Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
AG Satzung des Fanrat/Satzungskommisssion Verein - alles zum Thema
(06.04.2019, 12:04)Michael Kummer schrieb: Papa hat Recht. Ob es eine aoMV gibt, auf der die neue Satzung diskutiert und ggf. beschlossen werden kann, hängt nicht vom IV ab, sondern einzig und allein von den Mitgliedern.

Es ging aber um die MV und nicht um eine AOMV!
Zitieren
Die Frage ist doch inwieweit ist die Satzung noch in Kraft?
Zitieren
(06.04.2019, 19:17)MichaelB schrieb: 1. Der IV kann diese ...

... zieht.

Weil Du gerade so schön zitierst, nun zu Einzelpunkten:

"1. Der IV kann diese verhindern, hat er aber nicht. Zumindest nicht offiziell."
Muss er ja nicht offiziell sagen.

"2. Eine MV muss stattfinden, oder steht in der Satzung, dass sie nur stattzufinden hat wenn es Gründe dafür gibt?"
Nein, aber wozu dann eine MV, die einfach viel Organisation, Zeit und Geld kostet - für einen Verein, der insolvent ist (d.h. kein Geld, kein Manpower)

"3. Warum sollte eine MV stattfinden? Ist die Frage ernst gemeint?" 
Ja.

"Gibt es rund um den Verein wirklich nichts, was Mitglieder interessieren sollte?" 
Doch, aber vielleicht ist eine MV dafür der falsche Ort.

"Gibt es nicht etwa auch gewisse Wahlen abzuhalten? Inklusive Entlastungen von Mitgliedern bestimmter Gremien?" 
Nein, aktuell nicht.

"Der Artikel 10 der Satzung gibt das doch alles vor. Um es mal zu verdeutlichen kopiere ich ihn mal hier her:
a) Bericht des Präsidiums mit Vortrag des Jahresabschlusses:" 
Welches Präsidium genau für welchen Zeitraum? Und wenn es sich weigert?

"b) Bericht des Aufsichtsrates"
Was soll das berichtet werden? Welcher AR genau in welcher Zusammensetzung? Und was kann denn kontrolliert werden in einer Insolvenzphase?

"c) Entlastung des Präsidiums:"
s.o.

"d) Entlastung des Aufsichtsrates:"
s.o.

"e) für den Fall der Nichtentlastung des Aufsichtsrates: Abwahl und Neuwahl des Aufsichtsrates;"
s.o.

"f) Berichte der Abteilungen:" 
könnte man machen, aber muss dafür eine MV herhalten?

"g) in den Wahljahren: Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates und des Ehrenrates:"
es ist kein Wahljahr

"h) Ehrungen:"
könnte man machen

"i) Anträge:"
welche?

"j) Verschiedenes:"
hmmm.
Zitieren
(06.04.2019, 19:34)Ritter schrieb: Die Frage ist doch inwieweit ist die Satzung noch in Kraft?

Gibt es gegenteilige Informationen? Weshalb sollte sie nicht mehr in Kraft sein? Das wäre ja absurd.
Zitieren
Das mein ich ja. Bin vollkommen deiner Meinung.
Zitieren
Zitat:"1. Der IV kann diese verhindern, hat er aber nicht. Zumindest nicht offiziell."
Muss er ja nicht offiziell sagen.

"2. Eine MV muss stattfinden, oder steht in der Satzung, dass sie nur stattzufinden hat wenn es Gründe dafür gibt?"
Nein, aber wozu dann eine MV, die einfach viel Organisation, Zeit und Geld kostet - für einen Verein, der insolvent ist (d.h. kein Geld, kein Manpower)

"3. Warum sollte eine MV stattfinden? Ist die Frage ernst gemeint?" 
Ja.

"Gibt es rund um den Verein wirklich nichts, was Mitglieder interessieren sollte?" 
Doch, aber vielleicht ist eine MV dafür der falsche Ort.

Eine MV kann und darf einfach so stillschweigend nicht stattfinden? Wo bitte steht das? Weshalb wurden z.B. Mitglieder darauf hingewiesen, wenn sie ihren Beitrag nicht zahlten? Ist doch scheinbar nicht nötig wenn man mit der satzung umgehen kann wie man will. Wozu dann eigentlich eine Satzung? Wozu dann eine Satzungskommission und eine neue Satzung?
Eine MV kostet Geld, richtig. Wenn diese aber aus diesem Grund nicht stattfinden kann (obwohl diese Möglichkeit in der Satzung gar nicht gegeben ist) dann gehört es sich doch wohl einfach so, dies öffentlich an die Mitglieder zu kommunizieren.
Und wenn eine MV der falsche Ort ist für Informationen, was wäre dann bitte der richtige Ort? Und wie wäre z.B. zukünftig darauf zu reagieren, wenn auf einer MV kein Rechenschaftsbericht abgehalten wird, bloß weil der, der Rechenschaft abzulegen hat der meinung ist, dass eine MV der falsche Ort dafür sei?

Lieber Herr Kummer, ihr Engegement in allen Ehren, aber für mich sind diese Aussagen von Ihnen recht dürftig. Und das zielt nicht gegen Ihre Person an sich!
Zitieren
Zitat:"Der Artikel 10 der Satzung gibt das doch alles vor. Um es mal zu verdeutlichen kopiere ich ihn mal hier her:
a) Bericht des Präsidiums mit Vortrag des Jahresabschlusses:" 
Welches Präsidium genau für welchen Zeitraum? Und wenn es sich weigert?

"b) Bericht des Aufsichtsrates"
Was soll das berichtet werden? Welcher AR genau in welcher Zusammensetzung? Und was kann denn kontrolliert werden in einer Insolvenzphase?

"f) Berichte der Abteilungen:" 
könnte man machen, aber muss dafür eine MV herhalten?

"i) Anträge:"
welche?

Existiert kein Präsidium, existiert kein Präsident? Um welche Zeiträume es sich handelt weißt Du doch genau.
Das selbe gilt für den AR, den es gab und den es auch aktuell gibt. Und auch ein IV könnte, wenn er denn wollte, etwas zum Verein und der Insolvenz sagen.
Der Bericht der Abteilungen gehört laut Satzung in die MV. Wohin denn sonst?
Und Anträge zu einer MV stellen, die weder bekannt gegeben wurde sondern stillschweigend ausfallen tut - wie bitte soll das gehen?
Zitieren
(06.04.2019, 19:53)MichaelB schrieb: Eine MV kann und darf einfach so stillschweigend nicht stattfinden? Wo bitte steht das? Weshalb wurden z.B. Mitglieder darauf hingewiesen, wenn sie ihren Beitrag nicht zahlten? Ist doch scheinbar nicht nötig wenn man mit der satzung umgehen kann wie man will. Wozu dann eigentlich eine Satzung? Wozu dann eine Satzungskommission und eine neue Satzung?
Eine MV kostet Geld, richtig. Wenn diese aber aus diesem Grund nicht stattfinden kann (obwohl diese Möglichkeit in der Satzung gar nicht gegeben ist) dann gehört es sich doch wohl einfach so, dies öffentlich an die Mitglieder zu kommunizieren.
Und wenn eine MV der falsche Ort ist für Informationen, was wäre dann bitte der richtige Ort? Und wie wäre z.B. zukünftig darauf zu reagieren, wenn auf einer MV kein Rechenschaftsbericht abgehalten wird, bloß weil der, der Rechenschaft abzulegen hat der meinung ist, dass eine MV der falsche Ort dafür sei?

Lieber Herr Kummer, ihr Engegement in allen Ehren, aber für mich sind diese Aussagen von Ihnen recht dürftig. Und das zielt nicht gegen Ihre Person an sich!

Ich nehme das nicht persönlich, alles gut. Ich will dennoch auf Ihre Fragen antworten:

"Eine MV kann und darf einfach so stillschweigend nicht stattfinden? Wo bitte steht das? "
Das steht nirgendwo, aber der zentrale und damit entscheidende Hintergrund ist: wir sind in der Insolvenz, da muss der Verein in vielen (nicht allen) Dingen es so machen, wie der IV es möchte.

"Weshalb wurden z.B. Mitglieder darauf hingewiesen, wenn sie ihren Beitrag nicht zahlten?"
Weil es in der aoMV vom September 2018 einen Beschluss der Mitglieder dazu gab.

"Ist doch scheinbar nicht nötig wenn man mit der satzung umgehen kann wie man will. Wozu dann eigentlich eine Satzung?"
Niemand sagt, dass es prinzipiell gegen die Satzung gehen kann. Wenn Sie Mitglied sind, haben Sie die Möglichkeit, an dieser Stelle aktiv zu werden und eine MV beim Aufsichtsrat zu verlangen, ggf. eine aoMV mit 100 Stützunterschriften zu initiieren.

"Wozu dann eine Satzungskommission und eine neue Satzung?"
Die Satzungskommission arbeitet an einer neuen Satzung, die, wenn es die Mitglieder so wollen, demnächst in Kraft tritt. Ihre volle Wirksamkeit (und da sind wir wieder beim ersten Punkt), wird sie aber erst nach der Insolvenzphase erlangen.

"Eine MV kostet Geld, richtig. Wenn diese aber aus diesem Grund nicht stattfinden kann (obwohl diese Möglichkeit in der Satzung gar nicht gegeben ist) dann gehört es sich doch wohl einfach so, dies öffentlich an die Mitglieder zu kommunizieren."
Ja, das haben Sie Recht. Die Ö-Strategie des IV, und auch hier bestimmt der den Lauf der Dinge, ist ausbaufähig. 

"Und wenn eine MV der falsche Ort ist für Informationen, was wäre dann bitte der richtige Ort?"
Zum Beispiel eine unkomplizierte Infoveranstaltung.

"Und wie wäre z.B. zukünftig darauf zu reagieren, wenn auf einer MV kein Rechenschaftsbericht abgehalten wird, bloß weil der, der Rechenschaft abzulegen hat der meinung ist, dass eine MV der falsche Ort dafür sei?"
Dann müsste jemand dagegen Klage einreichen.
Zitieren
(06.04.2019, 19:36)Michael Kummer schrieb: a) Bericht des Präsidiums mit Vortrag des Jahresabschlusses:" 
Welches Präsidium genau für welchen Zeitraum? Und wenn es sich weigert?

"b) Bericht des Aufsichtsrates"
Was soll das berichtet werden? Welcher AR genau in welcher Zusammensetzung? Und was kann denn kontrolliert werden in einer Insolvenzphase?

"c) Entlastung des Präsidiums:"
s.o.

"d) Entlastung des Aufsichtsrates:"
s.o.

"i) Anträge:"
welche?

Also ich halte ja viel von ihrer Arbeit für den Verein, aber bei diesen Punkten sollte man vielleicht etwas genauer hinschauen und dann kommt man sicher zu logischen und sinnvolleren Antworten.

Die abgesagte MV (Bis spätestens Dez 2018) ist für die Saison 2017/18. Heißt genau in dem Zeitraum war so einiges unklar.
Zu a. Rechenschaft ablegen müsste Herr Rombach für seine Amtszeit und Herr Nowag für die zeit von der Übernahme bis ende der Saison (bzw mindestens bis zum Antrag der Insolvenz) und da gibt es nichts von wegen sich weigern das ist ihre Pflicht.

Zu b. Ähnliche Antwort, natürlich der AR vor der Insolvenz, da gibt es genug zu klären (z.b. warum der Rücktritt und warum man als Aufsichtsrat nicht eher die Alleinherrschaft des Herrn Rombach beanstandet hat. Sondern gleich diese Aufstand machte)

C und D. Natürlich genau diese Personen müssen auch entlastet werden für ihre Amtszeit bis zum Insolvenzverfahren.

Sollte die MV nun erst in einem oder 2 Jahren stattfinden hat doch kaum einer diese zeit mit ihren Ereignissen noch im Kopf und das handeln dieser Personen wird nie hinterfragt.

Zu i. Na Anträge würde es schon geben, gab es immer. Natürlich kennt man die aktuell noch nicht weil warum sollte aktuell jemand einen Antrag stellen wenn man nicht weiß wann es behandelt werden könnte.
Zitieren
(06.04.2019, 19:06)Michael Kummer schrieb: Aktuell gäbe es aber außer einer Begrüßung, einer eventuellen Ehrung verdienter Mitglieder und der Verabschiedung nichts zu beschließen. Von daher: warum sollte man eine MV stattfinden lassen?

Die Entlastung der Gremien, sowie der Bericht über die letzte Saison der Gremien steht doch noch aus, oder?

Wer und in welcher Konstellation? Alle für den Zeitraum, in dem sie verantwortlich waren.
Zitieren
Kann ich @guerti nur beipflichten.
Noch gilt die aktuelle Satzung und die Saison 2017/2018 muss dementsprechend im Berichtswesen erscheinen inklusive Entlastung oder Nichtentlastung handelnder Personen.
Zitieren
(06.04.2019, 20:03)Michael Kummer schrieb: "Eine MV kann und darf einfach so stillschweigend nicht stattfinden? Wo bitte steht das? "
Das steht nirgendwo, aber der zentrale und damit entscheidende Hintergrund ist: wir sind in der Insolvenz, da muss der Verein in vielen (nicht allen) Dingen es so machen, wie der IV es möchte.

Wo bitte ist die Absage des IV? Ist der AR auf den IV zugegangen und hat dazu gefragt, weil die MV ja sttfinden müsste? Wo ist das Statement des AR dazu?

Zitat:"Weshalb wurden z.B. Mitglieder darauf hingewiesen, wenn sie ihren Beitrag nicht zahlten?"
Weil es in der aoMV vom September 2018 einen Beschluss der Mitglieder dazu gab.
Es geht auch um die Zeit davor. Festzustellen ist, dass man z.B. bei den Beiträgen auf die Satzung bzw. auf Beschlüsse verweist, sich aber andere genau an diese scheinbar nicht halten. Darauf wollte ich hinaus.
Zitat:"Ist doch scheinbar nicht nötig wenn man mit der satzung umgehen kann wie man will. Wozu dann eigentlich eine Satzung?"
Niemand sagt, dass es prinzipiell gegen die Satzung gehen kann. Wenn Sie Mitglied sind, haben Sie die Möglichkeit, an dieser Stelle aktiv zu werden und eine MV beim Aufsichtsrat zu verlangen, ggf. eine aoMV mit 100 Stützunterschriften zu initiieren.

Lt. Satzung ist der AR, ohne das die Mitglieder aktiv werden müssen, verpflichtet, jählich eine MV abzuhalten bzw. zu organisieren.
Zitat:"Und wenn eine MV der falsche Ort ist für Informationen, was wäre dann bitte der richtige Ort?"
Zum Beispiel eine unkomplizierte Infoveranstaltung.
Wird das dann so auch in der neuen Satzung verankert sein? Nach dem Motto: Eine MV ist nicht unbedingt erforderlich, es reicht eine unverbindliche Infoveranstaltung. Wenn diese dann auch nicht stattfindet warten die Mitglieder darauf, dass vielleicht die nächste MV stattfinden wird.
Zitat:"Und wie wäre z.B. zukünftig darauf zu reagieren, wenn auf einer MV kein Rechenschaftsbericht abgehalten wird, bloß weil der, der Rechenschaft abzulegen hat der meinung ist, dass eine MV der falsche Ort dafür sei?"
Dann müsste jemand dagegen Klage einreichen.

Diese Aussage stammt aber von Ihnen mit dem Unterton: Wenn der betroffene das aber nicht möchte... Klage einreichen - gegen was denn? Das sich jemand nicht an die Satzung hält? Eine Satzung, die derzeit schon ausgehebelt wird wie man es möchte (außer wenn es um Beiträge geht)?
Grundsätzlich: Wir haben eine Vereinssatzung. An die haben sich alle zu halten. Wenn Teile davon aus nachvollziehbaren Gründen nicht eingehalten werden, dann hat dies wenigstens den Mitgliedern kommuniziert werden müssen. Derzeit wird dies ohne jegliche Kommunikation getan, was ich persönlich für nicht satzungskonform halte. Und wenn schon der Verein selbst gegen seine eigene Satzung verstößt, welches Signal sendet er damit an seine Mitglieder? Oder generell nach Außen?
Zitieren
(06.04.2019, 20:38)Daniel schrieb: Also ich halte ja viel von ihrer Arbeit für den Verein, aber bei diesen Punkten sollte man vielleicht etwas genauer hinschauen und dann kommt man sicher zu logischen und sinnvolleren Antworten.

Die abgesagte MV (Bis spätestens Dez 2018) ist für die Saison 2017/18. Heißt genau in dem Zeitraum war so einiges unklar.
Zu a. Rechenschaft ablegen müsste Herr Rombach für seine Amtszeit und Herr Nowag für die zeit von der Übernahme bis ende der Saison (bzw mindestens bis zum Antrag der Insolvenz) und da gibt es nichts von wegen sich weigern das ist ihre Pflicht.

Zu b. Ähnliche Antwort, natürlich der AR vor der Insolvenz, da gibt es genug zu klären (z.b. warum der Rücktritt und warum man als Aufsichtsrat nicht eher die Alleinherrschaft des Herrn Rombach beanstandet hat. Sondern gleich diese Aufstand machte)

C und D. Natürlich genau diese Personen müssen auch entlastet werden für ihre Amtszeit bis zum Insolvenzverfahren.

Sollte die MV nun erst in einem oder 2 Jahren stattfinden hat doch kaum einer diese zeit mit ihren Ereignissen noch im Kopf und das handeln dieser Personen wird nie hinterfragt.

Zu i. Na Anträge würde es schon geben, gab es immer. Natürlich kennt man die aktuell noch nicht weil warum sollte aktuell jemand einen Antrag stellen wenn man nicht weiß wann es behandelt werden könnte.

Sie haben Recht, wenn man genauer hinschaut, wird es logischer und sinnvoller.

Um es noch einmal zu betonen: ich bin kein Freund abgesagter MV, aber ich erkenne an, dass es aufgrund der besonderen Situation innerhalb einer Insolvenz für den VErein eben keinen oder kaum Handlungsspielraum gibt. Die Geschäftsführung liegt NICHT! beim Verein. Und gleichzeitig müssten Rechenschaftsberichte für die von Ihnen genannten Zeiträume von den genannten Personen abgegeben werden. Eigentlich. Aber: wo kein Kläger, da kein Richter.
Zitieren
(07.04.2019, 09:15)ronry schrieb: Kann ich @guerti nur beipflichten.
Noch gilt die aktuelle Satzung und die Saison 2017/2018 muss dementsprechend im Berichtswesen erscheinen inklusive Entlastung oder Nichtentlastung handelnder Personen.

Ja, müsste. Passiert aber nicht, aus genannten Gründen.
Zitieren
(07.04.2019, 09:16)MichaelB schrieb: Wo bitte ist die Absage des IV? Ist der AR auf den IV zugegangen und hat dazu gefragt, weil die MV ja sttfinden müsste? Wo ist das Statement des AR dazu?

Es geht auch um die Zeit davor. Festzustellen ist, dass man z.B. bei den Beiträgen auf die Satzung bzw. auf Beschlüsse verweist, sich aber andere genau an diese scheinbar nicht halten. Darauf wollte ich hinaus.

Lt. Satzung ist der AR, ohne das die Mitglieder aktiv werden müssen, verpflichtet, jählich eine MV abzuhalten bzw. zu organisieren.
Wird das dann so auch in der neuen Satzung verankert sein? Nach dem Motto: Eine MV ist nicht unbedingt erforderlich, es reicht eine unverbindliche Infoveranstaltung. Wenn diese dann auch nicht stattfindet warten die Mitglieder darauf, dass vielleicht die nächste MV stattfinden wird.

Diese Aussage stammt aber von Ihnen mit dem Unterton: Wenn der betroffene das aber nicht möchte... Klage einreichen - gegen was denn? Das sich jemand nicht an die Satzung hält? Eine Satzung, die derzeit schon ausgehebelt wird wie man es möchte (außer wenn es um Beiträge geht)?
Grundsätzlich: Wir haben eine Vereinssatzung. An die haben sich alle zu halten. Wenn Teile davon aus nachvollziehbaren Gründen nicht eingehalten werden, dann hat dies wenigstens den Mitgliedern kommuniziert werden müssen. Derzeit wird dies ohne jegliche Kommunikation getan, was ich persönlich für nicht satzungskonform halte. Und wenn schon der Verein selbst gegen seine eigene Satzung verstößt, welches Signal sendet er damit an seine Mitglieder? Oder generell nach Außen?

Ja, Sie haben Recht, es wäre gut, wenn sich alle an die Satzung halten würden. Aber Insolvenzrecht steht über dem Vereinsrecht, wir werden derzeit nicht so geführt, wie das bei einem Verein üblich ist, sondern von einem Insolvenzverwalter. 

Ihre Fragen: " Ist der AR auf den IV zugegangen und hat dazu gefragt, weil die MV ja sttfinden müsste? Wo ist das Statement des AR dazu?" Der IV bestimmt, was öffentlich wird und was nicht. 

Ihre Frage: "Lt. Satzung ist der AR, ohne das die Mitglieder aktiv werden müssen, verpflichtet, jählich eine MV abzuhalten bzw. zu organisieren. Wird das dann so auch in der neuen Satzung verankert sein?" Ja, selbstverständlich, denn das ist gesetzlich auch so vorgeschrieben.

Ihr Kommentar: "Wir haben eine Vereinssatzung. An die haben sich alle zu halten. Wenn Teile davon aus nachvollziehbaren Gründen nicht eingehalten werden, dann hat dies wenigstens den Mitgliedern kommuniziert werden müssen." Ja, So sehe ich das auch. 

"Derzeit wird dies ohne jegliche Kommunikation getan, was ich persönlich für nicht satzungskonform halte. Und wenn schon der Verein selbst gegen seine eigene Satzung verstößt, welches Signal sendet er damit an seine Mitglieder? " Die Kommunikation bestimmt der IV, der Verein ist in dieser Hinsicht weisungsgebunden.

Nochmal: ich beschreibe lediglich, was zum Nichtabhalten der MV bisher geführt hat (und auch das ohne Gewähr), ich sage nicht, dass ich das gut finde! 
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen...
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Vorstand Fanrat - Mitteilungen/Neuigkeiten/alles zum Thema ronry 1.010 92.261 19.07.2024, 11:53
Letzter Beitrag: Michael Kummer
  AG Tradition/Rot-Weiße Familie - alles zum Thema Michael Kummer 14 5.132 02.07.2022, 20:08
Letzter Beitrag: rwe57
  Fanrat unterstützt die Kampagne "50+1 bleibt!" Michael Kummer 0 1.790 20.03.2018, 08:32
Letzter Beitrag: Michael Kummer



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste