Ich bin der Meinung, dass wir das von außen überhaupt nicht beurteilen können. Weder in die eine noch in die andere Richtung.
Nachwuchsleistungszentrum
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(23.05.2019, 10:15)stone schrieb: Ok danke, jetzt gehts mir besser wo ich weiß das ein Fachmann am Werk ist. Das war nicht unbedingt so gemeint wie es sich liest. Aber ein Fachmann dafür sollte er eigentlich sein. Über den Rest wissen wir nichts, weshalb meine zweite Anmerkung schon ernst gemeint war: Man kann jemanden ordentlich kündigen und trotzdem werden für den Verlust des Arbeitsplatzes Zahlungen getätigt. Diese würde es nur dann nicht geben, wenn der Arbeitnehmer schuldhaft seine Kündigung herbeigeführt hat.
Ich bin da anderer Meinung, MichaelB, unabhängig davon, dass ich hier öffentlich den Grund der Kündigung und die Art und Weise nicht kommentieren will. Das muss der Verein mit seinem ehemaligen (?) Mitarbeiter ausmachen.
Der "Fachmann" hat Herrn Ruhe ja eingestellt, kein dreiviertel (?) Jahr später kündigt er ihm, mit einem Grund, der offenbar so "rechtlich dünn ist", dass er bei einem Mitarbeiter mit dermaßen kurzer Amtszeit nicht ohne Abfindung "los wird"? Also wenn ich da nicht an fatale Fehler des IV glauben darf, weiß ich auch nicht. Das ist eine ziemliche Kehrtwende, die die Fassade "Fachmann" weiter deutlich bröckeln lässt. Gibt es überhaupt noch Putzstellen an dieser Fassade?
Das '1. Mit dem IV führt ein Fachmann den Verein' war mit einem Augenzwinkern gemeint. Mir persönlich ging sofort Herr Emmerling durch den Kopf. Und noch einmal: Aufgrund seines Jobs, seiner mit Sicherheit auch vorhandenen Qualifikation, sollte er ein Fachmann sein. Wie er das nach außen darstellt und umsetzt, darüber können wir seitenweise diskutieren. Was Herrn Ruhe angeht - dazu kann ich nichts beitragen. Egal was da war, Fakt ist: Man kann einen Mitarbeiter auch ordentlich kündigen und zahlt trotzdem eine Summe x. Das Zahlen eines Geldbetrages sagt nicht immer aus, dass die Kündigung sonst unwirksam wäre oder der Grund dafür nicht haltbar ist.
(23.05.2019, 12:46)MichaelB schrieb: Mir persönlich ging sofort Herr Emmerling durch den Kopf.Ja, mir auch. Auch das Thema Bornemann hatte ich gleich auf dem Schirm. Zum Thema Kündigung: Grundsätzlich sind die meisten AV nach Ablauf der Probezeit unbefristet. Merkt ein AG erst nach der Probezeit, dass der Mitarbeiter doch nicht den "Vorstellungen" entspricht, wird er trotzdem eine Kündigung aussprechen. Dann geht's eigentlich nur noch um's Geld. Bei O.Ruhe demensprechend der Zugehörigkeit um eine überschaubare Summe. Bei Herrn Emmerling sieht das Ganze ja etwas anders aus. War hier eigentlich schon Revision?
Es kann sich ja auch um einen befristeten AV handeln und davon gegen ich auch aus.
Es gibt so viele Möglichkeiten rein AV zu beenden ohne dass da jemand einen Fehler gemacht hat
Unnötige Vergleichszahlungen beißen sich aber mit öffentlichen Spendenaufrufen. Sowas ist der letzte Sargnagel für Leute die bis dahin Verständnis aufgebracht haben.
Das Blatt mit den 4 Buchstaben schrieb, man einigt sich, weil der Richter durchblicken ließ, dass RWE keine Chance hat, zu gewinnen.
(23.05.2019, 14:15)Guerti schrieb: Das Blatt mit den 4 Buchstaben schrieb, man einigt sich, weil der Richter durchblicken ließ, dass RWE keine Chance hat, zu gewinnen. Das würde sich dann aber mit dem hier Nachwuchsleistungszentrum-alles-zum-Thema?pid=521511#pid521511 genannten 'Ein am heutigen Mittwoch avisierter Gütetermin wurde abgesetzt, da sich beide Parteien im Vorfeld einigten.' beißen. Kein Gütetermin, kein Richter. Mit Gütetermin, dann ist ein Richter dabei. (23.05.2019, 15:34)MichaelB schrieb: Das würde sich dann aber mit dem hier Nachwuchsleistungszentrum-alles-zum-Thema?pid=521511#pid521511 genanntenEs muss nicht unbedingt einen Gütetermin geben, damit ein Richter seine Tendenz bekannt gibt. Btw als Arbeitnehner hat man vor dem Arbeutsgerucht immer gute Karten, wenn man keine goldenen Löffel geklaut hat.
Wie bitte gibt ein Richter etwas bekannt wenn er beide Parteien nicht sieht? Er gibt nach Sichtung der Unterlagen bestimmt nicht schriftlich den Parteien einen Hinweis darüber, was er gedenkt zum Gütetermin zu erzählen. Zumahl da auch weitere Fakten auf den Tisch kommen können. Ergo: Ein Richter äußert sich frühestens zum Gütetermin zu der Sache. Genau dafür ist dieser Termin ja auch da.
(23.05.2019, 14:05)stone schrieb: Unnötige Vergleichszahlungen beißen sich aber mit öffentlichen Spendenaufrufen. Sowas ist der letzte Sargnagel für Leute die bis dahin Verständnis aufgebracht haben. Ich glaube du überschätzt da die Höhe einer solchen Vergleichszahlung. Da spielt u.a. die Dauer der Beschäftigung eine nicht unwesentliche Rolle. Wenn im vorliegenden Fall mehr als ein Monatsgehalt dabei rauskommt, dann ist es sehr gut für den Arbeitnehmer... Somit entsteht in meinen Augen dem Verein kein finanzieller Schaden. Ob und warum man sich trennte, ob das fair, richtig etc. war, das wage ich nicht zu beurteilen, aber finanziell ist das für den Verein durchaus vorteilhaft...
24.05.2019, 07:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.05.2019, 07:36 von rweboyauszwickau.)
Laut Aussage eines Meuselwitzer Jugendspieler bei mir auf Arbeit hat die C Jugend gestern 18:1 gewonnen
![]() (24.05.2019, 07:36)rweboyauszwickau schrieb: Laut Aussage eines Meuselwitzer Jugendspieler bei mir auf Arbeit hat die C Jugend gestern 18:1 gewonnen Deine Mannschaft heißt: Rot-Weiß Erfurt. Somit haben deine Rot-Weißen gewonnen. Bitte mal merken, der Kollege aus Halle überschwemmt uns schon mit falsch geschriebenen Fanartikeln, jetzt solltest du den Namen deines Vereins wenigstens richtig schreiben. |
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