Im anderen Forum schrieb jemand, dass es auch oft so ist, dass bei Vertragsunterzeichnung festgelegt wird, dass der Vertrag erst zustande kommt, wenn der Medizincheck (der nicht vor Vertragsabschluss stattfinden muss) erfolgreich bestanden wurde.
Themabewertung:
Bogdan Rangelov (Vertragsauflösung)
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Das ist richtig. Dieser Check sollte aber zeitnah sein.
2 Wochen nach Unterschrift. Naja
Hallo, will mal meinen "Senf" dazugeben, "Krankheit bei Eintritt" ?? was soll das denn sein ? wenn man bei Beginn der Beschäftigung arbeitsunfühig ist, dann kommt das Beschäftigungsverhältnis üblicherweise gar nicht zu stande, es sei denn der neue Arbeitgeber zahlt die 6 Wochen Lohnfortzahlung (freiwillig). Ich glaube nicht, dass wir soviel sinnlose Kohle haben dies zu tun ? und nicht vergessen, wir sind im Insolvenzverfahren. Der IV darf nicht einfach so Kohle vom Verein rausschleudern !! also absolut korrekt das Ganze !
Soweit dazu ab 01.07. ! Der Spieler bekommt in so einem Fall üblicherweise von seiner (gesetzlichen) Krankenkasse ab 01.07. Krankengeld auf Basis des zuvor bezogenen Gehaltes, beim AA kann sich der Spieler natürlich nicht melden, denn er ist ja arbeitsunfähig und steht der Vermittlung nicht zur Verfügung. Wenn er vor dem 01.07. schon bei uns gespielt und trainiert hat (hätte) dann sicher nur auf Basis einer Gastspielgenemigung und Zustimmung des vorherigen Vereins. Hat aber mit seinem neuen Vertrag ab 01.07. nichts zu tun. Schließlich kann man bei vielen Vereinen vorspielen . Bedauerlich für den Spieler, aber absolut korrekt gelaufen. Gruß O.S.
Krankheit bei Eintritt gibt es. Wenn man in den ersten 4 Wochen eines Arbeitsverhältnisses krank wird zahlt direkt die Kasse Krankengeld. Erst danach beginnt die Pflicht des AG. Hatte ich selbst vor einigen Jahren und kannte es vorher auch nicht.
So schade es mit Rangelov ist, ich kann den Verein verstehen. Seine Verletzung ist eine längere Geschichte. Wir brauchen aber einen fitten Kader. Bei nem Muskelfaserriss hätte man sicher anders reagiert.
es ging hier aber sicher darum, das man schon VOR Aufnahme der Beschäftigung arbeitsunfähig war, da gibts kein Krankengeld.
Gruß O.S.
Natürlich, ausgehend von der vorherigen Beschäftigung (Babelsberg) bei der die Krankheit begonnen hat, der neue AG (RWE) hat damit nichts zu tun. Wovon soll der AN denn leben? Nach Ablauf der 4 Wochen Krankheit zahlt der neuen AG Lohnfortzahlung für sechs Wochen und weiter geht es mit Krankengeld.
Ach Leute. Das Thema ist doch nun durch. Wie lange wollen wir nun noch darüber diskutieren ?
22.06.2019, 06:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.06.2019, 06:27 von andyzuse.)
Dies ist eine allgemein übliche Praxis. Der abgebende Verein erteilt dafür eine Genehmigung. Nun sollten wir aber dieses Thema beenden.
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