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Fußballfans und Fankultur - alles zum Thema
(19.01.2015, 22:20)Papa schrieb: Weil es so ist. Das Verfahren kostet Geld. Das ist doch nicht kostenlos.
Das ist sogar den ganzen "Durchschnittseuropäer mit mittleren Bildungsabschluß" hier klar - nur du wirfst hier immer in einer Selbstverständlichkeit mit Zahlen um dich, als wenn du Buchhalter von z.B. dem Frahn oder gar dem DFB wärst...
Drauf angesprochen eierst du zurück, wie "stand in der Zeitung" (wo du doch selber ein eifriger Verfechter davon bist, dass da selten was Wahres drinne steht) oder verallgemeinerst, wie z.B. "Das kostet Geld. Das ist doch nicht kostenlos..."...
Einfach mal nicht zu dick auftragen - es ist keine Schande, etwas nicht ganz genau zu wissen...zwinker
Es wird nur schnell peinlich und nervig, wenn man immer so tut... zwinker

Zum Thema : Erstmal bleiben - bis zur entgültigen Urteilsverkündung - wohl "nur" die Anwaltskosten am Verein hängen...
Wer weiß, vielleicht hat Rombach ja ne "Advocard"... Pfeifen
Un 10000,-€ Gerichtskosten werden es wohl nicht; kann ich mir nicht vorstellen...
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Können es auch nicht werden. Dafür ist der Streitwert viel zu wenig. Gerichtskosten trägt außerdem erstmal der Kläger. Es sei denn im fussball ist das anders. Aber danke für deine Worte @aik ;-)
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(18.01.2015, 17:02)dawnofbattle schrieb: Man darf solch einen haarsträubenden Blödsinn seitens der DFM nicht hinnehmen. Wo soll das denn enden? Einen Zusammenhang zur Lizenzierung sehe ich nicht, da werden vorrangig wirtschaftliche Eckdaten bewertet. Sind die wasserdicht, können die Opis gar nichts anderes als die Lizenz zu erteilen. D.h. wasserdicht sollten die Daten halt sein.

Konkret zum Abschiedsspiel und einem Prozess vor einem Zivilgericht: Ein Gutachten müsste zur eindeutigen Auffassung kommen, dass eine Trennung beider Veranstaltungen gegeben war, ein Pyroverbot hätte deshalb nicht ausgesprochen werden dürfen. Dann hätte man Argumente in der Hand. Und genau hier sehe ich das Problem, die eindeutige Trennung nachzuweisen. Eine Eintrittskarte, ein Veranstalter, dieselben Winkelemente...wohl eher wackelig.

Werden finanzielle Mittel für den Kampf wider den Blödsinn benötigt, würde ich mich daran beteiligen.

Schau Dir mal heute im Erfurter Lokalteil der TA - warum das nur dort steht, will sich mir nicht so recht erschließen - an, was der beauftragte Feuerwerker zu dem ganzen Theater sagt. Und dazu, was dieser grottige MDR daraus gemacht haben soll (habe den Beitrag dazu nicht gesehen). Da drängt der Morgenkaffee wieder ans Licht, wenn man das liest. Sicherheitsvorkehrungen und Genehmigungen und Absicherung in alle Richtungen - nur in Frankfurt/M. interessiert das offenbar keinen. Kann man einfach alles ignorieren? Muss man sich alles gefallen lassen? Andererseits haben natürlich auch alle hier genannten Bedenken ihre Berechtigung. Bin total gespalten. Wehren oder stillhalten - in Erwartung der sonst mit Sicherheit einsetzenden Schikane seitens des Verbandes?
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(19.01.2015, 02:20)MGN schrieb: Entschuldigung, das ich dich hier symbolhaft für alle "Genießer" benutze, aber warum wollt ihr eigentlich immer Genussscheine zum Helfen? Schließt doch lieber ein paar Mitgliedsbeiträge ab, dann helft ihr dem Verein viel besser. In allen Belangen!


Diesen Statuten hat sich aber auch der RWE unterworfen. Dagegen vorgehen kannst Du nur anderweitig und nur zivilrechtlich ala "Bosman" oder "Pechstein".


Und hier kommt trotz aller Emotionalität der Gesetzestext (dfb.de) ins Spiel, der da lautet:
3. Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen

§ 24
Verbot des Einbringens und Abbrennens von Pyrotechnik
1. Der Verein sorgt im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür, dass keine Pyrotechnik und vergleichbare Gegenstände in die Platzanlage eingebracht, abgebrannt oder verschossen werden.
2. ...
3. Eine Befreiung des in Absatz 1 geregelten Verbots gemäß § 34 kann grundsätzlich nur für behördlich genehmigte Feuerwerke oder ähnliche Veranstaltungen, die von einer Fachfirma durchgeführt werden sollen, erteilt werden. Die Alleinverantwortung für die Veranstaltung verbleibt in jedem Fall beim Verein.



In unserem Fall also erstmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, und dann alle Anklagepunkte prüfen. Prüfen hinsichtlich der eigenen Korrektheit (Beantragung der Befreiung), genauso wie die eventuell beschiedene Ablehnung (Begründung).
Siehe dazu auch:


§ 34
Befreiung
Von den einzelnen Vorschriften kann in begründeten Ausnahmefällen unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten Befreiung erteilt werden. Die Befreiung kann nur auf Antrag des Platzvereins erteilt werden. Der Antrag ist zu begründen.
Zuständig ist die DFB-Kommission Prävention & Sicherheit & Fußballkultur.



Das Verständnis für die Sache spielt hier keine Rolle. Hier geht es nur um das eventuelle Hinwegsetzen von DFB-Regeln. Das gilt es zu prüfen.
Ohne die Sache gutheißen zu wollen, aber Selbstjustiz ist in einem Rechtsstaat halt gesetzeswidrig. Und sei es nur für ein Exempel...



Als Randnotiz sei hier noch der Gesetzestext erwähnt:
§ 7
Strafen gegen Vereine und Tochtergesellschaften in einzelnen Fällen
1. Bei Bundesspielen gelten für Vereine und Tochtergesellschaften unter anderem folgende Strafen:
a) für Spielen ohne Genehmigung Geldstrafe bis zu € 30.000,00;




Also, erstmal wieder locker durch die Hose atmen, eventuelle Berufungsansprüche durch den Vorstand prüfen lassen und dann sehen wir weiter.
Unschuldig oder schuldig im Sinne der Anklage. Wir werden es erfahren, nur ruhig Blut.
Von daher bekommt Punkt D mein Kreuz.
Winken1

§24, Abs. 3 - siehe heutige TA-Lokalausgabe Erfurt. Feuerwerker meldet sich zu Wort.
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(20.01.2015, 08:19)annaka schrieb: Schau Dir mal heute im Erfurter Lokalteil der TA - warum das nur dort steht, will sich mir nicht so recht erschließen - an, was der beauftragte Feuerwerker zu dem ganzen Theater sagt.

Gibt es eine Verlinkung dazu?
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(19.01.2015, 15:07)Rosenheimer schrieb: wo war da eigentlich der DFB?

und wo war er da

Ist ja unglaublich. Auch habe ich unlängst ein Video auf Youtube gesehen vom letzten Auftritt der Unioner in Aue. Mir ist nicht erinnerlich, dass es da große Sanktionen gegeben haben soll.
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(20.01.2015, 08:19)annaka schrieb: Da drängt der Morgenkaffee wieder ans Licht, wenn man das liest. Sicherheitsvorkehrungen und Genehmigungen und Absicherung in alle Richtungen - nur in Frankfurt/M. interessiert das offenbar keinen.

Sehr interessant. Hier mal ein Auszug aus einer Antwort-E-Mail vom DFB auf eine Protest-Email eines engagierten RWE-Fans.
DFB schrieb:....
Während der Sportgerichts-Verhandlung konnte der Verein keinerlei Genehmigungen für die Pyroshow vorlegen, auch nicht von städtischen oder staatlichen Stellen.
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Hmm also was denn nun ? Lügt da der DFB oder hat sich der Verein schlecht vorbereitet und die Genehmigungen nicht mit zur Verhandlung genommen ? Oder gab es gar keine schriftlichen Genehmigungen ?

Ich weiß gar nicht, welcher Fakt davon am schlimmsten ist.
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Da bin ich jetzt auch mal gespannt.
Da wird sich ein Herr Windisch mit Freude drauf stürzen und gleich mal bei der Stadt anrufen.
Will mir gar nicht ausmalen, wenn es da wirklich keine Genehmigung gab, was dann hier und in Fußballdeutschland los ist. Orle sag ich nur.
Aber hoffe auf schlechte Vorbereitung. Oder schlichtweg vergessen.
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Es müssen Genehmigungen vorgelegen haben. Anders ist der Beitrag heute in der TA, wo der Pyrotechniker zu Wort kommt, garnicht zu interpretieren.
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[Bild: 84c1f181d49c0b48911909d6963909e8.jpg]
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Warum ist es sinnvoll die ordentliche Gerichtsbarkeit in dieser Sache zu bemühen?!?

WEIL!!!!
Dieses Urteil und die dafür zu Grunde liegenden Regularien des Sportverbandes nicht mehr den sportlichen Wettbewerb regeln, sondern sich in Rechtsgebiete einmischen, die eigentlich der staatlichen Hoheit vorbehalten sind. Die Rechtsprechung der Sportgerichtsbarkeit hat sich verselbstständigt. Grundlegend sind die Regeln der Sportverbände und damit auch deren judikativen Organe dazu da, einen fairen sportlichen Wettbewerb sicherzustellen. Leider hat im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklung des Sports auch die Regulierung wirtschaftlicher Aspekte durch die Sportverbände zugenommen. Hier überschreiten die Sportverbände regelmäßig die Grenze zur staatlichen Hoheit über das Recht.

Die Problematik bei unserem Urteil liegt im Grunde nicht in der Tatsache, dass der Verband hier eine Strafe ausspricht. Nein es ist zu hinterfragen, warum der Sportverband sich herausnimmt auf dem Gebiet der Sicherheit pseudorechtliche Normen zu erlassen, die nicht den sportlichen Wettbewerb regeln. Außerdem ist es nicht haltbar, dass der Sportverband in Verbindung mit seiner Sportgerichtsbarkeit in seinem Strafmaß finanzielle Strafen vorsieht. Es ist nämlich unbestritten, dass der Fußball mittlerweile zu einem Wirtschaftsmarkt geworden ist. Mit welcher Legitimation greift also der Sportverband in den Markt ein. Diese regulatorische Hoheit besitzt einzig und allein der Staat und damit im weitesten Sinn das Volk.

Ausgehend von diesen Erkenntnissen, ist es aus meiner Sicht notwendig, von staatlicher Seite dafür Sorge zu tragen, dass ein Sportverband ausschließlich den sportlichen Wettbewerb regelt und dabei ausschließlich darauf bezogene Strafen ausspricht (Punktabzüge etc.).

Dieses Klage gegen den RWE bietet nun die Möglichkeit über die ordentlichen Rechtsprechung genau diese Punkte zu klären und damit die Sportverbände wieder zur Einhaltung der rechtsstaatlichen Prinzipien zu zwingen. Das so etwas funktionieren kann, sieht man am Beispiel von Frau Pechstein. Hier wurde die Besetzungspraxis des Sportgerichts gerügt und damit deren Urteil aufgehoben, wenn auch noch nicht letztinstanzlich.

Soweit die Theorie.

Praktisch geht ein solcher Weg nur im Verbund von mehreren Vereinen und mit einer bundesweiten Spendenaktion. Ob das möglich ist, kann nur durch einen Versuch herausgefunden werden.
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(20.01.2015, 13:10)Nummer13 schrieb: Die Problematik bei unserem Urteil liegt im Grunde nicht in der Tatsache, dass der Verband hier eine Strafe ausspricht. Nein es ist zu hinterfragen, warum der Sportverband sich herausnimmt auf dem Gebiet der Sicherheit pseudorechtliche Normen zu erlassen, die nicht den sportlichen Wettbewerb regeln.

Dieses Klage gegen den RWE bietet nun die Möglichkeit über die ordentlichen Rechtsprechung genau diese Punkte zu klären und damit die Sportverbände wieder zur Einhaltung der rechtsstaatlichen Prinzipien zu zwingen.

Genau so seh ich das auch.
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(20.01.2015, 13:10)Nummer13 schrieb: Praktisch geht ein solcher Weg nur im Verbund von mehreren Vereinen und mit einer bundesweiten Spendenaktion. Ob das möglich ist, kann nur durch einen Versuch herausgefunden werden.
Und genau damit relativierst Du Deine vorstehenden Sätze. Ich persönlich glaube nicht an einen breiten Verbund der Vereine gegen den DFB in dieser Hinsicht.
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Leider muss ich sie relativieren, weil das eine nun mal der rechtlich und moralisch richtige Weg und das andere ein Problem des finanziellen Rahmens ist. Ich persönlich glaube, dass man über eine bundesweite Spendenaktion von Fans z. B. über die Ultras eine Menge Geld bekommen würde. Außerdem wäre das wirklich mal eine super PR-Aktion, die uns dann in der Vermarktung zu gute kommen würde.
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