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24.03.2015, 21:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.03.2015, 14:39 von ronry.)
Wenn dieses Urteil in den nächsten Instanzen bestätigt wird gibts es bald nur noch Fussballer mit maximal 2 Jahres Verträgen.
http://www.zeit.de/news/2015-03/24/fussb...s-24183818
Was haltet ihr davon?
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Die Spieler könnten jederzeit Verträge ohne Nennung eines Grundes kündigen und zu anderen Vereinen wechseln.
Die Vereine hingegen müssten für Kündigungen einen Kündigungsgrund haben.
Ablösesummen müssten praktisch keine mehr bezahlt werden. Damit würden die Spieler als Unternehmenswerte wegfallen.
Dies wiederum hätte enorme wirtschaftliche Auswirkungen auf die Vereine.
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"Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Spitzensportler ist nur nach Maßgabe des §14 TzBfG zulässig. Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt danach als solche nicht eine Befristung des Vertrags."
Und da steht:
(1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn
1.
der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,
2.
...
3.
...
4.
die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,
5.
die Befristung zur Erprobung erfolgt,
6.
in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,
7.
der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder
8.
die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.
Da sind mMn gleich mehrere Gründe dabei, die eine Befristung im Profifußball rechtfertigen. Entgegen 1. und 4. wäre ein unbefristeter Vertrag bis zur gesetzlichen Rente möglich. An sich schnulli, dann muss dem Spieler gekündigt werden, wenn seine Arbeitsleistung nicht mehr ausreicht, gerade als TW. Oder er verletzungsanfällig ist. Oder widerborstig oder zu teuer. Wie auf dem normalen Arbeitsmarkt. Da schießt sich gerade einer ein gewaltiges Loch ins Knie.
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Interessantes Urteil
H. Müller und der befristete Vertrag
Es hat mich schon lange gewundert, dass im Fußball immer wieder Zeitverträge nacheinander gemacht wurden.
Rechtlich gesehen kann man bis zu 3 mal innerhalb von 2 Jahren zeitlich befristen. Danach geht nur noch ein unbefristeter Vertrag. Wenn jemand mal befristet angestellt war, dann das Unternehmen verlassen hat und später wieder eingestellt wird, so kann man ihn auch nur unbefristet einstellen.
Mal sehen, ob Müller auch die weiteren Instanzen gewinnt. Für den Fußball in Deutschland wäre das natürlich eine gravierende Änderung in den Rahmenbedingungen.
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Als Erklärung hier auch die Gesetzesgrundlage
§14 TzBfG
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Ich denke nicht, dass das Urteil so bestehen bleibt. Der Fußballer ist ja doch eher ein Selbständiger, der seine Arbeitskraft verkauft. Mit einem Arbeitnehmer im klassischen Sinne nicht vergleichbar. Für mich zumindestens.
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Rechtlich gesehen ist ein Fußballer nur ein einfacher Arbeitnehmer.
Auch sonst sehe ich einen Fußballer eher im Sinne eines Facharbeiters.
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(25.03.2015, 09:44)MichaelB schrieb: Ich denke nicht, dass das Urteil so bestehen bleibt. Der Fußballer ist ja doch eher ein Selbständiger, der seine Arbeitskraft verkauft. Mit einem Arbeitnehmer im klassischen Sinne nicht vergleichbar. Für mich zumindestens.
Bei Deinem Standpunkt wäre die Frage interessant, inwieweit die Sozialversicherungsträger dann die Frage der sogenannten " Scheinselbstständigkeit " püfen lassen auch bei Fußballern.
Denn bisher ist es ja so, daß auch der Fußballer wie der klassische Arbeitnehmer behandelt wird - da der Arbeitgeber (also Verein ) verpflichtet ist, die Sozialversicherungsbeiträge für den Spieler sowie die Versteuerung der Bezüge abzuführen.
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Ein Fußballer wird gesetzlich behandelt, wie ein normaler Angestellter. Wenn er denn ein Selbständiger wäre, müsste kein Verein für ihn Sozialabgaben und Beiträge für die Berufsgenossenschaft Zahlen. Das ist aber so.
Sollte dieser Fall ein Präzedenzfall werden, dürfte das ein mittleres Erdbeben im Fußball auslösen.. Kündigungen von Arbeitnehmer Seite sind mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten (manchmal weniger) möglich.
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Wenn das Urteil Bestand haben sollte, ändert sich, ähem, "einiges". Zum Beispiel entfielen die Transferperioden aus Fairnessgründen auf dem regulären Arbeitsmarkt, Spielern könnte inmitten der Saison gekündigt werden oder sie kündigen selbst Mitte Oktober, zumindest in D. Ich lach mich kaputt, das wird ein Spaß. Ich sehe schon den laufenden Ticker überall im TV...
In
Nur noch Rentenverträge für Fußballer? steht
Der Jurist Weck bezweifelt, ob das Urteil auch bei einer wahrscheinlichen Revision des FSV Mainz Bestand haben wird. "Ich halte die Einschätzung der
Richterin für grob falsch und gehe davon aus, dass die Entscheidung in den weiteren Instanzen revidiert wird", sagt er.
Alles klar?
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Wegen Rechtsstreit : Wollitz-Verlängerung in Cottbus zieht sich hin
Nachdem das zuständige Arbeitsgericht 3 Kündigungen aus April 2015, Dezember 2015 und Januar 2016 von Viktoria Köln gegen Wollitz als unbegründet zurückwies ( da die Kündigungen ohne Angaben von Gründen waren) und Wollitz 185 000 € an Vergütungen zugesprochen wurden für Dezember 2014 bis November 2015, will Viktoria Köln jetzt in die Berufung vor dem Landesarbeitsgericht gehen.
Formell ist dabei unklar, ob Wollitz nun noch als Angestellter von Viktoria Köln zählt oder nicht und Viktoria Köln eine Freigabe erteilen muss für einen Vertrag in Cottbus. Grund dafür ist, das das Arbeitsgericht außerdem eine Befristung des Vertrages von Wollitz auf den 30.06.2015 als ungültig abwies und offnebar von einem weiterhin gültigen Vertrag ausgeht.
Wollitz war im Dezember 2014 von seinen Aufgaben als Trainer entbunden worden. Seitdem geht der Rechtsstreit mit Viktoria Köln.
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Völlig unklar, was sich Vik. Köln da eingefangen hat. Sowohl vom Präsidium, Rechtsberatung, aber auch vom ehemaligen Trainer.
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(25.03.2015, 09:28)Nummer13 schrieb: Mal sehen, ob Müller auch die weiteren Instanzen gewinnt.
ab heute geht es in erfurt weiter.
Sind Fußballprofis eigentlich „normale“ Arbeitnehmer?
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War wohl zu erwarten, da in der Rechtsprechung das bisher meistens so ausgelegt wurde.