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Mitgliederversammlung 2012
Der Termin ist zwar noch nicht fix; aber analog der letzten Jahre dürfte er ja nimmer lang auf sich warten lassen ....

Die diesjährige MV dürfte interessant werden, da ja Präsident Rolf Rombach den Mitgliedern die Vetrauensfrage stellen will !

Bis wann darf man denn eigenltlch "Anträge an die Mitgliederversammlung" auf der GS einreichen ?

Bin der Meinung, dass das immer bis spätestens 1 Woche vorher in schriftlicher Form galt.
Gehen wir von einer MV am 12.12.2012 aus, dann dürfte das der Termin der Abgabe um den 5.12.2012 sein.

Und wieviel Wochen im Voraus erfährt man, wann unsere MV ist, wenn nicht 4 Wochen vorher ?
Heute schreiben wir den 3.November !!!!
danke viva !
Die letzten Jahre war immer Friede, Freude, Eierkuchen angesagt.
Das könnte sich dieses Jahr ändern, es sei denn wir legen bis dahin eine Serie hin (träumen - auch wenn es schwer fällt - darf man ja).
Und du meinst, dann haben wir wieder unsere geliebten Eierkuchen ?
Na logo, was denn sonst.................................. ?
Quasi Teppichkante leicht angehoben und flugs alles druntergekehrt ?
(03.11.2012, 22:54)Viva Erfordia schrieb: Und du meinst, dann haben wir wieder unsere geliebten Eierkuchen ?

Bei dem was ich bei unserem RWE erlebt habe, glaube ich ja.
Da wird man dann Gründe finden, warum es anfänglich anders war, aber nun ist ja alles ok und darauf lässt sich aufbauen etc.
So schätze ich es ein.

Wenn ich bedenke, wer in der unser MV schon alles hochgelobt wurde und einige Zeit später nicht mehr da war.
Z.B. Baumann, ich kann mich noch erinnern, wie der auf der MV mit der Mannschaft begrüßt wurde, dann war er bald weg. Auch einige andere. Auch von der GS.

Bei den ganzen Wechsel weiß man bald gar nicht mehr, wer schon alles sich bei unserem RWE versucht hat.

Na ja und auf der MV war (fast) immer alles ok. Lachen7
Vielleicht haben wir auch das Glück, dass sich unser AR Vorsitzende Herr Cevra mal die Ehre gibt.

Nach seiner dubiosen "Emporhebung" vor 12 Monaten, wäre es interessant mal zu erfahren, wer sich hinter diesem Phantom verbirgt.
Apropos Aufsichtsrat. Wenn man bedenkt welches Kommen und Gehen wir da in den letzten Jahren hatten.Winken1

Das hat doch sicherlich auch seine Gründe. Sicherlich einige haben wohl persönliche Gründe für ihr Abtreten gehabt, aber ob es die alleine waren?

Aber das hat alles kaum gestört, denn es lief ja auch alles recht gut.
Deshalb bin ich wirklich gespannt, was passiert, wenn wir bis zur MV keine Serie starten.Pfeifen
Nu , ich werd mich jetzt doch entscheiden Mitglied zu werden .
Bin es bis jetzt nicht gewesen
Und wollte es auch nie werden.
Aber um Gehör zu finden muß man es wohl sein .
Was kost das ganze im Jahr ?
(04.11.2012, 20:32)dj_mario schrieb: Was kost das ganze im Jahr ?

Mit 60 Mäusen bist dabei. Winken1
Mario, musst dich aber beeilen, damit dein Antrag auch vor der MV bearbeitet wird. Lachen7
Weiß jetzt eines nicht, ob du eine gewisse Zeit Mitglied sein musst, um an der MV teilnehmen zu dürfen.
Beim FCB ist dies z.B. der Fall, da muss man mindestens 1 Jahr Mitglied sein um an der Versammlung teilnehmen zu dürfen.
so ein Passus steht soweit ich weiß nicht in unserer Satzung!
Zitat:Art. 5 - Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden.
(2) Die Aufnahme Minderjähriger setzt die Zustimmung der gesetzlichen
Vertreter voraus.
(3) In dem Aufnahmegesuch soll die Abteilung bezeichnet werden, der
sich der Bewerber anschließen will. Fehlt diese Angabe, so wird der
Bewerber Mitglied der Fußball-Abteilung.
(4) Über das Aufnahmegesuch entscheidet das Präsidium. Bei
Ablehnung eines Aufnahmeantrages sind dem Antragsteller die
Gründe schriftlich mitzuteilen. Gegen diesen Bescheid ist innerhalb
von zwei Wochen ab Zustellung der Einspruch zulässig. Über den
Einspruch entscheidet der Ehrenrat, dessen Entscheidung endgültig
ist.
(5) Die Mitgliedschaft wird mit der ersten Beitragszahlung und der
Zahlung der Aufnahmegebühr wirksam.

Habe gerade mal in unserer Satzung gestöbert so eine Regelung wie bei Bayern habe ich jetzt auch nicht gefunden.

Zitat:Art. 6 - Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Die Rechte und Pflichten der Mitglieder ergeben sich aus dieser
Satzung, die der jugendlichen Mitglieder zudem aus der
Jugendordnung.
(2) Jedes Mitglied kann nach Maßgabe der Satzung und der
Vereinsordnung an dem Vereinsleben teilnehmen und die
Einrichtungen des Vereins nutzen.
(3) Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme in der
Mitgliederversammlung. Jugendliche Mitglieder können an den
Mitgliederversammlungen als Gäste teilnehmen, haben jedoch kein
Stimmrecht.
(4) Jedes Mitglied ist verpflichtet,
a) das Ansehen des Vereins zu wahren sowie die Satzung
einzuhalten;
b) die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge und
Umlagen zu zahlen;
c) seinen Beitrag jährlich oder halbjährlich durch Bankeinzug oder
nach Zustellung einer Rechnung pünktlich zu zahlen.
(5) Die jeweilige Beitragshöhe richtet sich nach der Beitragsordnung.
(6) Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

Hatte dann wohl hier in Ab.s 3 stehen müssen.

Aber interessant ist Art. 5 Abs. 5 (siehe Zitat - ganz oben)!!!
Also schnell beantragen und zahlen. Lachen7
(04.11.2012, 20:32)dj_mario schrieb: Nu , ich werd mich jetzt doch entscheiden Mitglied zu werden .

Oh schön. Was spielst Du für MusikPfeifen




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