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Vorstand Fanrat - Mitteilungen/Neuigkeiten/alles zum Thema
So alt ist das blaue Logo noch nicht.
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Also 60 Jahre ist schon ein stolzes Alter @stroh....
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Also wenn das der rote Ernst gewesen wäre , müsste das Logo weit über 70 Jahre alt sein. Er hat doch aber den FC RWE überhaupt nicht kennen gelernt.
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Nee @stroh, das sicherlich nicht.... Lachen5
Mir ist schon klar, welcher "Thälmann" gemeint war.
Wobei mir das ehrlicherweise auch entfallen war, das "Thälmann " ( der ja hier vor Jahren auch unterwegs war) zuerst die Nutzungsrechte ( um das mal exakt von den Urheberrechten abzugrenzen) sich hat sichern lassen Anfang der 90er Jahre und später an Igel verkauft hat.
Ich wollte eigentlich sagen, das es dass seit 1966 und der Vereinsgründung gibt.

Der Rückkauf vom Verein dürfte eine kostspielige Angelegenheit sein. Dazu müsste man sich mit Igel an einen Tisch setzen und die ganze Frage Merchandising rund um den Verein mal klären. Immerhin hat sich Igel damit eine Existenz aufgebaut und beschäftigt Leute. Und muss ja seinerseits Lizenzgebühren am jetzigen Logo an den Verein zahlen.
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(03.12.2016, 13:13)Ritter schrieb: Du hast immer noch nicht eine deiner Behauptungen bewiesen.
Du aber auch nicht  Lachen7

(03.12.2016, 13:23)Papa schrieb: Urheberrechte entstehen dann, wenn das Logo entsteht und liegen automatisch bei dem, der das Logo erstellt hat. Es ist also falsch, wenn Du behauptest, dass die Rechte am Logo nirgends lagen. Diesen Fall gibt es nicht. Es sei denn die Logos von RWE sind mal vom Himmel gefallen. Und daran glaube ich nicht.

Hier muß man aber zwischen verschiedenen Rechten unterscheiden. Richtig ist, daß das Urheberrecht automatisch beim Ersteller des Werks liegt. Das Urheberrecht ist auch niemals übertragbar. Aus dem Urheberrecht ergeben sich Verwertungsrechte, die zunächst auch bei beim Ersteller liegen, im Unterschied zum Urheberrecht aber übertragen werden können. Die Frage ist erstmal, ob das Logo überhaupt durch das Urheberrecht abgedeckt ist. Das war zumindest früher bei solchen Grafiken nicht zwangsläufig so, weil das Werk eine gewisse Schöpfungshöhe haben muß bzw. mußte. Außerdem erstreckt sich das Urheberrecht soweit ich weiß dann auch nur auf das konkrete originale Design des Logos. D.h. Variationen oder Modernisierungen wären davon nicht mehr abgedeckt. Das Markenrecht ist da wesentlich breiter und erfaßt auch alles was so ähnlich ist und zu Verwechslungen führen kann.

Bei Igel geht es um Markenrechte für die gewerbliche Nutzung, die beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen werden. Die müssen aber auch nicht zwangsläufig eingetragen sein, sondern können sich auch durch Benutzung ergeben. Eintragung ist natürlich rechtssicherer. Genauso verfallen sie aber auch bei Nichtbenutzung nach einer Weile. Wenn man davon ausgeht, daß der Verein das Logo zumindest seit der Wende nicht mehr geführt und genutzt hat, wären die Markenrechte wohl tatsächlich irgendwann verfallen. Wobei mir auch nicht ganz klar ist, wo z.b. das Verwertungsrecht aufhört und das Markenrecht anfängt, oder ob man sich gegen den Willen des Urhebers/Verwerters Markenrechte sichern darf. In jeden fall müßte der Urheber aber wohl Einspruch erheben beim DPMA, um das zu verhindern. Allerdings ist zu vermuten, daß es da auch Fristen gibt, die u.U. heute auch lange abgelaufen sind. Auch keine Ahnung wie die Rechtssituation zu Ostzeiten war bzw. dann in den Westen übernommen wurde...

Evtl. könnte der Verein das Logo sogar trotzdem führen, solange er nicht die eingetragenen Nutzungsklassen der Marke berührt. D.h. er dürfte mit Sicherheit keine Fanartikel verkaufen.

PS: ich erhebe keinen Anspruch auf vollständige Korrektheit  Lachen7
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Ergänzend noch. Der Urheber kann auch die Nutzungsrechte vergeben. Diese können zeitlich und auch in der Nutzungsart begrenzt sein.
Für mich entsteht aus dieser Diskussion genau eine Frage. Kann eine einzelne Person, die offenbar nicht das Urheberrecht an einem Vereinslogo besitzt (Thälmann) und auch kein offizieller Vertreter jenes Vereines ist, einfach die Markenrechte auf seinen eigenen Namen eintragen lassen.
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@Psycho: gut geschrieben.
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Wenn es sich nicht um das offizielle Vereinslogo handelt - warum nicht??
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(03.12.2016, 17:50)Papa schrieb: Ergänzend noch. Der Urheber kann auch die Nutzungsrechte vergeben. Diese können zeitlich und auch in der Nutzungsart begrenzt sein.
Stimmt. Wobei mir jetzt allerdings auch nicht ganz klar ist wie sich Verwertungs- und Nutzungsrechte unterscheiden. Aber das spielt möglicherweise für die Vermarktung eh keine Rolle, je nachdem wie sehr sich die heute vertriebenen Logos von dem originalen Original was der Urheber mal produziert hat unterscheiden.

(03.12.2016, 17:50)Papa schrieb: Für mich entsteht aus dieser Diskussion genau eine Frage. Kann eine einzelne Person, die offenbar nicht das Urheberrecht  an einem Vereinslogo besitzt (Thälmann) und auch kein offizieller Vertreter jenes Vereines ist, einfach die Markenrechte auf seinen eigenen Namen eintragen lassen.
Richtig. Bzw. selbst wenn nicht, hat man dann hier vielleicht mittlerweile auch irgendwelche Fristen verstreichen lassen und damit einfach Pech gehabt. Die Frage ist aber auch, ob der Verein hier überhaupt noch irgendwelche Rechte hat. Schließlich wurde das Logo ja paarn80 abgelöst, und wenn das z.b. nur ne Auftragsarbeit war hat der Verein vielleicht auch seit dem keinerlei Rechte mehr. Außerdem wars noch DDR-Recht...
Aber das müßte eben mal jemand aufdröseln der sich in dem Bereich wirklich auskennt, wie auf der letzten MV beschlossen.

(03.12.2016, 18:03)Aik schrieb: Wenn es sich nicht um das offizielle Vereinslogo handelt - warum nicht??

Selbst wenns nicht das Vereinslogo ist hat irgendjemand die Urheberrecht daran, die lösen sich ja nicht einfach auf. Kann ja nicht einfach irgendjemand kommen und sich Rechte an irgendwas krallen was ihm nicht gehört. Fände ich jedenfalls vorstellbar. Ob das jetzt formal juristisch auch so ist ist ne andere, kompliziertere Frage.
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Das alte Logo wurde imho (bitte beachten !)
in den 60-ern durch einen offiziellen Wettbewerb unter den Bürgern der Stadt gefunden. Aber wie gesagt...unter Vorbehalt.
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@psychotron

Über den Unterschied zwischen Nutzungsrecht und Verwertungsrecht stolpere ich auch gerade. Man kann doch eigentlich gar kein Verwertungsrecht für ein Logo besitzen, wenn man garnicht das Nutzungsrecht besitzt.
Es wäre wirklich mal schön, wenn hier mal Klarheit geschaffen würde, weil ich denke, dass hier ne Menge schiefgelaufen ist.
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(03.12.2016, 15:55)ronry schrieb: Ich wollte eigentlich sagen, das es dass seit 1966 und der Vereinsgründung gibt.

Der Rückkauf vom Verein dürfte eine kostspielige Angelegenheit sein. Dazu müsste man sich mit Igel an einen Tisch setzen und die ganze Frage Merchandising rund um den Verein mal klären. Immerhin hat sich Igel damit eine Existenz aufgebaut und beschäftigt Leute.

Genau darum geht es. 
Das abzuklären und den Mitgliedern verständlich zu machen, war (ist) der Auftrag des Präsidiums, welcher letztjährig beschlossen wurde. 
Und danach sollte abgestimmt werden.
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Richtig. Wenn das Thema nicht angesprochen wird, sollte es dazu eine Anfrage geben.
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(01.12.2016, 08:31)Nummer13 schrieb: Nein. Das hat RWE selbst ausgebrütet. Wir haben von der tatsächlichen Einführung erst am 14.11. erfahren. Bis jetzt gibt es aber von RWE-Seite keine Anstalten die beiden Sachen zusammenzubringen.

Auf unsere Nachfragen, die beiden Sachen zusammen vorzustellen oder das irgendwie zu verbinden, ist man bis jetzt nicht eingegangen.

Also irgendwas läuft hier gewaltig schief!!! Wer missbraucht hier wen? 


Zitat:In einem gemeinsamen Projekt von Spirit of Football e.V. (SoF), dem Fanrat Erfurt, dem Fanprojekt Erfurt, unterstützt durch den RWE, stehen am kommenden Samstag beim Heimspiel gegen den FC Hansa Rostock auch die Präsentation des neuen Maskottchens und die Kinder im Mittelpunkt.

http://www.rot-weiss-erfurt.de/Aktuelles...tchen.html


Kannst Du hier für Aufklärung sorgen? Danke
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@MGN
Ja, kann ich.

Gemeinsames Projekt bezieht sich auf die Steigerwald Fan Kids.

Die gemeinsame Ankündigung von Steigerwald Fan Kids und Maskottchen ist jetzt erfolgt, weil wir das vorgeschlagen haben. Hier geht es darum das Spiel gegen Rostock als Spieltag der Kinder zu bewerben.

Es bleibt dabei. Das Maskottchen kommt vom Verein. Ich weiß zwar wie es heißen wird, aber ich habe es selbst noch nicht gesehen. Das beide Dinge jetzt zusammenfallen, ist Zufall. Wir haben uns nur überlegt, dass wir diesen Zufall nutzen können, um eine konzertierte Werbung für das Spiel zu machen.

Nichts desto trotz sollte hier bei der MV aufgeklärt werden, denn formal hat man den Beschluss der MV ignoriert. Wobei ich persönlich glaube, dass man schlichtweg vergessen hat, dass es den Beschluss gab und damit auch die Pflichten, die dieser für das Präsidium mit sich gebracht hat.
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