Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Urteile und Strafen gegen Vereine und Spieler
Februar 09, glaube sogar der 14. wie am Sonnabend. Muss am Tag liegen. ;-)
Zitieren
Wenn man im Strafrecht lebenslänglich bekommt, heißt das ja auch nicht, dass der Verurteilte bis an sein Lebensende im Knast sitzt, sondern max. 25 Jahre. Vielleicht heißt lebenslängliches Stadionverbot ja die maximale Strafe.
Was mich aber dabei etwas verstört ist die Deckelung des Hausverbotes auf 3 Jahre. Wenn ich jemandem Hausverbot erteile (bei mir zu Hause) dann gilt das bis auf Widerruf, im Zweifel also bis zum Sankt Nimmerleinstag. Ist das dann nicht rechtens....? zwinker
Zitieren
Zitat:Vielleicht heißt lebenslängliches Stadionverbot ja die maximale Strafe.
ich glaube nicht, dass das der verein SO kommunizieren wollte...

es geht ums hausrecht bei verfehlungen während eines fußballspiels. das kannste ja schlecht mit deinem bekloppten nachbarn, den du in deiner wohnung nimmer sehen willst, vergleichen.
Zitieren
(17.02.2015, 18:01)Dresdner schrieb: ich glaube nicht, dass das der verein SO kommunizieren wollte...

es geht ums hausrecht bei verfehlungen während eines fußballspiels. das kannste ja schlecht mit deinem bekloppten nachbarn, den du in deiner wohnung nimmer sehen willst, vergleichen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gesetz beim Hausrecht zwischen Hausrecht beim Fußballspiel und Hausrecht bei einer anderen Veranstaltung oder von mir aus auch im Privaten unterscheidet. Hausrecht übt bei Veranstaltungen der Veranstalter aus und wenn jetzt wieder irgendjemand etwas anderes festlegt, als das im bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist, ist das bedenklich.
Zitieren
(17.02.2015, 18:24)Papa schrieb: Ich kann mir nicht vorstellen

Aik würde sagen, dass du nichts verstehen willst.

wenn du keinen unterschied zwischen den sachen sehen kannst, dann erklär mir doch bitte mal, wieso ihr 20.000 euro strafe für ein feuerwerk bezahlen sollt (fußballspiel) und es bei einem feuerwerk bei einem stadtfest (öffentlicher raum) keine strafe gibt. ausserhalb des stadions ist ein böller eine ordnungswidrigkeit und kann bis 300 euro kosten. im stadion solls eine straftat sein und mit lebenslangem stadionverbot geahndet werden? jeze hörts aber auf.
ich hau einem im stadion (fußballspiel) eine in seine larve und soll lebenslanges hausverbot bekommen, während ich "draußen" (offener raum) 3 monate auf bewährung zu erwarten habe...
und das ganze nur, weil der DFB meint, ein staat im staate zu sein.

gute nacht papa!
Zitieren
Du verstehst offenbar nicht. Ich halte eine Strafe für ein behördlich genehmigtes Feuerwerk genauso für unrechtens, wie eine etwaige Regelung des DFB in Sachen Hausrecht. Wobei mir im Gegensatz zu Pyrotechnik keine spezielle DFB -Regel in Bezug auf Hausrecht bekannt ist. Ist es jetzt im Tal angekommen oder muss ich Dir noch ein Glossar posten ? Cool
Zitieren
für diesen "Fan" dürfte das Stadionverbot noch das geringere Übel sein!!!
Zitieren
(17.02.2015, 16:53)Papa schrieb: Wenn man im Strafrecht lebenslänglich bekommt, heißt das ja auch nicht, dass der Verurteilte bis an sein Lebensende im Knast sitzt, sondern max. 25 Jahre.

Falsch, denn

Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre.
(http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange...eitsstrafe)


wie sagte der Dresdner,

Gute Nacht Papa!

Winken1
Zitieren
(17.02.2015, 22:50)MGN schrieb: Falsch, denn

Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre.
(http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange...eitsstrafe)


wie sagte der Dresdner,

Gute Nacht Papa!

Winken1

Danke!
Ich ergänze mal noch

Zitat:Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden

Noch Fragen ? Ich gehe davon aus, dass die Quote nahezu bei 99 % liegt.
Zitieren
Zitat:Ist es jetzt im Tal angekommen

scheinbar ist bei dir dort oben die luft recht dünn.

@Papa, du würdest sogar deinen senf beim thema molekulare biotechnologie dazu geben. hauptsache keene ahnung und sinnfrei gelabert.
Zitieren
(17.02.2015, 14:15)Flaschendeckel schrieb: Wobei ich das Strafmaß beim lebenslänglichen SV für den Böllerwerfer ziemlich übertrieben finde. Nach fünf Jahren hat er´s auch gelernt.

Die Person neben deren Kopf so ein Ding explodiert hat u.U. auch ein Leben lang was von dem Knalltrauma, und hatte keine Wahl!

Wer vorsätzlich so rücksichtslos gegen andere ist hats halt nicht anders verdient. Muß man halt vorher mal sein Hirn einschalten, ist an der Stelle nicht so schwer.
Zitieren
Klaro, der Junge mitm Böller wird aber sein Leben lang auch nicht mehr froh. An der zivilrechtlichen Strafe, sowie der des DFB wird der Junge sein ganzes Leben lang knubbern müssen. Statt nen Haus abzuzahlen, zahlt er dem Verletzten Schadensersatz plus die beiden Geldstrafen. Der wird wohl nicht mal mehr Silvester nen Böller in die Hand nehmen.
Zitieren
Wie gesagt, vorher nachdenken. Ist ja nun nicht so kompliziert. ER hat vorsätzlich gehandelt, ER hatte die Wahl! Wer den Böller abkriegt hat die nicht, der hat nur das Problem, u.U. ein Leben lang. Mal abgesehen von dem Schaden für den Verein. Wenn er den Böller wenigstens dahin geworfen hätte wo keiner steht, um keinen zu verletzen, dann hätte ich auch kein Problem mit nur einem Warnschuß, d.h. ein begrenztes Stadionverbot o.ä., aber so... Warum sollte ich für so jemanden Verständnis oder Mitleid haben?? Und wie Tobey schon sagte, das Stadionverbot (um das es hier hauptsächlich ging) ist dann wohl (hoffentlich) sein geringstes Problem. Damit kann man sicher trotzdem ein ganz gutes Leben führen.
Zitieren
(18.02.2015, 11:56)psychotron schrieb: Wenn er den Böller wenigstens dahin geworfen hätte wo keiner steht, um keinen zu verletzen,

woher hätte er das wissen sollen das da keiner steht?? durch den Sichtzaun war es nicht möglich! ihr schreibt manchmal nicht unbedingt die hellsten sachen!! und stadionverbot lebenslänglich??? so eion rotz!! ein vermutlich schwerkriminell und vorsätzlich handelnder darf jetzt uns mit seinen weisheiten verdummen!! man was soll der quark denn!!
Zitieren
Weil er auf dem Zaun gestanden haben soll und in den Gästeblock schauen konnte, als er den Böller geworfen hat!!! Damit war es dann eine gezielte Aktion!!! Und selbst wenn er niemand hätte sehen können, so hätte er wissen müssen, das da Leute stehen könnten!!! Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Zitieren




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste