10.000 Euro Geldstrafe für FC Hansa Rostock
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Verein FC Hansa Rostock am 18. Oktober 2010 im schriftlichen Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens, sowie wegen eines weiteren Falles eines unsportlichen Verhaltens in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.
In der 61. Spielminute des Meisterschaftsspiels der 3. Liga zwischen dem FC Rot-Weiß Erfurt und dem FC Hansa Rostock am 1. August 2010 in Erfurt wurden im Rostocker Zuschauerblock zwei Bengalische Feuer und in der 83. Spielminute ein weiteres Bengalisches Feuer gezündet.
Darüber hinaus wurden unmittelbar vor Beginn des Meisterschaftsspiels der 3. Liga zwischen dem SV Babelsberg und dem FC Hansa Rostock am 11. September 2010 in Babelsberg im Rostocker Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer gezündet.
In der 39. Spielminute des Meisterschaftsspiels der 3. Liga zwischen dem FC Hansa Rostock und Eintracht Braunschweig am 26. September 2010 in Rostock wurden im Braunschweiger Zuschauerblock ein Nebeltopf, ein Bengalisches Feuer, zwei Kanonenschläge und eine Rauchbombe gezündet. Aus dem Rostocker Zuschauerblock wurde eine Rakete in Richtung der Braunschweiger Anhänger abgeschossen, die im Braunschweiger Zuschauerblock landete.
In der 8. Spielminute des Meisterschaftsspiels der 3. Liga zwischen dem FC Carl Zeiss Jena und dem FC Hansa Rostock am 2. Oktober 2010 in Jena wurden im Rostocker Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer gezündet.
Das DFB-Sportgericht weist den FC Hansa Rostock ausdrücklich darauf hin, dass der Verein bei einem erneuten gravierenden Vorfall mit einer Platzsperre, einem Teilausschluss der Öffentlichkeit oder einer Spielansetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu rechnen hat.
Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Quelle