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Das sie nur beschreiben was dazu führte das bisher keine MV statt fand ist ja Ok. Nur weiter oben kam von ihnen der Satz das es ja eh nichts gibt was auf der Versammlung stattfinden würde und das ist eben nicht so.
Ich verstehe ja das der Verein bzw der Insolvenzverwalter immer aufs Geld achten muss. Aber dann sollte Erbes generell so machen. Es gab diese Saison genug Dinge bzw Situationen wo man hätte Geld einsparen können. Seitens des Vereins, aber auch seitens anderer im verein handelnder Personen.
Ich weiß das man das nicht vergleichen kann, weil das z.b. fremd finanziert wurde und nicht über den Verein lief. Aber warum muss der Ehrenrat Geld sammeln für ein Trainingslager in der Türkei in einer Saison wo es um nichts geht. Da hätte auch eine Woche weißensee gereicht. Das ist auch in der außendarstellung (wo ja angeblich sich alle um ein neues gutes Bild bemühen ) nicht förderlich wenn man kein Geld hat aber eine Woche weg fliegt.
Genau so der Kader diese Saison wo man sicher den ein oder anderen Euro hätte einsparen können.
Das sind alles Dinge die nicht hätten zwingend sein müssen. Eine MV aber ist gesetzlich verankert im Vereinsrecht und hat stattzufinden. Weil der Insolvenz Verwalter ja verantwortlich für die Finanzen ist und nicht für das vereinsleben an sich. Die einzige Möglichkeit ist eben die, die er aktuell ausspielt das die MV von seiner Seite zwar stattfinden kann, aber nur wenn sie kein Geld kostet.
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07.04.2019, 10:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.04.2019, 10:58 von MichaelB.)
(07.04.2019, 10:01)Michael Kummer schrieb: Ja, Sie haben Recht, es wäre gut, wenn sich alle an die Satzung halten würden. Aber Insolvenzrecht steht über dem Vereinsrecht, wir werden derzeit nicht so geführt, wie das bei einem Verein üblich ist, sondern von einem Insolvenzverwalter.
Das ist unstrittig und allgemein bekannt. Das Insolvenzrecht generell über dem Vereinsrecht steht, die Diskussion hatten wir schon einmal. Und ich bin der Meinung dem ist nicht so. Der IV hat finanziell die Fäden in der Hand, aber nicht generell. Und die Mitglieder müssen, so ihre Belange betroffen sind, informiert werden.
Zitat:Ihre Fragen: " Ist der AR auf den IV zugegangen und hat dazu gefragt, weil die MV ja sttfinden müsste? Wo ist das Statement des AR dazu?" Der IV bestimmt, was öffentlich wird und was nicht.
Der IV bestimmt Veröffentlichungen, die seinen Tätigkeitsbereich unterliegen. Den Rest kann (sollte und vielleicht auch darf) er meiner Meinung nach nicht beeinflussen.
Zitat:Ihre Frage: "Lt. Satzung ist der AR, ohne das die Mitglieder aktiv werden müssen, verpflichtet, jählich eine MV abzuhalten bzw. zu organisieren. Wird das dann so auch in der neuen Satzung verankert sein?" Ja, selbstverständlich, denn das ist gesetzlich auch so vorgeschrieben.
Na jetzt bin ich ja baff. Es wird keinen Punkt mehr geben, dass jährlich eine MV stattzufinden hat???
Zitat:"Derzeit wird dies ohne jegliche Kommunikation getan, was ich persönlich für nicht satzungskonform halte. Und wenn schon der Verein selbst gegen seine eigene Satzung verstößt, welches Signal sendet er damit an seine Mitglieder? " Die Kommunikation bestimmt der IV, der Verein ist in dieser Hinsicht weisungsgebunden.
Siehe oben. Der IV hat sein Gebiet auf dem er tätig ist, der Verein andere.
Zitat:Nochmal: ich beschreibe lediglich, was zum Nichtabhalten der MV bisher geführt hat (und auch das ohne Gewähr), ich sage nicht, dass ich das gut finde!
Was hat denn zum Nichtabhalten der MV geführt? Offiziell wurde dazu nichts kommentiert. Gab es die Anfrage intern?
Ihre Meinung ist Ihre Meinung. Nur bewegen wir uns scheinbar im Rahmen von Vermutungen, was dem Thema nicht gerecht wird. Offiziell gibt es nichts zur nicht stattgefundenen MV. Das der IV diese aus finanziellen Gründen abgesagt hat, dass der AR diese gern durchgeführt hätte - das ist für mich eben alles Spekulation. Diese Infos nach außen zu kommentieren kann ein IV meiner Meinung nach nicht verhindern.
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07.04.2019, 11:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.04.2019, 11:24 von Michael Kummer.)
(07.04.2019, 10:57)MichaelB schrieb: Das ist unstrittig und allgemein bekannt. Das Insolvenzrecht generell über dem Vereinsrecht steht, die Diskussion hatten wir schon einmal. Und ich bin der Meinung dem ist nicht so. Der IV hat finanziell die Fäden in der Hand, aber nicht generell. Und die Mitglieder müssen, so ihre Belange betroffen sind, informiert werden.
Dann sagen Sie das doch dem IV, der rechtlich eine andere Auffassung hat und der vom Gericht eingesetzte Verwalter ist.
Na jetzt bin ich ja baff. Es wird keinen Punkt mehr geben, dass jährlich eine MV stattzufinden hat???
Wie kommen Sie darauf? Das habe ich nicht geschrieben.
Siehe oben. Der IV hat sein Gebiet auf dem er tätig ist, der Verein andere.
siehe oben.
Was hat denn zum Nichtabhalten der MV geführt? Offiziell wurde dazu nichts kommentiert. Gab es die Anfrage intern?
Ihre Meinung ist Ihre Meinung.
Richtig, und als nichts anderes habe ich sie deklariert.
Nur bewegen wir uns scheinbar im Rahmen von Vermutungen, was dem Thema nicht gerecht wird. Offiziell gibt es nichts zur nicht stattgefundenen MV. Das der IV diese aus finanziellen Gründen abgesagt hat, dass der AR diese gern durchgeführt hätte - das ist für mich eben alles Spekulation. Diese Infos nach außen zu kommentieren kann ein IV meiner Meinung nach nicht verhindern.
siehe oben: Dann sagen Sie das doch dem IV, der rechtlich eine andere Auffassung hat und der vom Gericht eingesetzte Verwalter ist. Meine Antworten in rot.
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@MichaelB
Du behauptest dass Insolvenzrecht NICHT vor Vereinsrecht geht. Damit erübrigt sich eine sinnvolle Diskussion zu diesem Thema. Ich bin genau wie Michael Kummer der gegenteiligen Meinung. Der Grund ist, dass es diesbezüglich Äußerungen vom IV dazu gab. Nein, er hat deswegen keine öffentliche PM herausgegeben. Nein, er hat die Mitglieder nicht darüber offiziell informiert dass die MV nicht stattfindet aus Kostengründen. Das empfinde ich als Mitgkied auch als unverantwortlich. Allerdings bedeutet das ja nicht dass es nicht so ist. Der IV stellt jeden Kostenpunkt auf den Prüfstand. Eine MV kostet Geld, ne ganze Menge sogar.Wenn ich mich richtig erinnere, legte der ehemalige Präsident FN keinen gesteigerten Wert darauf, Rechenschaft abzulegen. Insofern würde ein evtl. Tagesordnung einer MV wahrscheinlich sehr dürftig aussehen. Deswegen wahrscheinlich die Einlassung von Micha Kummer.
Das eigentliche Desaster auch in dieser Sache ist die fehlende Informationspolitik. Der IV muss es nicht machen. Er ist kein Mitglied des Vereins. Der AR müsste es tun, steht aber unter der Knute des IV, der ganz klar kommuniziert hat dass sämtliche offizielle Informationrn über den Verein NUR durch ihn und sein Büro autorisiert werden und veröffentlicht werden. Da beißt sich die Katze in den *****. Die einzige Möglichkeit, dass Mirglieder zu einer MV kommen ist das Einberufen einer AOMV ,die in Eigrnverwaltung und für den Verein kostrnneutral durchgeführt wird. Das ist nicht verhinerbar. Aber damm sollte man sich auch überlegen was an Tagesordnungspunkten durchführbar ist, denn ich befürchte einen Rechenschaftsbrreicht von wem auch immer werden die Mitglieder da nicht zu hören bekommen, solange der Verein 7m Insolvenzverfahren steckt
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Danke Papa! (Dass ich das mal sagen würde ...)
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07.04.2019, 13:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.04.2019, 13:08 von MichaelB.)
@Papa: Und Du behauptetst, dass Insolvenzrecht vor Vereinsrecht geht. Belegen kannst Du dies nicht. Wie gesagt, wir hatten diese Diskussion schon einmal, damals habe ich einiges dazu gepostet, was im Internet zu finden war. Einen Beleg dafür, dass Vereinsrecht komplett ausgehebelt wird, hat niemand gefunden. Ergo bist Du nicht der Oberschlaue, als der Du Dich wieder hinstellst (...es erübrigt sich eine sinnvolle Diskussion zu dem Thema...).
Und wenn es nichts offizielles zur MV gab und auch nichts zu eventuell vorahandenen Gründen, dann weißt Du es auch diesmal wieder besser. Du nennst Beispiele dafür, was aus Sicht des IV gegen eine Absage sprechen könnte. Und stellst diese als gegeben hin und das es so war. Und genau dem widerspreche ich. Und ich sehe auch keinen Grund dafür, dies geheim zu halten.
Und sollte ein ehemaliger Präsident keinen Wert auf etwas legen, dann, so verstehe ich Herrn Kummer, kann man dies einklagen, da es eben keine 'Wer hat Lust' Veranstaltung ist sondern die Tagespunkte vorgegeben sind. Weshalb wir uns als Mitglieder so etwas bieten lassen sollten verstehe ich beim besten Willen nicht.
Ebenfalls verstehe ich nicht, weshalb diese miese Informationspolitik kaum jemanden juckt. Das der IV generell allen im verein einen solchen Maulkorb verpassen kann und darf glaube ich eher nicht. Er ist für die Finanzen verantwortlich, der Rest liegt immer noch beim Verein und seinen Gremien.
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Noch ein PS dazu: Mir macht es persönlich schon sehr zu schaffen, dass ich derzeit meine Mitgliedschaft in Frage stelle wegen so etwas. Die Insolvenz an sich hat diese Frage nie aufgeworfen, aber wie man seit der Insolvenz mit den Mitgliedern umgeht finde ich unmöglich. Das nur noch als kleiner Hintergrund dazu.
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Ich behaupte das nicht, dass Insolvenzrecht vor Vereinsrecht geht sondern gebe das wieder was der IV in dieser Hinsicht mehrfach gesagt hat.
Ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass ein Insolvenzanwalt sich auf rechtlich dünnes Eis begeben würde in dem er das einfach behauptet und dem so nicht wäre. Der Iv ist den Gläubigerm und dem Amtsgericht rechenschaftspflichtig und nicht den Vereunsmirgliedern. So ist das nun einmal
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(07.04.2019, 13:31)Papa schrieb: Ich behaupte das nicht, dass Insolvenzrecht vor Vereinsrecht geht sondern gebe das wieder was der IV in dieser Hinsicht mehrfach gesagt hat.
Was hat er denn diesbezüglich wann gesagt? Das die Satzung nicht mehr gilt? Das niemand Mitglieder über Dinge, die Satzung betreffend, informieren darf? Und wenn Du, wie auch in der Vergangenheit geschehen, gebetsmühlenartig schreibst 'Insolvenzrecht geht über Vereinsrecht' oder jemanden der das infrage stellt mit 'So ist eine sinnvolle Diskussion mit Dir nicht möglich' abkanzelst, dann kannst Du wohl jetzt schwer sagen, dass Du dies so nicht behaupten würdest.
Zitat:Der Iv ist den Gläubigerm und dem Amtsgericht rechenschaftspflichtig und nicht den Vereunsmirgliedern.
Und der Verein seinen Mitgliedern. Auch in einer insolvenz.
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Das was ich damals dazu herausgefunden hatte kann man hier nachlesen: Mitglied-bei-RWE-alles-zum-Thema?pid=517598#pid517598
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Ich gehe davon aus, dass es stimmt, wenn ein IV mehrfach sagt dass Insolvenzrecht vor Vereinsrecht geht, wenn es um Kosten geht. Das hat Reinhard mehrfach getan. Er hat das nicht auf PKs geran oder per PM aber auf Anfrage bei Fanveranstaltungen. Ich habe keinen Grund daran zu zweifeln, weil es plausibel ist
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Wenn es so wäre, dann würde es auch irgendwo stehen - meine Meinung!
Dass etwas richtig ist, nur weil es ein IV sagt, obwohl es nicht belegbar ist, dass ist in meinen Augen ein schwaches Argument...
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07.04.2019, 14:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.04.2019, 14:35 von MichaelB.)
Na wenn es der IV hinter vorgehaltener Hand sagt, aber eben nicht öffentlich, und andere diesbezüglich öffentlich behaupten, dass es so ist - na dann muss es doch wahr sein. Genauso wie die nichtöffentliche Absage des IV der MV aufgrund der finanziellen Hintergründe inklusive des Maulkorbes an den AR und den rest des Vereins über die Veröffentlichung.
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Aik der IV ist verpflichtet Kosten zu minimieren und zu verhindern. Das ist seine Aufgabe. Wenn eine MV Kosten verursacht, entscheidet er, ob diese Kosten im Sinne des Verfahrens notwendig sind oder nicht. In unserem Falle hat er so entschieden dass er die Kosten dem insolventen Berein nicht auferlegen möchte auch wenn das Vereinsrecht eine MV zwingend vorsieht. Ich gehe davon aus dass das rechtlich abgedeckt ist. Defaczo also Insolvenzrecht vor Vereinsrecht. Auch wenn es nirgends genau so steht. Das ist auch kein schwaches Argument. Es ist Fakt. Man müsste als Mitglued dagegen klagen. Ich glaube kaum dass es Erfolgsaussichten geben würde
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Zitat:Wenn eine MV Kosten verursacht, entscheidet er, ob diese Kosten im Sinne des Verfahrens notwendig sind oder nicht. In unserem Falle hat er so entschieden dass er die Kosten dem insolventen Berein nicht auferlegen möchte auch wenn das Vereinsrecht eine MV zwingend vorsieht.
Und wann und wo hat er dies so entschieden? Und wann und wo wurde eine entsprechende Mitteilung seitens des Vereins veröffentlicht?
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