Urteile und Strafen gegen Vereine und Spieler
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ZUSCHAUER-TEILAUSSCHLUSS AUF BEWÄHRUNG UND 40.000 EURO STRAFE FÜR MAGDEBURG
ich ahne für uns nichts gutes
Naja wir haben nicht versucht, den Innenraum in Großaspach zu stürmen. Die Geschichte bei den Maggies hatte schon eine andere Qualität.
Aber bei uns gab es zwei verletzte Kinder. Und da wird sich der DFB hochziehen
Ich befürchte auch, dass es da empfindlich werden wird. Wir stehen schließlich jede Saison 2-3 Mal dort auf der Matte, die Maggis zum ersten Mal. Irgendwo hab ich auch gelesen, dass diesmal RR persönlich hin musste.
Nachdem die Maggis nun durch sind, dürfte wohl in den nächsten Tagen auch unser Urteil kommen.
Am vergangenen Freitag ( 05.02.) mussten Vertreter des FC RWE entgegen sonstigen Gepflogenheiten auf Vorladung des DFB zu einer Anhörung vor dem Sportgericht des DFB erscheinen. Neben dem Vereinsanwalt Thomas Patschke nahmen daran als Sicherheitschef Andreas Nichelmann und Thomas Kalt vom Vorstand teil. Verhandelt wurden folgende Punkte : - Spiel 1.FC Magdeburg - Pyrotechnik im Heimbereich Stehplatz und versuchtes gezieltes Abschießen von Leuchtraketen in den Gästeblock sowie die Verletzung von 2 Kindern ; Klärung Gästeblock Böllerwürfe ?? - Spiel Dynamo Dresden - Böller im Heimbereich Tribüne im SWS - Spiel Holstein Kiel - Pyrotechnik im Gästeblock im SWS - Spiel in Osnabrück - wohl Böller/Pyro ?? im RWE-Gästeblock - Spiel Erzgebirge Aue - Böller im Gästeblock SWS und Heimbereich?? Es werden also sowohl Verfehlungen der eigenen Fans wie auch von Gästefans im SWS behandelt - für die wir unter Umständen wegen mangelnden Ordnungsdienstes mit verantwortlich gemacht werden könnten. Deswegen wird wohl auch Herr Nichelmann mitgefahren sein. Die Verhandlungsposition von RWE ist äußerst kompliziert wegen unserer Vorgeschichten - wir stehen da bereits unter Beobachtung.Da spielt das Abschiedsspiel genauso eine Rolle wie die schon massive Pyro zum Saisonauftakt in Magdeburg, die alles andere als förderlich für die Position des Vereines beim DFB war wie auch für den Geldbeutel des Vereines. Erkenntlich ist auch die neue Strategie des DFB ( an anderen Vereinen gut zu sehen) mittlererweile meist mehrere Vergehen im Block zu verhandeln und zu beurteilen. ( siehe Urteil Magdeburg oben). Da steht also auch ein drohendes Szenario für RWE von : - fünfstelliger Geldstrafe im absoluten Schmerzbereich - Zuschauerteilausschlüsse im Heimbereich mit oder ohne Bewährung bzw beides kombiniert - zb 1 Spiel Teilausschluß plus 1-2 Spiele zusätzlich auf Bewährung für einen festgelegten Zeitraum. - im schlimmsten Fall Punktabzug --------> das bedarf wohl keiner Erläuterung, da uns diese Maßnahme ohnehin bei früheren Verhandlungen bereits angedroht wurde. Das Ganze ist auch denkbar in Kombination einiger Strafformen. Ich denke, das damit soweit jedem klar ist, was die Stunde geschlagen hat. Das Urteil wird wohl in den nächsten 10-14 Tagen sicher bei uns eingehen. Falls das jemand für unglaubwürdig hält - die Fakten habe ich vor Posting hier bei Herrn Kalt nachgefragt.
Stehen wir also sportlich und finanziell vor dem abgrund...wie soll man da guten mutes in die Zukunft schauen. So eine Vorfreude auf das Stadion und jetzt wird einem das irgendwie alles genommen
Sammelstrafen gibt es doch nur das Strafen an sich nicht mehr vergleichbar sind.
Ansonsten wird es kein Punktabzug geben. Selbst wenn wird nach verhandelt ... und nach verhandelt. Welch Mutter Kind kommt denn auf die tolle Idee Böller ins Stadion zu bringen. Das bringt null Stimmung noch ist es künstlerisch Wertvoll. Es ist nur gefährlich! Ich würde mich freuen, wenn aus allen Fangruppierung eine öffentliche verbale Ächtung der Böller folgt.
@keks - bisher gab es glaube ich noch nie ein Urteil mit einem Punktabzug. Die Androhung steht jedoch bei mehreren Vereinen dazu im Hintergrund beim DFB. Sind wir nicht die Einzigen.
Sollte das je gegen uns ausgesprochen werden, denke ich auch, das man da in Widerspruch gehen wird. Es gab bis 2005 auch nie Punktabzüge für Doping..bis der Fall Tiganj kam bei RWE....obwohl das jetzt nicht vergleichbar ist. Aber einmal ist irgendwann das erste Mal. Die Geschichte mit der Ächtung der Böller finde ich gut - obwohl das eigentlich in der aktiven Szene ein ungeschriebenes Gesetz ist - keine Böller, keine Raketen. Im Nachgang kommt das Zeug meist auch eher nicht direkt aus der aktiven Szene- sprich Ultras. Weder bei uns noch woanders. Es sind meist andere Gruppen, die man oft eher Richtung Hooliganszene verorten kann. Was mich persönlich ankotzt - bis heute kein Wort des Bedauerns oder der öffentlichen Entschuldigung von den Truppen aus dem Steherbereich, die Magdeburg zu verantworten haben. Kein Sitzfleisch in der Hose, beim Verein zu klären - wir machen den Schaden wieder gut. Nichts. Weder aus dem RWE-Bereich noch von ihren Hallenser und Leipziger "Freunden"... @michel - jammern hilft nichts. Da müssen wir durch - sportlich, finanziell und auch diesen Fragen.
15.02.2016, 14:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.02.2016, 14:34 von Schwarzerhund.)
Nach Zuschauer-Vorkommnissen im Rahmen von drei Meisterschaftsspielen hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Drittligisten Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem Zuschauer-Teilausschluss, einem Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro verurteilt. Außerdem wurde dem Verein die Auflage erteilt, dass seine Anhänger bis zur umbaubedingten Schließung der Blöcke 5 und 6 – längstens jedoch bis zum Ende der laufenden Saison 2015/2016 – in besagten beiden Blöcken keine Block- und Zaunfahnen sowie Banner verwenden dürfen.
Vom verhängten Zuschauer-Teilausschluss betroffen ist das Erfurter Drittligaspiel gegen die Würzburger Kickers am 21. Februar 2016 (ab 14 Uhr). So müssen in diesem Heimspiel die Stehplatzbereiche in den Blöcken 5 und 6 leer und geschlossen bleiben. Zudem ist die Wiedereröffnung von Zuschauerbereichen im Zuge des gegenwärtigen Stadionumbaus für dieses Spiel untersagt. Ein weiteres Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit, bei dem ebenfalls die Stehplatzbereiche in den Blöcken 5 und 6 (oder vergleichbare Blöcke, sollte der Umbau bereits erfolgt sein) geschlossen bleiben müssten, wird für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Ausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Quelle: dfb.de
schätzungsweise um die 2.500 bis knapp 3.000 würde ich sagen...tribüne hat bei uns ca. 4000 zuschauer, gästeblock 1.200 - gegen euch waren 7200 da und das sah schon sehr gefüllt aus.
offiziell oder wirklich?
offiziell: 10000-3800-Gästeblock wirklich: so würde ich sagen 2500-3500 Leider reiht sich unsere Strafe in die zu letzt von Vereinen geforderte Summen. |
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