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19.12.2017, 17:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.01.2018, 10:17 von ronry.)
Zitat: " Einladung zur Gründung des „Fanrat Rot-Weiß Erfurt e.V. “
Aufruf an alle Fans des FC Rot-Weiß Erfurt
Viele Vertreter der Fanszene haben im Dezember 2017 beschlossen, dass wir uns im Januar 2018 zur Gründung des „Fanrat Rot-Weiß Erfurt e.V.“ im Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx) in 99096 Erfurt, Gustav-Freytag-Straße 1 zusammenfinden. Zu dieser Gründungsversammlung, die am Freitag, den 12. Januar 2018 um 18 Uhr beginnt, möchten wir alle Interessierten einladen.
Folgende Tagesordnung haben wir vorgesehen:
Eröffnung durch den Sprecher des Fanrats und Einladenden der Versammlung
Vorschlag eines Versammlungsleiters und Wahl des Versammlungsleiters
Vorschlag eines Protokollführers und Wahl des Protokollführers
Verlesen der Tagesordnung und Beschluss über die Tagesordnung
Verlesen des Satzungsentwurfs, Diskussion und Beschlussfassung über die Satzung
Pause und Unterschriften aller Gründungsmitglieder auf der beschlossenen Satzung
Übergang zur ersten Mitgliederversammlung des „Fanrat Rot Weiß Erfurt e.V.i.G.“
Vorschlag, Diskussion und Beschluss zur Höhe der Mitgliedsbeiträge
Vorschlag, Diskussion und Beschluss zur Aufstellung einer Geschäftsordnung
Vorschlag, Diskussion über die Wahlmodalitäten und Beschluss über die Wahlordnung
Wahl der Vorstandsmitglieder
Wahl der Kassenprüfer
Wahl der Entsendeten in den Aufsichtsrat des FC Rot-Weiß Erfurt e.V.
Pause und Beratung des gewählten Vorstands
Mitteilung der Vorstandszusammensetzung durch den gewählten Vorstand
Sonstiges, Mitteilungen an die Anwesenden
Der Satzungsentwurf (PDF | 170 KB) steht zum Download bereit. Bitte meldet Euch bei Interesse per E-Mail für die Versammlung an, damit wir besser planen können. Wir wollen so viele wie möglich einbeziehen. Auf jede Stimme kommt es an. Die Zeit für Befindlichkeiten und Lamentieren ist vorbei. Jetzt gilt es aktiv und konstruktiv mitzugestalten. Hilf auch Du mit, eine starke Stimme für die Fans zu etablieren!
Quelle : Fanrat Erfurt
Die Anmeldung einer Teilnahme an dieser Gründungsversammlung sendet Ihr bitte zeitnah an :
Info@fanrat-erfurt.de
damit entsprechend geplant und vorbereitet werden kann.
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Nr. 13 oder Micha Kummer;
Da ich nicht weiß, ob ihr hier auch diskutieren wollt, probier ich es einfach mal:
1. Blockwahl zur Wahl des Vorstands hat immer ein "Geschmäckle".
Da der Fanrat ja für alle Fans in der gesamten Bandbreite vorstehen soll, ist hier eine Mehrheitswahl (Persönlichkeitswahl) angebrachter. Transparenz und Identifikation heißen die Zauberwörter.
2. Ihr wisst aber schon, das die Kandidaten für den Aufsichtsrat spätestens 14 Tage vor der MV, dem Vorsitzenden des Ehrenrates vorzulegen sind!? Nachzulesen in der Satzung unseres RWE.
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(20.12.2017, 12:52)MGN schrieb: 1. Blockwahl zur Wahl des Vorstands hat immer ein "Geschmäckle".
Da der Fanrat ja für alle Fans in der gesamten Bandbreite vorstehen soll, ist hier eine Mehrheitswahl (Persönlichkeitswahl) angebrachter. Transparenz und Identifikation heißen die Zauberwörter. Sehe ich ähnlich.
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Ich bin ja erstmal gespannt, wer überhaupt alles an der Gründungsversammlung anwesend sein wird.
Wie das mal wird als quasi Dachverband für alle Fans wird sich meiner Meinung nach erst in Zukunft zeigen. Das muss sich entwickeln.
Was Transparenz angeht - mehr Transparenz, wie bisher, dürfte kaum möglich sein.
Und Thema Vorstandswahl - die große Auswahl wird es nicht geben. Im Vorstand müssen Personen sein, die neben dem Engagement auch eine Menge ihrer privaten Zeit mitbringen müssen. @Nummer 13 hat mal berichtet, dass er wöchentlich gerade mindestens 10-12 Stunden für Fanrat usw. investiert. Wer das kann und will ( und zwar jede Woche) bitte vortreten. Momentan sind das aber nur eine Handvoll Personen, wenn überhaupt.
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(20.12.2017, 12:52)MGN schrieb: 2. Ihr wisst aber schon, das die Kandidaten für den Aufsichtsrat spätestens 14 Tage vor der MV, dem Vorsitzenden des Ehrenrates vorzulegen sind!? Nachzulesen in der Satzung unseres RWE. Du hast das falsch verstanden.
Die Plätze sollen im Aufsichtsrat für die vom Fanrat abgesandten Personen geschaffen werden.
Diese Personen werden nicht, wie der restliche Aufsichtsrat, auf der MV gewählt.
Die Abgesandten werden innerhalb des Fanrats gewählt oder benannt um den Fanrat im AR zu repräsentieren.
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@makjoo,
wenn meine Sichtweise falsch ist, erklär mir mal bitte deine.
Wie und wann möchtest Du denn die Plätze ohne Namen im Aufsichtsrat schaffen?
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Im AR sind immer zwei Plätze für den Bürgermeister und den Minister in Thüringen der für Sport (?) zuständig ist, reserviert. Diese Plätze sind noch nie in Anspruch genommen worden. Wenn ich richtig informiert bin, verzichtet einer von beiden auch weiterhin, der andere könnte das wahrscheinlich auch. Diese beiden Plätze könnten dann die entsandten Fanratmitglieder einnehmen und zwar auch erst zu einem späteren Zeitpunkt als bei der
MV. So habe ich das in Erinnerung zumindest.
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Müsste das aber nicht auch erst die MV beschließen?
@papa, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. hier beansprucht auch keiner die plätze des anderen. es wird weitere plätze geben. zur not durch satzungsänderungen.
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20.12.2017, 23:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.12.2017, 23:13 von RWE MBJ.)
Vorab möchte ich sagen, dass ich hohen Respekt für die habe, welche sich für den Verein einsetzen u. das mit hohem Zeitaufwand u. ich nehme an mit eigenem Geld! Ich bin gespalten in der Frage, ob der Fanrat einen o. mehrere Plätze im Aufsichtsrat ohne Wahl erhalten soll. Mir stellt sich die Frage, warum? Wer legt das fest u. auf welcher Grundlage? Was Qualifiziert die entsprechenden Personen wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen o. zu überprüfen. Mûßte vor einer etwaigen AV- Entscheidung erst der Fanrat abstimmen? Wenn alle Gruppierungen unter dem Dach des Fanrat vereint werden sollen,wie steht dieser z.b. zu solche Aktionen wie Pyrotechnik z.b. in Würzburg. Hat gut ausgesehen, ist aber für den Verein, vor allem in der jetzigen Situation finanziell eher schlecht! Im Endeffekt stellt sich die Frage wieviele Mitglieder der Fanrat vertritt u. ob sich daraus ein Platz im AR ableiten lässt!
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Satzungsänderung kann es erst zu einer späteren MV geben. Es gibt ja dazu meines Wissens keine Anträge. Der Weg, den ich hier beschrieben habe, wurde jedenfalls schon mal ins Spiel gebracht. Zumindest vorübergehend .
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(20.12.2017, 23:06)RWE MBJ schrieb: Vorab möchte ich sagen, dass ich hohen Respekt für die habe, welche sich für den Verein einsetzen u. das mit hohem Zeitaufwand u. ich nehme an mit eigenem Geld! Ich bin gespalten in der Frage, ob der Fanrat einen o. mehrere Plätze im Aufsichtsrat ohne Wahl erhalten soll. Mir stellt sich die Frage, warum? Wer legt das fest u. auf welcher Grundlage?Was Qualifiziert die entsprechenden Personen wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen o. zu überprüfen. Mûßte vor einer etwaigen AV- Entscheidung erst der Fanrat abstimmen? Wenn alle Gruppierungen unter dem Dach des Fanrat Verein werden sollen,wie steht dieser z.b. zu solche Aktionen wie Pyrotechnik z.b. in Würzburg. Hat gut ausgesehen, ist aber für den
Verein, vor allem in der jetzigen Situation finanziell eher schlecht! Im Endeffekt stellt sich die Frage wieviele Mitglieder der Fanrat vertritt u. ob sich daraus ein Platz im AR ableiten lässt!
AR kann jeder werden. Dazu bedarf es keiner besonderen Qualifizierung.
In anderen Vereinen ist es längst normal, dass Fanvertreter im AR sitzen. Das ist nix Besonderes. Ein Fanvertreter vertritt im AR auch nicht die Faninteressen. Er übt gemeinsam mit anderen AR Mitgliedern die Kontrollfunktion gegenüber dem Vorstand aus und handelt da stets zum Wohle des Vereins.
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Ich hab es noch nicht ganz verstanden. Entweder, ich bin AR-Mitglied, oder ich bin es nicht. Man kann nicht 2 Plätze "freihalten".
Was m. M. n. möglich ist, ist, dass der Fanrat 2 Kandidaten vorschlägt und dann zur MV durch seine Mitglieder und andere Überzeugte wählen lässt. Dafür muss natürlich die Frist gewahrt werden.
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@Papa
Ich denke schon, dass gewisse Voraussetzungen für ein Aufsichtsratsmitglied vorhanden sein sollten. Diese möchte ich auch den betreffenden auch auf keinen Fall absprechen. Die Frage ist was man unter " zum Wohle des Vereins" versteht. Da gibt es zuweilen verschiedene Meinungen. Wenn der Hintergrund ist, die Wege zu verkürzen u. z.B. solchen Dingen wie den Fankids mehr Nachdruck zu Verleihen o. den Anderen die Verbindung zum"gemeinen Volk" zu erhalten, ist alles gut. Ich kann das nicht beurteilen, bin nur normaler Fan ohne Fanclub.
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20.12.2017, 23:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.12.2017, 23:51 von Papa.)
Ein AR wirkt nicht im operativen Beteich.
Er hat im wesentlichen nur eine Aufsichtsfunktion. Was die Voraussetzungen angeht - es gab hier AR Mitglieder, die mit Sicherheit weniger Voraussetzung mitgebracht haben, als so manches Fanrat-Mitglied .
Insofern...
Edit: Zum Wohle des Vereins. Der Aufsichtsrat beaufsichtigt den Vorstand und dessen Aktivitäten . Diese Tätigkeit muss so ausgeführt werden, dass es stets zum Wohle des Vereins ist. Wenn der Vorstand nicht zum Wohle des Vereins handelt, muss der AR handeln. Das war bei uns Jahrelang nur bedingt der Fall und dann als der AR gehandelt hat, hat er es so getan, dass es auch nicht zum Wohle des Vereins war. Beides darf so nie wieder passieren.
(Meine Meinung)
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