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Kein Stimmrecht für Genussschein-Gläubiger?!
Question 
Hallo Fans,

als unser geliebter Verein vor ein paar Jahren mit den Genussscheinen ankam, habe ich mich entschieden, statt meiner jährlichen Spenden eine gewisse Summe so zu investieren.
Wenn es unserem Verein hilft, sollte es mir nur recht sein. Angesichts der Rendite waren die Augen sicher etwas geweitet, des durchaus hohen Ausfallrisikos war ich mir auch bewusst. Dass es nun tatsächlich soweit kommt, hatte ich damals allerdings nicht unbedingt erwartet - zumindest nicht erhofft.
Egal, es war für meinen Verein und dem Konto sieht man es nicht mehr an.

Wenn unser Verein nicht aufgelöst werden soll, muss das Insolvenzverfahren erfolgreich durchgeführt werden. Allein das ist existentiell wichtig!
Daher habe ich für mich persönlich entschieden, bei einer Gläubigerversammlung für das Verfahren zu stimmen.
(Natürlich steht es jedem zu, dass für sich auch anders zu entscheiden, allerdings kann das das Erlöschen des FC Rot-Weiß Erfurt e.V. bedeuten.)

Doch so wie es aussieht, haben Genussschein-Gläubiger gar kein Stimmrecht.
Auf Seite 3/3 der "Informationen zum Fernabsatzgeschäft" steht

Nachrangigkeit; Teilnahme am Liquidationserlös
[...] Im Insolvenz oder Liquidationsfall gehen die Forderungen aus den Genussscheinen den Forderungen aller anderen nicht nachrangigen Gläubiger des Emittenten im Rang nach. Die Genussscheine gewähren weder Teilnahme, Mitwirkung oder Stimmrechte, noch einen Anteil an einem etwaigen Liquidationserlös des Emittenten. Die Genussscheininhaber sind mit anderen nachrangigen Forderungsgläubigern gleichrangig.

D.h.
1. Der "Einsatz" ist nun so oder so weg.
2. Man hat kein Stimmrecht für die Gläubigerversammlung.

Oder?!


Weiter heißt es in den "Genussscheinbedingungen"
§7 Außerordentliche Kündigung
(1) Kündigungsgründe
Jeder Genussscheininhaber ist berechtigt, seine Genusscheine zu kündigen und [...betrifft Urkunden...] deren sofortige Rückzahlung zum Nennbetrag zuzüglich etwaiger bis zum Tage der Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zu verlangen, falls einer der nachstehenden Kündigungsgründe (die "Kündigungsgründe") vorliegt:
a)[...]
b)[...]
c) der Emittent gibt seine Zahlungsunfähigkeit bekannt oder stellt seine Zahlungen ein;
d) ein Insolvenzverfahren wird gegen den Emittenten eröffnet oder durch den Emittenten beantragt oder [...]

D.h.
1. Es liegen nun Gründe für eine außerordentliche Kündigung vor.
2. Mit der Kündigung ist man nicht länger Genussscheininhaber und wird zum normalen Gläubiger, bis der Nennwert nebst Zinsen zurückgezahlt wurde.
3. Somit erhält man doch noch ein Stimmrecht für die Gläubigerversammlung?

Kann das jemand fachlich bestätigen oder korrigieren?!
Schließlich geht es darum, evtl. eine Lücke zu finden und zum Wohle unseres Vereins zu nutzen!

Vielen Dank!
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Als Genussscheininhaber sind deine Forderungen nachrangig: Das bedeutet, dass deine Forderung erst befriedigt wird, wenn alle anderen Gläubiger ausbezahlt sind. Ich gehe davon aus, dass du deswegen auch auf einer Gläubigerversammlung kein Stimmrecht besitzt.
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Danke, das denke ich auch. Ich habe mich auch schon vor Wochen damit abgefunden, keinen Cent mehr wieder zu sehen.

Die eigentliche Frage ist, ob ich jetzt durch Kündigung formal zu einem "normalen" Gläubiger werde (und so mit meiner Stimme dazu beitragen kann, dass eine Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse verhindert wird.)
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Hallo, ich weiss zwar nicht wieviele Genusscheine Du hast, aber glaubst Du wirklich damit irgendwelche Auswirkungen auf der Gläubigerversammlung zu erreichen ?? bei ca. 5,3 Mill echten Schulden oder eher noch mehr ??
Beispiel:  wenn Du 5300 EUR Genussscheine hättest, dann wären dies erstmal 1/1000 Stimmanteil !! benötigt werden aber 500 / 1000 Stimmanteile !
Außderem würdest Du dann mit den ggf. "echten" Schulden die Ausgangslage des Vereins noch mehr verschlechtern, weil die Schulden steigen würden und die Insolvenzquote noch schlechter würde ! Ist es das wert ??

Alles unter der Maßgabe, dass sich die Scheine tatsächlich umwandeln lassen. Im obigen Beispiel würde dann der Schuldner bei 5300 EUC und einer Quote von ca. 2 % , ca. 106 EUR bekommen !!

Ich habe dem Verein schon mehrfach mit höherem Mitgliedsbeitrag (einige Jahre) , einer Dauerkarte ( seit ca. 20 Jahren) und im Einzellfall,  etwas zukommen lassen. Hier bei den Genußscheinen habe ich wenigstens mal eine schöne dekorative Wandurkunde dazu bekommen, besser als sonst ! Damit habe ich mich schon vorher abgefunden und habe daher auch nie die Zinsen haben wollen !! Das Papier hätte ich dem Verein bei Ablauf sowieso geschenkt.

Gruß O.S.

P.S. was micht wirklich interessiert, bei wem haben wir die 5,3 Mill "echte" Schulden nun wirklich ? wer ist da der größte Gläubiger ?? Stand das in der b**d ?? oder nur die Genußscheine/ Besserungsscheine und sowas ??
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(18.03.2018, 20:34)O.S. schrieb: Hallo, ich weiss zwar nicht wieviele Genusscheine Du hast, aber glaubst Du wirklich damit irgendwelche Auswirkungen auf der Gläubigerversammlung zu erreichen ?? bei ca. 5,3 Mill echten Schulden oder eher noch mehr ??
Gruß O.S.
...
P.S. was micht wirklich interessiert, bei wem haben wir die 5,3 Mill "echte" Schulden nun wirklich ? wer ist da der größte Gläubiger ?? Stand das in der b**d ?? oder nur die Genußscheine/ Besserungsscheine  und sowas ??
...es fehlen von den 5,3 noch die 2,6/2,7 Millionen Euro Besserungsscheine (also rund 8 Millionen)
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(18.03.2018, 20:34)O.S. schrieb: Hallo, ich weiss zwar nicht wieviele Genusscheine Du hast, aber glaubst Du wirklich damit irgendwelche Auswirkungen auf der Gläubigerversammlung zu erreichen ?? bei ca. 5,3 Mill echten Schulden oder eher noch mehr ??
Beispiel:  wenn Du 5300 EUR Genussscheine hättest, dann wären dies erstmal 1/1000 Stimmanteil !! benötigt werden aber 500 / 1000 Stimmanteile !
Außderem würdest Du dann mit den ggf. "echten" Schulden die Ausgangslage des Vereins noch mehr verschlechtern, weil die Schulden steigen würden und die Insolvenzquote noch schlechter würde ! Ist es das wert ??
[...]
Ein klares "Ja"!
Denn jeder Gläubiger hat unabhängig vom Betrag genau 1 Stimme. Das ist so. Das steht fest.
Dann habe ich nicht einmal halb soviel investiert wie von dir angenommen. Die Schuldensituation würde sich für den Verein also nur unwesentlich ändern.

Wenn 30 Fans Ihre Genussscheine kündigen und für ein Insolvenzverfahren stimmen (falls das eben möglich ist), wären damit sicher alle größeren Gläubiger überstimmt, die eventuell ein Verfahren ablehnen würden.

P.S. Mir geht es definitiv nicht darum, noch 1,50 rauszuholen. Ich habe nur Sorge, dass kein Verfahren Zustande kommt und unser Verein gelöscht wird. Wenn ich was wiedersehe, würde das kommende Saison 1:1 für den Nachwuchs gespended werden.
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Eine Möglichkeit wäre auch ein Forderungsverzicht:

Zitat:Forderungsverzicht – Genussschein xxxx


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich

<Vor- und Nachname>

Inhaber des FC Rot-Weiß Erfurt – Genussscheins, mit folgender Nummer:

xxxx

verzichten hiermit gegenüber dem

FC Rot-Weiß Erfurt e. V.

auf folgende Forderung:

- jährliche Zinsen auf den Genussschein zum 01. August des jeweiligen Jahres:

2017-xxxx bis 2021-xxxx

- sowie auf die Grundforderung des gesamten ‚FC Rot-Weiß Erfurt Genussschein-Wertes‘ in Höhe von xxx,xx EUR

zum 01. August 2021.

Der Forderungsverzicht wird in Anbetracht der derzeit bestehenden finanziellen Situation und der sich daraus ggf. ergebenden Insolvenzgefahr des FC Rot-Weiß Erfurt erteilt. Auf die Forderung sind daher keine Tilgungen und Zinszahlungen zu leisten.

Mit Rot-Weißen Grüßen

Unterschrift
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Da sehe ich momentan überhaupt keinen Vorteil. Denn auch dann hätte ich keine Stimme. Und für den Verein ändert so ein Verzicht wegen der Nachrangingkeit auch nichts.

Für ein erfolgreiches Insolvenzverfahren muss
- genügend Insolvenzmasse vorhanden sein (wird nicht durch Genussscheine beeinflusst)
- min. jeder 2. Gläubiger dem Verfahren zustimmen → Deswegen will ich eine Stimme, wenn das irgendwie geht.
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Ist richtig. Genussscheine werden allerdings sowieso immer nachrangig behandelt.
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@MickyMatter - egal wie auch immer - Du wirst als Genusscheininhaber zu keiner Stimme in der Gläubigerversammlung kommen wegen der Nachrangigkeit. Da gibt es auch keine Hintertür.

Ich finde es auch immer wieder putzig, das Medien zb Kölmel, Rombach und Kästner als größte Gläubiger des Vereines aufführen. Die 3 großen Gläubiger des Vereines besitzen zu ihren Forderungen allerdings sogenannte " Besserungsscheine " - und genau diese Besserungsscheine finden in der Insolvenz überhaupt keinerlei Berücksichtigung.

Das heißt, das meines Wissens ein Rombach zB garnicht in der Gläubigerversammlung auftauchen dürfte.
Es sei denn, er hat weitere Forderungen gegen den Verein in Form von Darlehensverträge gemacht, die nicht nachrangig sind ( auch diese Gläubiger mit Nachrangforderungen werden wohl kaum bedient werden und kein Stimmrecht in der Gläubigerversammlung haben).

Unter diesen ganzen Aspekten würde mich eher einmal interessieren, wo gut 200 Gläubiger mit ca 5,5 Millionen Euro Schulden herkommen, die in der Insolvenz abzuarbeiten sind.
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(19.03.2018, 08:10)ronry schrieb: @MickyMatter - egal wie auch immer - Du wirst als Genusscheininhaber zu keiner Stimme in der Gläubigerversammlung kommen wegen der Nachrangigkeit. Da gibt es auch keine Hintertür.

Als GS-Inhaber nicht, das ist mir seit gestern auch klar.
Aber wenn ich kündige, wird doch der gesamte Betrag sofort fällig, die Nachrangigkeit liegt dann nicht länger vor, denke ich.
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Hast du nun vor dem 15.03. Gekündigt?
Sonst ist dies nach Einreichen der Insolvenz.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies nicht relevant wäre.
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@micky Matter - im Prinzip würde ich es auch so sehen.
Da der Verein jedoch schon den Insolvenzantrag gestellt hat, würde meines Wissens die Forderung nicht mehr in die Insolvenz gehen ??
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Das Recht auf außerordentliche Kündigung besteht erst seit der Insolvenz. Ich gehe davon aus, da das Verfahren noch nicht eröffnet wurde, kann noch jeder Gläubiger seiner Forderungen stellen.

Ich habe noch nicht gehandelt. Ich wollte erst wissen, ob eine Kündigung zu Stimmrecht führt. Ansonsten wäre das sinnloser Aufwand für den Verein (und auch für mich.)
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Also ganz persönlich würde ich Dir da anwaltliche Beratung empfehlen. Das wäre dann rechtssicher.
Am Hirschlachufer ist eine Fachkanzlei, die die Materie kennt.....falls das eine Option für Dich ist.

Das Verfahren an sich ist noch nicht eröffnet - weil ja der festgelegte Sachwalter des Gerichtes zuerst die Expertise für das Gericht machen muss und danach entschieden wird, ob das Verfahren überhaupt eröffnet wird und in welcher Form.
Ob Eigenregie, mit Insolvenzverwalter oder Ablehnung mangels Masse...
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