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Winterfahrplan 2015/2016
Das interessiert ich jetzt: welches Gesetz regelt denn in D ein Wettbewerbsverbot nach einem beendeten Arbeitsverhältnis? Das gibt es mMn nicht.

RWE: Wenn sich die Spieler ein TL wünschen und eine Beteiligung anbieten - alles schick! Sowas sollte jedes Jahr gemacht werden - wenn die passende Rückrunde dazu die entsprechenden Ergebnisse bringt. Wir werden's erleben.
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(15.01.2015, 23:20)dawnofbattle schrieb: Das interessiert ich jetzt: welches Gesetz regelt denn in D ein Wettbewerbsverbot nach einem beendeten Arbeitsverhältnis? Das gibt es mMn nicht.

RWE: Wenn sich die Spieler ein TL wünschen und eine Beteiligung anbieten - alles schick! Sowas sollte jedes Jahr gemacht werden - wenn die passende Rückrunde dazu die entsprechenden Ergebnisse bringt. Wir werden's erleben.

In meinem speziellen Fall gibt es ein Gesetz, dass ein Wettbewerbsverbot regelt - im HGB.

@aik - selbst nach HGB-Gesetz als Vertragspartner ist es in D absolut Usus, dass Du eine Klausel unterschreibst, dass Du Dich wenigstens x- Monate/Jahre an das Unternehmen bindest, wenn das Unternehmen die Weiterbildung bezahlt hat ( in aller Regel 2 Jahre). Ansonsten bezahlst Du alles oder anteilig zurück.
Und auch bei Angestellten ist das deutschlandweit Usus ( Ausnahmen bestätigen die Regel und sind selten)- meine Tochter musste für den 50%-prozentigen Anteil der Firma an der Weiterbildung sich verpfllichten, mindestens 2 Jahre in der DKB-Bank zu bleiben. Das sind auf keinen Fall Einzelbeispiele, sondern gängige Praxis.
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(16.01.2015, 02:00)ronry schrieb: In meinem speziellen Fall gibt es ein Gesetz, dass ein Wettbewerbsverbot regelt - im HGB.

@aik - selbst nach HGB-Gesetz als Vertragspartner ist es in D absolut Usus, dass Du eine Klausel unterschreibst, dass Du Dich wenigstens x- Monate/Jahre an das Unternehmen bindest, wenn das Unternehmen die Weiterbildung bezahlt hat ( in aller Regel 2 Jahre). Ansonsten bezahlst Du alles oder anteilig zurück.
Und auch bei Angestellten ist das deutschlandweit Usus ( Ausnahmen bestätigen die Regel und sind selten)- meine Tochter musste für den 50%-prozentigen Anteil der Firma an der Weiterbildung sich verpfllichten, mindestens 2 Jahre in der DKB-Bank zu bleiben. Das sind auf keinen Fall Einzelbeispiele, sondern gängige Praxis.
Richtig, wenn man sich im Vorfeld vertraglich bindet - dann muß jeder selber entscheiden, ob er das macht oder nicht.
Unterschreibt er, dann muß er selbstverständlich den Vertragsinhalt erfüllen - aber OHNE solche Vereinbarungen, quasi "automatisch" ???
Also der Passus, der das regeln soll, der würde mich mal ehrlich interessieren...
Solange man sich vertraglich nicht zu bestimmten Bedingungen bindet, geht da in meinen Augen gar nix automatisch mit "rückfordern" - das zieht eher lange arbeitsrechtliche Streiterein hinter sich her, die maximal mit einem Vergleich enden.
Was "moralisch" das normale wäre, das steht auf einem ganz anderen Blatt - aber rechtlich???
Wie gesagt, das kenne ich nur, wenn man im Vorfeld irgendwelche arbeitsrechtliche Vereinbarungen trifft.
Im Normalfall wird so etwas aber auch im Vorfeld besprochen und in einer Firma, mit ordentlichen Arbeitsklima, sollte sowas kein Problem sein.
So etwas stellt eigentlich im Regelfall eine WinWin-Situation dar...
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(15.01.2015, 23:20)dawnofbattle schrieb: Das interessiert ich jetzt: welches Gesetz regelt denn in D ein Wettbewerbsverbot nach einem beendeten Arbeitsverhältnis? Das gibt es mMn nicht. ...
Wie gesagt, kenne ich so auch nicht...
In diversen Fällen - ist bei mir auch so - werden Geheimhaltungsklauseln in die Arbeitsverträge mit eingebunden, die auch über das Arbeitsverhältnis hinaus Bestand haben.
Desweiteren sind Klauseln "zur Sicherheit" in Verträgen eingebaut, dass wertschaffende Dinge, wie Entwicklungen etc., die man während seines Angestelltenverhältnis im Auftrag des Unternehmens macht, auch nach dem Arbeitsverhältnis geistiges Eigentum des Unternehmens bleiben.
Aber das man Aus- und Fortbildungskosten zurückzahlen muß - wie gesagt, wenn, dann nur, wenn man das explizit vertraglich festlegt!
Automatisch oder gesetzlich vorgeschrieben - kann ich mir nicht vorstellen; hab ich zumindest so noch nie gehört...

Aber btt. !! zwinker
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Leute es ist heute völlig normal, dass bestimmte Weiterbildungen vom Arbeitgeber nur gegen Bedingungen bezahlt werden. Man muss sich da auch in die Lage des Arbeitgebers versetzen. Oftmals geht es da nicht um 150 EUR, sondern um viele tausend EUR. Das ist eine Investition, die sich auch über einen gewissen Zeitraum für den Arbeitgeber auszahlen sollte. Der Mitarbeiter hat auch danach noch etwas davon. Ich finde das völlig richtig und auch für beide Seiten fair.

Beim RWE bin ich der Meinung, dass es sich hier nicht mit einer Weiterbildung vergleichen lässt (Es wird nur die Arbeitsstätte und nicht die Inhalte geändert). Ergo ist es auch nicht normal, dass man dafür etwas bezahlen muss. Es ist aber einfach ein schönes Zeichen und zeugt von gelebter Verantwortung der Spieler, einen Anteil am Trainingslager zu übernehmen, wenn der Verein es sich sonst nicht leisten könnte. Das sollten sich auch viele Fans vor Augen halten, wenn sie mal wieder den Spielern fehlende Motivation und Willen unterstellen.
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Mich hat das selbst schon erwischt. Ich habe bei meinem ehemaligen Arbeitgeber eine Schulung besucht und musste mich vorher verpflichten, dass wenn ich innerhalb von 2 Jahren die Firma verlasse, die Kosten selbst tragen muss. Genauso kam es - und ein paar Monate später kam die Rechnung ins Haus. Waren damals ~2.000 DM. Das hat zwar geschmerzt, aber erstens sind das beim Finanzamt absetzbare Fortbildungskosten und zweitens war mein Gehalt beim neuen Arbeitgeber sehr viel höher.

So , könnten wir nun bitte wieder zum Thema zurück kommen ?
Oder ein Admin räumt hier mal auf und verschiebt das in die Kneipe oder so Beten
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(16.01.2015, 09:28)Nummer13 schrieb: Leute es ist heute völlig normal, dass bestimmte Weiterbildungen vom Arbeitgeber nur gegen Bedingungen bezahlt werden....
Das steht ja auch außer Frage - wobei, wie gesagt, das nicht in jedem Fall so gehandhabt wird und auch "einfacher" geht... zwinker
Die Diskussion geht ja darum, ob das "automatisch" so ist, ohne schriftliche Vereinbarung, Vertrag, Passus etc. - sowas kenne ich in der Form nicht...

Und nun btt.!! zwinker
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*btt* Ich halte eine Beteiligung an Trainingslagerkosten (im überschaubaren Rahmen) für normal zwinker
gestehe aber zu, dass die Normen in dieser Hinsicht gerade bei Fußballvereinen verschoben worden sind. In anderen Sportarten läuft das anders.
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Zitat:@aik - selbst nach HGB-Gesetz als Vertragspartner ist es in D absolut Usus, dass Du eine Klausel unterschreibst, dass Du Dich wenigstens x- Monate/Jahre an das Unternehmen bindest, wenn das Unternehmen die Weiterbildung bezahlt hat ( in aller Regel 2 Jahre). Ansonsten bezahlst Du alles oder anteilig zurück.

Solche Vereinbarungen kenne ich auch, zum Bsp. wie hier:

[Bild: aqd2-63-979d.jpg]
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Eben - Zusatzvereinbarungen etc. ... zwinker
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Aber, in dem Fall der Beteiligung der Spieler an den Kosten des Trainingslagers, ging alles von den Spieler aus. Ohne dem energischen Nachdruck der Spieler, das man unbedingt ein Trainingslager will und sich daran beteiligen möchte (was mehr ist, was ein CFC-Spieler fürs Trainingslager bezahlt) hätte es keines gegeben, weil es von Vereinsseite auch nicht eingeplant war!
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(16.01.2015, 13:01)Tobey schrieb: ...hätte es keines gegeben, weil es von Vereinsseite auch nicht eingeplant war!

... weil man auf einer Baustelle keine 2.Liga spielen kann, darf, oder will .... Winken1
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...weil es zu teuer ist! Winken1
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Hier gibt es Bilder vom Trainingslager
https://www.facebook.com/fcrotweisserfurt
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Ich finde das es eine super Geste unserer Mannschaft ist und halte das im Profissport ganz und gar nicht für selbstverständlich. Hier muss ich Aik vollkommen recht geben.
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