)Guerti schrieb: Einem Innenminister und Oberbürgermeister im AR einen festen Sitz einzuräumen, ist durchaus sinnvoll. Die haben politischen Einfluss, Kontakte zu Vereinen und Wirtschaft und ggf. Informationsvorsprünge. Ich sehe ein sehr großes Interesse für den Verein, wenn diese Personen den AR-Sitz einnehmen würden.

Das nützt aber nix wenn sie nicht wollen. 
Mir wäre auch viel lieber gewesen wenn der OB om AR gewesen wäre. Dann wären einige Dinge vermutlich anders gelaufen.
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Es geht mir nicht um wollen oder nicht, sonder, ob es Sinn macht, AR-Plätze "festzuschreiben" und wenn ja, an wen.
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(22.12.2017, 12:48)Guerti schrieb: Dieses permanente "ich mach nicht mehr mit" gefolgt von wilder Kooptiererei muss ein Ende haben.

Gerade deshalb wäre es doch sinnvoll, wenn der Fanrat als solches im AR vertreten ist. Damit vermeidet man doch, dass da einer gewählt wird der irgendwann nur noch sein Ding macht oder garnix mehr, sei es aus Zeitmangel oder was auch immer. Ein Fanratsvertreter ist ja immernoch irgendwo dem Fanrat gegenüber verpflichtet und kann von diesem kontrolliert und ggf. ausgetauscht werden. Damit steht die Fanvertretung in jedem Fall auf breiteren Füßen als bei jeder Einzelperson.
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