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(12.01.2017, 21:08)Papa schrieb: Das ist definitiv so. Aber das passt natürlich einer einer bestimmten Zielgruppe in diesem Land, die es mit dem Differenzieren sowieso nicht so hat, nicht in den Kram. Haft ist Haft. Was hast du nur mit deinen Flüchtlingen? Niemand hat hier auch irgendetwas von Flüchtlingen gesagt, es ging um Haft allgemein. Und ja da muss man auch nicht alles bis ins kleinste Detail auseinander nehmen, warum jemand in Haft ist. Mit Ausländer in dieser Statistik sind nicht nur die jungen Männer/Flüchtlinge gemeint sondern alle Ausländer. Es kann auch die betagte englische Dame sein, oder der Herr im mittleren Alter aus Frankreich oder oder oder. Ja ich weiss, die böse Presse berichtet leider nicht über die ganzen Übergriffen von Eskimos auf Frauen. Das machen se nur bei Flüchtlingen. Aber du kannst mich bestimmt darüber aufklären wwieviel Eskimaos in letzter Zeit Straftaten hier begangen haben. (12.01.2017, 21:08)Papa schrieb: Aber das passt natürlich einer einer bestimmten Zielgruppe in diesem Land, die es mit dem Differenzieren sowieso nicht so hat, nicht in den Kram. Du solltest bitte etwas Differenzieren sonst diskriminierst du ja. Also erstmal woher sie kommen. Dann wie groß sie sind, ihrem Beruf. sind ihre Eltern getrennt lebend. Hatten sie eine schechte Kindheit gehabt? Das sollte auch erstma in deine Bewertung mit einfliessen bevor du alle über einen Kamm scherst.
Ich kehre nicht alle über einen Kamm. 2016 sind roundabaout 1Mio Flüchtlinge hergekommen. Liest man so manche Meinung hier oder auch woanders, dann muss man zu dem Schluß kommen, dass die fast alle kriminell sind. Auch die Meinung zum Dresdner Hauptbahnhof passt da. Man könnte denken , dass man dort nicht mehr gefahrlos ankommen oder wegfahren kann. Ich kann das nicht bestätigen. Klar laufen dort Ausländer rum aber nicht mehr als woanders und ich könnte jetzt auch nicht erkennen, dass die alle kriminell sind
Zitat:Das war aber nicht die Frage! Stimmt, Sind ja alle so friedlich war keine Frage, das war eine Feststellung - sorry... Zitat:Niemand hat hier auch irgendetwas von Flüchtlingen gesagt, es ging um Haft allgemein. Wenn es um die Haft allgemein geht: welche Gruppe war dafür verantwortlich, dass 2003 ca. 17000 Menschen mehr in Gefängnissen einsaßen? Zitat:Und ja da muss man auch nicht alles bis ins kleinste Detail auseinander nehmen, warum jemand in Haft ist. Für einen Vergleich aber dann schon. Ein Deutscher sitzt selten in Abschiebehaft und kann schon mal garnicht gegen Einreise- bzw. Aufenthaltsgesetze verstoßen. Genau deshalb fragte ich. Auch ist nicht jeder Gefangene ein Gewaltverbrecher, egal welcher Nationalität er angehört.
Ja, sorry. Bin irgendwie gefühlt noch im alten Jahr. Ändert aber an der Zahl nix Grundlegendes
Kein NPD Verbot
Ich finde diese Begründung einfach völlig unzureichend. Man bejat die Verfassungsfeindlichkeit der NPD und verbietet sie nicht, weil sie derzeitig keine Bedrohung darstellt. Das heißt doch im Umkehrschluss, man verbietet eine solche Partei erst, wenn sie regierungsfähig ist. Dann ist es doch aber zu spät, weil sie dann schon die Gesetzeslage so ändern kann, dass es kein Verfassungsgericht mehr gibt, das die Partei dann verbieten kann. Das ist absolut unlogisch und öffnet verfassungsfeindlichen Parteien Tür und Tor. Ich finde das Urteil in der Form ist eine Katastrophe.
Eine Partei mit 1% (wenn überhaupt) stellt nun einmal keine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung dar. Und das dürfte das Kriterium sein, welches in der Gewichtung die größte Bedeutung hat. Eine Demokratie muss so etwas vertragen können.
Interessanter wird das schon bei der AFD. Sollte diese Partei die freiheitlich demokratische Grundordnung in Frage stellen (Mitlieder dieser Partei tun das ja), müsste man sicher in diese Richtung gehen. Aber im Wesentlichen gilt nach wie vor Voltaire: " Mein Herr, ich verachte ihre Meinung ! Aber ich werde mein Leben dafür geben, dass Sie diese Meinung äußern dürfen !"
Wenn die Meinung die demokratische Grundordnung in Frage stellt und man sie mittels einer Partei in den demokratischen Prozess einbindet und somit die Möglichkeit erschafft die politische Willensbildung zu beeinflussen (originäre Aufgabe von Parteien), dann stellt sie eine grundlegende Gefahr der Grundordnung dar.
Es geht hier auch nicht um die Meinungsfreiheit, sondern um die Partizipation am politischen Prozess inkl. aller damit verbundenen Privilegien. Man unterstützt damit eine Partei, die klar erkenntlich das System der Demokratie abschaffen will. Das ist für mich so, als ob ich jemanden der mich umbringen will, dafür die Waffe kaufe. Wenn man das an der tatsächlichen Gefährdung messen will, wo zieht man da die Grenze? Wieso wurde dann die KPD verboten? War deren Gefährdungspotential höher? Sie hatte in der Bundestagswahl von 1953 nur 2,2 % (Quelle Wikipedia) bekommen. Ich bin der Meinung hier hat man verpasst der Demokratie Leitplanken zu geben und dass mit einer fadenscheinigen Begründung.
Dem ist noch hinzuzufügen, eine Auszug aus der Begründung des KPD-Verbotes.
"Eine Partei kann nach dem Gesagten auch dann verfassungswidrig im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG sein, wenn nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht, daß sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft werde verwirklichen können." (Quelle Wikipedia) Das ist genau die gegenteilige Begründung zu der beim Verfahren gegen die NPD. Man sieht es ist eine reine Frage der Würdigung und damit einfach nur die Meinung der Richter wie Recht ausgelegt werden soll und nicht im Gesetzt verankert. Ich bin wahrlich kein Verfechter der KPD. Aber die diametrale Bewertungsdifferenz bei gleicher Faktenlage ist schon erstaunlich.
Was wäre das Ergebnis? Die Parteiangehörigen schließen sich zahlreichen Splitterparteien an und sind noch weniger kontrollierbar. Ich denke, selbst in rechtsextremen Kreisen nimmt die kaum einer mehr ernst. Dafür gibts doch mittlerweile zahlreiche andere Anlaufpunkte. Mal davon abgesehen, dass man so die Arbeitsplätze zahlreicher V-Männer rettet
@Nummer13
Das KPD-Verbot wurde 1956 erlassen. Man muss das sicher im Kontext der damaligen Zeit betrachten. Das kann man sicher nicht mehr mit heute vergleichen. Die Hysterie der kommunistischen Bedrohung damals muss ja rießengroß gewesen sein und die damaligen Richter, die das Urteil ausgesprochen haben, dürften auch eine entsprechende Vergangenheit gehabt haben logischerweise.
Das Grundgesetz hat sich aber seit der Zeit in diesem Grundsatz nicht geändert. Natürlich waren Richterämter beim BVG immer auch politische Posten und damit auch die Urteile politisch geprägt.
Ich halte es für falsch einfach keine Grenzen zu setzen. Es ist völlig egal, ob die NPD im politischen Diskurs noch eine Rolle spielt oder deren Verbot etwas gegen Rechtsextremismus bewirkt. Es geht dem GG nach nur um die Frage, ob eine Partei die freiheitlich demokratische Grundordnung bewusst zerstören möchte. Das tut die NPD. Deshalb ist sie zu verbieten. Es gibt einfach Gruppen, denen sind Argumente und ein politischer Diskurs egal. Die kann man nur mit Verboten bremsen. Dafür gibt es Verbote und Gesetze. Wenn man die nicht brauchen würde, dann wäre der Mensch klüger. |
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