22.10.2013, 13:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.12.2013, 08:21 von Viva Erfordia.)
Der Termin ist zwar noch nicht fix; aber analog der letzten Jahre dürfte er ja nimmer lang auf sich warten lassen ....
Rein spekulativ gehe ich davon aus, dass wir uns am 11.Dezember 19 Uhr im "Atrium" - 1 Tag vor Walter Koglers's Geburtstag - einfinden.
Rein spekulativ gehe ich davon aus, dass wir uns am 11.Dezember 19 Uhr im "Atrium" - 1 Tag vor Walter Koglers's Geburtstag - einfinden.
Zitat:Art. 5 - Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden.
(2) Die Aufnahme Minderjähriger setzt die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter voraus.
(3) In dem Aufnahmegesuch soll die Abteilung bezeichnet werden, der
sich der Bewerber anschließen will. Fehlt diese Angabe, so wird der
Bewerber Mitglied der Fußball-Abteilung.
(4) Über das Aufnahmegesuch entscheidet das Präsidium. Bei
Ablehnung eines Aufnahmeantrages sind dem Antragsteller die
Gründe schriftlich mitzuteilen. Gegen diesen Bescheid ist innerhalb
von zwei Wochen ab Zustellung der Einspruch zulässig. Über den
Einspruch entscheidet der Ehrenrat, dessen Entscheidung endgültig
ist.
(5) Die Mitgliedschaft wird mit der ersten Beitragszahlung und der
Zahlung der Aufnahmegebühr wirksam.
Zitat:Art. 6 - Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Die Rechte und Pflichten der Mitglieder ergeben sich aus dieser
Satzung, die der jugendlichen Mitglieder zudem aus der
Jugendordnung.
(2) Jedes Mitglied kann nach Maßgabe der Satzung und der
Vereinsordnung an dem Vereinsleben teilnehmen und die
Einrichtungen des Vereins nutzen.
(3) Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme in der
Mitgliederversammlung. Jugendliche Mitglieder können an den
Mitgliederversammlungen als Gäste teilnehmen, haben jedoch kein
Stimmrecht.
(4) Jedes Mitglied ist verpflichtet,
a) das Ansehen des Vereins zu wahren sowie die Satzung einzuhalten;
b) die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge und
Umlagen zu zahlen;
c) seinen Beitrag jährlich oder halbjährlich durch Bankeinzug oder
nach Zustellung einer Rechnung pünktlich zu zahlen.
(5) Die jeweilige Beitragshöhe richtet sich nach der Beitragsordnung.
(6) Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.