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Strafen gegen den RWE - alles zum Thema
Aber für die drei Bengalos unterhalb des Marathontors beim einlaufen der Mannschaft, wird RWE nicht um eine Strafe herumkommen, aber das rechtfertigt keine 20.000
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Unter Umständen hat Rot-Weiß aber auch Fehler gemacht. Von 20 k auf Freispruch halte ich für illusorisch. Das wäre wohl einmalig.
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Was man intern einplant muß noch lange nicht mit dem, was ich nach außen präsentiere, übereinstimmen - um Himmelswillen, wo lebt ihr denn???
Das ist doch in der Geschäftswelt normal, dass man pokert - sehr hoch sogar!!
Zum Schluß gibt es nen Kompromis und fertig - aber von vornerein gleich mit dem Finger im Po vor den Kadi gehen - dann kann man es auch lassen...
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@aik , ganz meine Meinung , erstmal voll auf dicke Hose machen und auf Unschuldig plädieren . Runter Handeln kann man immer noch !!!
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(21.01.2015, 20:04)Aik schrieb: Wegen der Höhe der Bestrafung - na ich weiß nicht...
Etwas halbherzig...

Kann ich auch nicht verstehen ...
Hier sollte vom Grundsatz gegen das Urteil an sich vorgegangen werden und nicht gegen die Höhe der Strafe.
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(22.01.2015, 07:53)Viva Erfordia schrieb: Kann ich auch nicht verstehen ...
Hier sollte vom Grundsatz gegen das Urteil an sich vorgegangen werden und nicht gegen die Höhe der Strafe.

Das ist aber die falsche Instanz. Ein DFB-Gericht richtet sich doch nur nach den aktuell geltenden Regularien des DFB. Aus meiner Sicht kann nur ein ordentliches Gericht außerhalb des DFB diese Sache grundsätzlich regeln. Dass der DFB das von sich aus macht, halte ich für abwegig.
Bevor RWE aber ein ordentliches Gericht anrufen kann, muss man imho erst einmal den Weg durch die DFB-Instanzen gehen.
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(22.01.2015, 07:53)Viva Erfordia schrieb: Kann ich auch nicht verstehen ...
Hier sollte vom Grundsatz gegen das Urteil an sich vorgegangen werden und nicht gegen die Höhe der Strafe.

Das geht aber nicht, da ja bekannt war, das es eine Verhandlung geben wird!

Ich unterstelle unserer Obrigkeit mal ein naives und blauäuiges Denken im Bezug auf die DFB-Rechtssprechung im Vorfeld. Sicherlich im Sinne von: Naja, ne`kleine Strafe wegen der ungenehmigten Pyro, das zahlen wir nebenbei. War doch sonst eine geile Veranstaltung ohne Vorkommnisse." Siehe auch folgende Aussagen:

1. Der DFB hat ein Verfahren gegen RWE eingeleitet! Boss Rolf Rombach (61): „Im November ist eine Anhörung, dort müssen wir Stellung nehmen. Ich sehe dem gelassen entgegen.“

http://www.bild.de/regional/dresden/rot-....bild.html

2. Pressesprecher Wilfried Mohren jedoch. " Allerdings könnte es sein, dass wir eine Geldstrafe zahlen müssen."

http://www.thueringer-allgemeine.de/star...-898553090

3. Thema Geldstrafe: Rombach... Bis 6000-8000 EUR wird der Verein gerade noch so akzeptieren, alles darüber nicht und würde angefochten werden.
http://board.rwe-community.de/Thread-Fan...Uhr?page=7


Verstösse gegen die heiligen Monopolvorschriften billigend in Kauf nehmen, und das schon im Vorfeld einer Verhandlung öffentlich kundgetan. Das kann nicht gut ankommen in der Machtzentrale.


Zum Grundsatz nur soviel:
Wenn das Verfahren nachträglich eröffnet worden wäre, aus welchen Gründen auch immer, dann wäre Grundsätzliches möglich gewesen.
Deswegen, auch für @Papa, dieses Verfahren stand schon vorher fest, hier ging es nur noch um die Höhe der Strafe.


Was hier aber viel interesanter erscheint, ist die aber immer noch offene Frage nach der Ausnahmegenehmigung. Gab es sie; wurde sie beantragt; wurde sie vergessen, zu beantragen; wurde sie abgelehnt?
Darüber hinaus würde mich noch nebenbei interessieren, ob die Ultras im Vorfeld wussten, das keine Genehmigung vorliegt?
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(23.01.2015, 02:16)MGN schrieb: Was hier aber viel interesanter erscheint, ist die aber immer noch offene Frage nach der Ausnahmegenehmigung. Gab es sie; wurde sie beantragt; wurde sie vergessen, zu beantragen; wurde sie abgelehnt?
Darüber hinaus würde mich noch nebenbei interessieren, ob die Ultras im Vorfeld wussten, das keine Genehmigung vorliegt?
Für mich gibt es zwei offene Fragen. Es gibt die aussage, dass der DFB eine Zusage kurz vor dem Spiel zurückgezogen habe. das wäre schon dreist.
Der DFB vergibt also Ausnahmegenehmigungen nach Gutdünken. Beim DFB-Pokalfinale, wo er selber Veranstalter ist, ist das alles kein Problem.
Der zweite Punkt ist die Variante der oft zitierten zwei voneinander unabhängigen Vweranstaltungen. Das wäre eine Möglichkeit gewesen aber der Verein hat da wahrscheinlich nicht konsequent genug die Trennung vollzogen. Es gab nur EINE Eintrittskarte auf der auch nicht einmal das Feuerwerk als Veranstaltung vermerkt war bspw. . Für mich ist das alles Korintenkackerei, weil der DFB aus poiltischen Gründen mit aller MAcht verhindern muss, dass es in seinen Regeln bezüglich Pyrotechnik Schlupflöcher geben kann.
Es muss aus meiner Sicht grundsätzlich geregelt werden, ob der DFB überhaupt aus rechtlicher Sicht zuständig ist. Er selber wird von sich aus diese Regeln wahrscheinlich nicht ändern. Aber ein ordentliches Gericht könnte feststellen, dass auch ein Fußballverein , bei Vorliegen aller behördlichen Genehmigungen und bei Beachtung aller erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen, ein Feuerwerk durchführen kann, ohne dafür in irgendeiner Form belangt zu werden.
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@MGN: welche Genehmigung meinst du konkret? Ich denke der Verein wird sich auf die Sache mit den zwei Veranstaltungen verlassen haben und hat zusammen mit dem Pyrotechniker lediglich die zweite Veranstaltung bei Stadt, Feuerwehr, Polizei usw angemeldet. Deshalb glaube ich nicht, dass man jemals eine Ausnahmegenehmigung beim DFB gestellt hat.
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(23.01.2015, 09:31)Flaschendeckel schrieb: Deshalb glaube ich nicht, dass man jemals eine Ausnahmegenehmigung beim DFB gestellt hat.

Das wäre allerdings fahrlässig, weil dem Verein bekannt ist, dass die aktuelle DFB-Regeln es ganz klar vorsehen, dass pyrotechnische Veranstaltungen im Rahmen eines Fußballspieles grundsätzlich verboten sind bzw. einer gesonderten Genehmigung des DFB bedürfen.
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also ich kann mich ganz klar daran erinnern dass der abend ganz klar unterteilt war. es wurde meiner erinnerung nach auch so anmoderiert. nach dem spiel wurden aus sicherheitsgründen extra die Zuschauer von der Gegengeraden aufgefordert den Platz zu verlassen um die 2. Teil der Veranstaltung aus sicherer Entfernung zu verfolgen. Ich glaube nicht dass vom DFB einer dabei war und das objetktiv beurteilen kann. Hier geht es um Schikane. Um Sicherheitsgründe ging es hier nie. Die war immer gewährleistet. Die wollen sich an uns beweisen. Und das bei einer Veranstaltung die ein Freundschaftsspiel außerhalb des DFB Bereichs war
Mit Demokratie hat es der Verband ja eh nicht. Das haben sie in der Vergangenheit schon oft bewiesen. Ich ziehe daraus meine eigenen Schlüsse... Steckt euch euren WM Titel dahin wo die Sonne nicht scheint. Beim nächsten Turnier bin ich für den Gegner. Ich will mit dem DFB nichts mehr zu tun haben.
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(23.01.2015, 09:31)Flaschendeckel schrieb: @MGN: welche Genehmigung meinst du konkret? Ich denke der Verein wird sich auf die Sache mit den zwei Veranstaltungen verlassen haben und hat zusammen mit dem Pyrotechniker lediglich die zweite Veranstaltung bei Stadt, Feuerwehr, Polizei usw angemeldet. Deshalb glaube ich nicht, dass man jemals eine Ausnahmegenehmigung beim DFB gestellt hat.

Ausnahmegenehmigung beim DFB, siehe unten:


3. Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen (dfb.de)
§ 24
Verbot des Einbringens und Abbrennens von Pyrotechnik

1. Der Verein sorgt im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür, dass keine Pyrotechnik und vergleichbare Gegenstände in die Platzanlage eingebracht, abgebrannt oder verschossen werden.

3. Eine Befreiung des in Absatz 1 geregelten Verbots gemäß § 34 kann grundsätzlich nur für behördlich genehmigte Feuerwerke oder ähnliche Veranstaltungen, die von einer Fachfirma durchgeführt werden sollen, erteilt werden. Die Alleinverantwortung für die Veranstaltung verbleibt in jedem Fall beim Verein.

§ 34
Befreiung
Von den einzelnen Vorschriften kann in begründeten Ausnahmefällen unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten Befreiung erteilt werden. Die Befreiung kann nur auf Antrag des Platzvereins erteilt werden. Der Antrag ist zu begründen.
Zuständig ist die DFB-Kommission Prävention & Sicherheit & Fußballkultur.
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@MGN - wie Du richtig zitierst, grenzt §24 Abs. 3 die ganze Sache konkret ein.
Und diese behördliche Genehmigung hat meines Wissens nach die Stadt Erfurt und sonstige Zuständige erteilt - sonst hätte auf dem Gelände einer Immobilie der Statdt Erfurt sowas nicht stattgefunden.

Offen bleibt dann nur die Frage nach § 34 - hat der Verein die Befreiung eingereicht und hat der DFB - wie vielfach kolportiert - kurz vor Spielbeginn( als das eigentlich nicht mehr zu stoppen war) seine Genehmigung widerrufen und damit eigentlich die gesamte Veranstaltung vor das Aus gestellt??

Ansonsten trifft zweifelsfrei vom Ablauf das zu, was @tonynho schrieb - weil es nämlich so war.
Zudem hat ein Sprecher der Ultras VOR dem Spielbeginn noch einmal explizit ALLE Besucher des Spieles per Stadionmikro aufgefordert, das Abbrennen von Pyrotechnik während des Spieles absolut zu unterlassen und auf die nachfolgende Veranstaltung verwiesen NACH dem Spiel.
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Die Paragraphen des DFB sollten absolut keine Rolle spielen, wenn RWE tatsächlich bei der Stadt eine zweite Veranstaltung angemeldet hat.

Auch oder gerade durch das schwebende Verfahren werden wir wohl keinerlei Infos seitens des Präsidiums bekommen, ob und was nun wirklich angemeldet wurde und was nicht. Für uns bleibt wohl nur übrig, abzuwarten und darauf zu hoffen, dass RWE nicht geschludert hat.
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(24.01.2015, 13:00)Flaschendeckel schrieb: Die Paragraphen des DFB sollten absolut keine Rolle spielen, wenn RWE tatsächlich bei der Stadt eine zweite Veranstaltung angemeldet hat.

Das ist der springende Punkt. Der DFB hat diese Version bereits abgebügelt. Es bleibt also zu klären, wer oder was genau regelt, welche Bedingungen genau erfüllt sein müssen, dass es als zwei voneinander getrennte Veranstaltungen durch geht. Ich bringe sogar noch eine Variante ins Spiel: War es ein Fußballspiel mit Feuerwerk und Pyro oder war es eine Genehmigte Feuerwerkveranstaltung , in dessen Rahmen ein Fußballspiel veranstaltet worden ist. Könnte man 2. Variante nachweisen, wäre das DFB Sportgericht aus meiner Sicht garnicht zuständig.
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